BGM Helmut Bucher begrüßt die Anwesenden.
1. Bauangelegenheit:
a) Umbauarbeiten am bestehenden Wohnhaus, Einbau einer 3. Wohneinheit, Einbau von Gauben, Hartmähderweg 114, Fl.Nr. 1673/3, Gemarkung Obergermaringen
Bereits im Jahre 2015 gab es eine Voranfrage zu einem Bauvorhaben bei diesem Grundstück. Damals wurde das Vorhaben vom Gemeinderat abgelehnt. Es folgte die Rücknahme des Bauantrags. Eine Anfrage aus dem Jahre 2020 bzgl. des Neubaus von 3 Reihenhäusern wurde vom Gemeinderat abgelehnt. Mitunter konnten die geforderten Stellplätze damals nicht nachgewiesen werden.
Aktueller Antrag:
Der jetzige Bauantrag sieht keine grundsätzlichen Änderungen bei der Gebäudehöhe vor. Da es keinen Bebauungsplan gibt, gilt das sog. Einfügegebot. Für die Nutzung der beantragten 3 Wohneinheiten werden Stück -6- Stellplätze gefordert. Diese werden lt. eingereichten Unterlagen eingehalten. In der Beratung kommt die Frage auf, ob die ausgewiesene Dachterrasse in einem früheren Bauantrag bereits genehmigt wurde bzw. ob die eingezeichnete Terrasse bereits im Bestand ist. Diese Frage kann im Rahmen der Sitzung nicht geklärt werden. Anhand der angefertigten Bilder ist nicht zu erkennen, ob die Dachterrasse bereits im Bestand ist. Bgm. Bucher schlägt vor, den Sachverhalt zu prüfen und den Antrag zurückzustellen. Die Anwesenden stimmen dem Vorschlag zu.
b) Bauvoranfrage Neubau eines Einfamilienhauses, Pfarrgarten 9, Fl.Nr. 66/7, Gemarkung Ketterschwang
Bürgermeister Bucher stellt das Bauvorhaben vor und gibt zur Diskussion, ob die beantragte Befreiung des Antragstellers genehmigt werden kann. In seinen Ausführungen weist er darauf hin, dass der Gemeinderat im gesamten neuen Baugebiet entsprechende Anfragen zu Befreiungen konsequent abgelehnt hat. Die Gemeinderäte sehen in diesem konkreten Fall die Möglichkeit, eine Befreiung begründen und vertreten zu können. Als Gründe für die Befreiung sieht das Gremium den ungünstigen und kleinen Grundstückszuschnitt. Durch die Tatsache, dass die Straße nicht entlang des Grundstück führt, sondern am Grundstück endet, stellt sich in Sachen Zu- und Abfahrt der Sachverhalt ggü. anderen Grundstücken anders dar. Der gültige Bebauungsplan sieht vor, dass die Traufseite 1/5 länger ausgebildet werden soll wie die Giebelseite. In der Befreiung wird eine Abweichung bzw. Befreiung von 0,47 Meter beantragt. Der Baukörper überschreitet kein eingezeichnetes Baufenster. Durch die geplante breitere Garage ist eine vernünftige Wendemöglichkeit innerhalb des Grundstücks möglich, was aufgrund der speziellen Lage des Grundstücks einen wichtigen Aspekt darstellt. Optisch bzw. mit „bloßem Auge“ kann diese Unterschreitung nicht wahrgenommen werden. Somit bleiben die Grundzüge der Planungen und Überlegungen zur Gestaltung im Baugebiet aus Sicht des Ratsgremiums im Grunde bestehen. In Abwägung aller Punkte kommt das Gremium in diesem speziellen Fall zur Überzeugung, dass eine beantragte Befreiung vertreten werden kann. Es wird zugestimmt die Hauslänge (Traufseite) um 0,47 Metern zu unterschreiten.
c) Teilabbruch einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle und Anbau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle, Birkenweg 22, Fl.Nr. 414, Gemarkung Obergermaringen
Die geplante landwirtschaftliche Halle wird nicht ins offene Gelände gebaut. Das Gebäude fügt sich an einem Bestandsgebäude in der beantragten und größeren Dimension in das Hofareal der aktiven Landwirtschaft ein. Über die Notwendigkeit der privilegierten Maßnahme und deren Umfang entscheidet mitunter das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF). Das Gremium sieht in dem geplanten Bauvorhaben eine sinnvolle Erweiterung in einem üblichen zeitgemäßen Umfang. Bezüglich Brandschutz wurde über die Wasserversorgung Gennach-Hühnerbach-Gruppe entsprechende Messwerte weitergeleitet.
d) Neubau Doppelhaushälften DH 3 und DH 4, St. Wendelgasse 11
Das Gesamtkonzept wird vom Gemeinderat in Frage gestellt.
Das Landratsamt Ostallgäu hat den Antrag nach Verweigerung des Einvernehmens durch die Gemeinde geprüft. Mit Schreiben vom 03.05.2023 hat das Staatliche Bauamt der Gemeinde mitgeteilt, dass es aus deren Sicht keine Gründe für eine Ablehnung gibt. Die vom Gemeinderat ausgeführten Gründe und Bedenken werden nicht anerkannt und akzeptiert. Somit wird erneut das gemeindliche Einvernehmen verweigert.
In der Begründung der Ablehnung soll erneut Bezug genommen werden auf den Beschluss der Gemeinderatssitzungen vom 08.11.2022. Aus Sicht des Gemeinderats handelt es sich um ein Gesamtprojekt. Daher werden mitunter auch Besucherstellplätze gefordert. Bezgl. der angrenzenden Landwirtschaft liegen keine Immissionsschutzgutachten vor. Das Gremium sieht die benachbarten Landwirtschaften in nicht ausreichender Weise berücksichtigt.
e) Nutzungsänderung einer Bankfiliale in Gemeinschaftsräume, An der Halde 2a, Gemarkung Untergermaringen, Baugenehmigungsverlängerung
Die Genehmigung des Landratsamtes zu dem Vorhaben erlischt nach 4 Jahren zum 15.07.2023, da mit der Ausführung noch nicht begonnen wurde. Die Frist kann mit schriftlichem Antrag um bis zu 2 Jahre verlängert werden. Dies wird von Bgm. Bucher beantragt. Der Bauausschuss stimmt zu. BGM Bucher möchte bzgl. des Georgihauses sich nach der Entscheidung in Sachen Feuerwehrbeschaffung in Untergermaringen mit den betreffenden Vereinen und Institutionen in Untergermaringen austauschen und die Planungen und Umsetzungen der gemeindlichen Liegenschaft noch einmal besprechen.
f) Errichtung einer Dachterrasse sowie Anbau einer Grenzgarage, Tiroler Straße 4, Gemarkung Obergermaringen
Beim Neubau des EFH wurde auch eine Garage errichtet. Auf dem Dach der Garage war im damaligen Bauantrag kein massiver Bau in Form einer Aufmauerung vorgesehen. Aktuell wurde über der Garage ein massives Mauerwerk errichtet, dass als Sichtschutz und Absturzsicherung dienen soll. Eine Nutzung als Terrasse ist vorgesehen. Dies war nicht Gegenstand des damaligen Bauantrags und deren Genehmigung. Daher wird neben des Neubaus einer Garage im südlichen Bereich nun auch der Antrag gestellt, die bereits vollzogene Baumaßnahme mit zu genehmigen. Im Vorfeld gab es hierzu ein Gespräch mit BGM Bucher und 2. BGM Reisach. Entsprechende Abstandsflächen werden eingehalten. Jedoch stellt das Mauerwerk über der Garage diese deutlich massiver in den Vordergrund. Bei der neu beantragten Garage soll die Absturzsicherung mit einem offenen Geländer dargestellt werden. Dass Dach dieser Garage soll entsprechend begrünt werden. Durch diese Maßnahme ist das Grundstück aufgrund der bestehenden Hanglage besser ausnutzbar, so die Ausführungen von BGM Bucher. Der Garagenbau soll sich optisch vom Bestandsgebäude etwas abheben. Eine optische Holzfassade würde zu einer Auflockerung des Gesamtgebäudes führen. Entsprechend relevante Nachbarunterschriften liegen vor. Das Gremium stimmt für den Bauantrag. Eine optische Abhebung zum Bestandsbau wird gewünscht.
g) Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage, Bergstraße 11, Gemarkung Ketterschwang
Der Bauausschuss berät über die Planung und den vorgelegten Bauantrag. Im Rahmen der Beratung stellt sich heraus, dass die Bedingungen der Garagen- und Stellplatzsatzung nicht eingehalten werden. Dies betrifft die Zufahrtsbreite zum Grundstück sowie die Anzahl der Zufahrten zu den Stellplätzen. Aus der Baubeschreibung bzw. den eingereichten Unterlagen geht ebenfalls nicht hervor, wie gewährleistet wird, dass das Oberflächenwasser auf dem betreffenden Grundstück versickert und nicht auf öffentlichem Grund läuft. Eine Berechnung bezüglich einer erforderlichen Dimensionierung der Zisterne liegen nicht bei. Die Anwesenden beschließen den Antrag zurückzustellen um die angesprochenen Dinge zu klären.