Erster Bürgermeister Helmut Bucher begrüßt die Anwesenden.
1. Erweiterung einer Wohneinheit, Waldstraße 2, Fl. Nr. 52 Gemarkung Untergermaringen
Erster Bürgermeister Bucher stellt das Bauvorhaben vor und zeigt eine Visualisierung des ersten Entwurfs, in welchem der Anbau mit einem Flachdach ohne Dachbegrünung dargestellt ist. Im weiteren Verlauf erklärt Bürgermeister Bucher, dass im Gespräch mit dem Planer und Bauwerber eine gefälligere Lösung mit einem Pultdach erarbeitet wurde und zeigt eine zweite Visualisierung dieser Lösung. Die Lösung mit Pultdach gefällt auch den Gemeinderatsmitgliedern. Eine umsetzbare Anordnung der drei vorgeschriebenen Stellplätze wird in den Antragsunterlagen auch dargestellt. Dem Bauvorhaben stimmt der Gemeinderat in dieser überarbeiteten Form zu.
2. Dachgeschossausbau, EG-Umbau und Balkonbau, Aggensteinstraße 26, Fl.Nr. 317/11, Gemarkung Obergermaringen
Bürgermeister Bucher stellt den Bauantrag vor. Aus dem bisherigen Einfamilienhaus soll durch Ausbau des Dachgeschosses ein Zweifamilienhaus entstehen. Es handelt sich vor allem um einen Umbau im Inneren des Gebäudes und um den Anbau eines Balkons auf der Westseite des Gebäudes. Der Bürgermeister weist darauf hin, dass einige Anträge für Befreiungen bei Antragsstellung fehlten, diese aber jetzt vollständig vorliegen, weshalb der Bauantrag in die Gemeinderatssitzung aufgenommen wurde. Bürgermeister Bucher stellt die Stellungnahme des Bauamts vor. Die Baugrenze auf der Westseite wird durch den Anbau des Balkons überschritten. Bereits beim ursprünglichen Bauantrag (Erstellung Gebäude) wurde einer Überschreitung der Baugrenzen um zweit Metern zugestimmt. Die jetzige weitere geringfügige Überschreitung der Baugrenze durch den Balkon wird vom Gremium als akzeptabel angesehen. Erster Bürgermeister Bucher weist darauf hin, dass er mit den Nachbarn, Säulingweg 2, Fl. Nr. 317/10 bezüglich der Lage des Balkons und der daraus unter Umständen resultierenden Beeinträchtigung durch Sichtbezug, gesprochen hat. Beide Eigentümer des Nachbargrundstücks haben dem Bauantrag schriftlich zugestimmt. Bürgermeister Bucher geht noch kurz auf die Stellplatzproblematik ein, die aber in der jetzt vorliegenden Planung gelöst ist. Es sind die drei notwendigen Stellplätze vorhanden und benutzbar. Weiterhin geht der Bürgermeister auf die Entwässerung ein, denn ein Entwässerungsplan liegt dem Antrag nicht bei. Es wird an das bestehende System angeschlossen. Für das bestehende Gebäude liegt ein Entwässerungsplan aus dem Baujahr des Gebäudes vor. Das Gremium stimmt dem Bauvorhaben zu.
3. Denkmalschutzrechtliche Sanierung einer Hofstatt, mit Einbau einer weiteren Wohneinheit, Rückbau der Wiederkehr sowie des Mehrfamilienhauses, Neubau von 5 Reihenhäusern, einem Mehrfamilienhaus, einem Einfamilienhaus und einer Tiefgarage, Germarstraße 3 und 5, Fl.Nr. 6, Gemarkung Untergermaringen
Der Bürgermeister stellt den Bauantrag sowie die Planung vor und erläutert den bisherigen Ablauf der Planung über die letzten zwei Jahre. Insbesondere weist er darauf hin, dass der Planer in enger Abstimmung mit dem Landratsamt die Planung erstellt hat. Von Seiten des Landratsamts wurde signalisiert, dass das Bauvorhaben in dieser Form genehmigt wird. Bürgermeister Bucher merkt an, dass der Planungsablauf besser gewesen wäre, wenn die Gemeinde frühzeitig in die Abstimmungsgespräche mit dem Landratsamt mit eingebunden gewesen wäre. Er erklärt die Problematik mit der Grundflächenzahl, die mit 0,44 höher ist als die der umgebenden Bebauung. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass in der Grundflächenzahl auch die Tiefgarage enthalten ist, die aber optisch nicht als Baukörper in Erscheinung tritt. Die Anzahl der Stellplätze die errichtet werden liegt über der Anzahl, die nach Stellplatzsatzung gefordert wären (28 zu 24 notwendigen Stellplätzen). Im Vergleich zu einem Bauvorhaben in der St. Wendelgasse aus der Vergangenheit ist die vorliegende Planung sehr gut - eine Einschätzung, die auch der Gemeinderat bestätigt. Bürgermeister Bucher weist auf den einzigen Kritikpunkt der Planung hin. Es ist die Ein- und Ausfahrtsituation der Tiefgarage in die Georgibergstraße. Der Gemeinderat diskutiert das Thema und wägt eine alternative Ein- und Ausfahrt in die Germarstraße ab. Die Gemeinderätin Schleich fragt nach dem Hauptzugang zu den Gebäuden z.B. durch Paketdienste und Post. Nach den Planunterlagen erfolgt dieser von der Germarstraße aus. Gemeinderatsmitglied Klarer erkundigt sich nach der Ansicht der Tiefgarageneinfahrt. Der Bürgermeister zeigt den entsprechenden Planausschnitt und erklärt gleichzeitig die planungstechnischen Gegebenheiten des „Einfahrtgebäudes“ bezüglich der Abstandsfläche und den zugehörigen Maßen. Gemeinderatsmitglied Sebastian Kreuzer möchte wissen, wie weit das Glasvordach des Einfahrbauwerks von der Straße entfernt ist. Nach den vorliegenden Plänen sind es 5,0 Meter. Zweiter Bürgermeister Reisach fragt nach dem notwendigen Radius zur Einfahrt in die Tiefgarage und der Straßenbreite in diesem Bereich. Nach Prüfung der Pläne und des Luftbilds reicht der Platz aus, um sicher ein- und ausfahren zu können. Problematisch wird die gegenüberliegende Ein- und Ausfahrt in die Fl.Nr. 9, Anwesen Georgibergstraße 15, gesehen, da auf der gegenüberliegenden Seite bisher auch Autos abgestellt werden. Gemeinderatsmitglied Kreuter merkt an, dass die Rampe der Tiefgaragenzufahrt mit 20% sehr steil sei. Gemeinderatsmitglied Blösch spricht sich für die eingereichte Planung aus, da es aus seiner Sicht keine Gründe für eine Ablehnung erkennen kann. Zweiter Bürgermeister Reisach informiert darüber, dass er mit dem Planer ebenfalls wegen der Thematik Denkmal- und Naturschutz gesprochen hat. Außerdem ist die Tiefgarage für den Bauherrn ein finanziell hoher Aufwand, der aber der Freiflächengestaltung zu Gute kommt. Auch er signalisiert die Zustimmung zur Planung. Gemeinderat Fischer sieht in der Planung ein gelungenes Beispiel für eine innerörtliche und verträglich verdichtete Bebauung, die in Hinsicht auf eine Reduzierung des Flächenverbrauchs durchaus gewünscht ist. Bürgermeister Bucher bittet um Abstimmung über den Antrag. Diesem stimmt der Gemeinderat zu.