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Germaringer Gemeindeblatt
Ausgabe 12/2024
Nachrichten anderer Stellen und Behörden
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Nachrichten anderer Stellen und Behörden

Zur Unterstützung von Geschädigten, die durch das jüngste Hochwasser Schäden erlitten haben, stellt der Freistaat Bayern im Rahmen einer Soforthilfeaktion finanzielle Hilfen zur Verfügung. Die Hilfen können beim Landratsamt Ostallgäu beantragt werden. „Wir haben im Landratsamt bereits ein Team zusammengestellt, das die Anträge schnellstmöglich bearbeiten wird. Von unserer Seite aus können die Geschädigten damit zügig mit einer ersten Unterstützung rechnen“, sagt Landrätin Maria Rita Zinnecker.

Als erste rasche finanzielle Unterstützung für Privathaushalte und nicht gewerbliche Vermieter sind die Soforthilfen „Haushalt/Hausrat“ und „Ölschäden an Gebäuden“ nach Maßgabe der Soforthilferichtlinie vorgesehen.

Geschädigte im Landkreis Ostallgäu können die Hilfen beantragen beim

Landratsamt Ostallgäu

SG 11 Soforthilfe

Schwabenstraße 11

87616 Marktoberdorf

Die Anträge können ausgedruckt und unterschrieben entweder direkt im Landratsamt abgegeben oder postalisch eingereicht beziehungsweise eingescannt per E-Mail an sicherheit.ordung@lra-oal.bayern.de geschickt werden. Den Anträgen soll eine Kopie des Personalausweises beigelegt werden.

Die Antragsformulare und weitere Informationen zur Soforthilfeaktion sind im Internet zur finden unter der Adresse www.landkreis-ostallgaeu.de/hochwasser-soforthilfe. Als Ansprechpartner im Landratsamt stehen zur Verfügung: David Moser (Tel.: 08342 911-355) und Denis Löhrmann (Tel.: 08342 911-394).