Bgm. Helmut Bucher begrüßt die Anwesenden.
1. Bauangelegenheit: Neubau eines Wohnhauses mit Carport und Gartensauna, Flurweg 1, Fl.Nr. 849/1 Gemarkung Obergermaringen
Das Bauvorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines gültigen Bebauungsplans und wird daher nach § 34 BauNVO bewertet. Der Bauantrag wurde vollständig digital beim Landratsamt eingereicht und im Vorfeld mit der Gemeindeverwaltung besprochen. Die Nachbarunterschriften sind vollständig vorhanden und der Neubau fügt sich gut in die Umgebungsbebauung ein. Hinsichtlich der Stellplatz - und Garagensatzung der Gemeinde Germaringen ist eine Abweichung wegen des Flachdach Carports erforderlich. Da sich auf den angrenzenden Nachbargrundstücken bereits Flachdachgaragen befinden, stimmt der Gemeinderat dem Bauvorhaben mit der erforderlichen Abweichung zu.
2. Georgihaus Untergermaringen:
Zunächst erläutert Bürgermeister Bucher die nachfolgenden Punkte um dies anschließend im Gremium beratschlagen zu können.
a) Aktuelle Informationen bisheriger Planungen
Im Jahr 2019 wurde eine Nutzungsänderung des Georgihauses mit der angegliederten ehemaligen Bankfiliale genehmigt. U.a. wegen der Corona-Pandemie stockte das Vorhaben. Im Jahr 2021 gab es den Wunsch der Freiwilligen Feuerwehr Untergermaringen, ein wassergeführtes Feuerwehrfahrzeug (TSF-W) zu beschaffen. Dies hatte zur Folge, dass eine Bedarfsplanung für die Feuerwehren in Germaringen beauftragt wurde. Das Ergebnis dieser Bedarfsplanung war, dass ein TSF-W nicht förderungsfähig ist. Die Umsetzung von Atemschutz sowie die Anschaffung dieses höherwertigen Fahrzeuges hätte die Folge gehabt, dass eine Teilfläche der ehemaligen Raiffeisenbank für den erforderlichen Raumbedarf benötigt worden wäre. Die Abstimmung dieses Sachverhalts musste vor einer Umsetzung des Beschlusses geklärt werden. Ab November 2023 folgten weitere Besprechungen und Planungen mit weiteren Nutzern des Georgihauses, u.a. mit der Feuerwehr sowie den Gemeinderatsmitgliedern und dem Planer Winfried Dauner.
b) Erforderliche Sanierungsmaßnahmen
Im Zuge der Nutzungsänderung von 2019 wurde an der Südostseite im Keller des Gebäudes Feuchtigkeit festgestellt. Sollte wie damals geplant im Keller ein Jugendraum entstehen, wäre ein weiterer Fluchtweg sowie ein Lichtgraben erforderlich. Da die Jugend zum jetzigen Zeitpunkt keinen Bedarf an einem Gemeinschaftsraum hat, entfällt der zusätzliche Fluchtweg. Da unklar ist, wie das Oberflächenwasser auf der Ostseite bei Starkregen entwässert wird, ist es notwendig den Kanal zu verfilmen. Außerdem sind Brandschutzmaßnahmen im gesamten Gebäude erforderlich. Hierfür findet am 02.06.2025 ein Besichtigungstermin mit einer Fachfirma statt. Die in der Ursprungsplanung eingezeichneten Stellplätze südlich des Georgihauses können nicht mehr gewertet werden, da ein Teil des Grundstücks verkauft wurde. Bgm. Bucher ist es gelungen, dass erforderliche Stellplätze an der Grundschule in Untergermaringen für das Georgihaus mit angerechnet werden konnten. Begründet wurde die Anrechnung der Stellplätze ggü. dem Landratsamt, dass immer nur Teilbereiche der Gebäude gleichzeitig genutzt werden. Das Gremium bringt den Vorschlag, auch die neu geschaffenen Stellplätze am Kirchenvorplatz für das Vorhaben „Georgihaus“ mit anzurechnen. Diesbezüglich muss eine Abstimmung mit der Diözese Augsburg erfolgen. Gemeinderatsmitglied Christoph Seitz möchte wissen, ob im Zuge der Planungen nicht auch mit energetischen Sanierungsmaßnahmen gerechnet werden sollte. Bgm. Bucher schildert, dass sich das Gebäude grundsätzlich in einem guten Zustand befindet. Ein Austausch der Fenster ist nicht erforderlich. Allerdings sollten Veränderungen bei der Heizungsanlage in Erwägung gezogen werden.
c) Planungen / Überlegungen zur Erweiterung
Derzeit werden von den Vereinen folgende Turnhallen bzw. Räumlichkeiten genutzt: Mittelschule, Grundschule Obergermaringen und Untergermaringen, Turnhalle im Ketterschwanger Hof, Räume des LEW-Gebäudes (Betriebsgebäude Bauhof) sowie der kleine Saal im Germaringer Hof. Der große Saal im Obergeschoss des Georgihauses wird alleine schon durch den Reha-Sport SVO, die Seniorengymnastik, die Garde und den Kirchenchor genutzt. Da es aufgrund dieser Vielfalt in der Gemeinde zunehmend Raumprobleme für die Vereine gibt, könnte durch die Schaffung barrierefreier Räumlichkeiten im Georgihaus diese Situation entschärft werden.
Im Anschluss werden folgende Varianten vorgestellt:
Variante 1: Auf der Südseite des Gebäudes Anbau eines Wintergartens mit den Maßen 3,70 * 5,90 Meter (ca. 19 m² und 20 – 30 Sitzplätze). Jugendraum im Keller und somit erforderlichen Lichtgraben. Zugang zum Wintergarten durch Verbindungstüren.
Der Anbau dieser Variante wird vom Gremium nicht weiterverfolgt.
Variante 2: Auf der Südseite des Gebäudes Anbau eines Wintergartens mit den Maßen 3,00 * 8,00 Meter (ca. 19 m² und 24 – 28 Sitzplätze). Kostenschätzung von 09/2024: TEU 247´ Brutto.
Variante 3: Auf der Südseite des Gebäudes Anbau eines Wintergartens mit den Maßen 3,70 * 7,80 Meter (ca. 25 m² und 26 – 30 Sitzplätze). Durchbruch zum Wintergarten und Einbau von mobilen Trennwänden. Kostenschätzung von 09/2024: TEU 323´ Brutto.
Variante 4: Anfrage wegen Abstandsflächenübernahme beim Landratsamt gestellt. Hier liegt noch keine Kostenschätzung vor. Der Gemeinderat hält eine noch größere Ausbauvariante für nicht erforderlich. Die regulären Abstandsflächen sollen auch im Hinblick auf die benachbarte Wohnnutzung eingehalten werden.
Die Küchenplanung umfasste von der Größe der Ausstattung bisher nur die Variante, die bestehenden Räumlichkeiten im Bestandsgebäude zu versorgen. Bgm. Bucher hebt hervor, dass bei einem Anbau bzw. einer Erweiterung die geplante Küche zu klein dimensioniert sein könnte. Christoph Seitz macht den Vorschlag, den Anbau bis zur östlichen Stützmauer zu Errichten und einen Teil davon als Erweiterung der Küche zu nutzen. Dieser Vorschlag stößt auf große Zustimmung.
Mögliche Förderungen:
Bei einem Austausch mit dem Amt für ländliche Entwicklung (ALE) teilte dieses mit, dass es die Sanierung, Erweiterung und barrierefreie Gestaltung des Georgihauses grundsätzlich als förderfähige Maßnahme im Sinne der Dorferneuerungsrichtlinien erachtet. Ziel der Maßnahme muss die Sicherung der Vereinsarbeit und der Erhalt dörflicher Strukturen sein. Der Fördersatz für Maßnahmen an Dorfgemeinschaftshäusern beträgt in der Regel 50 – 60 % der förderfähigen Kosten, max. jedoch 300.000 € pro Maßnahme. Nicht förderfähig sind Kosten für Räumlichkeiten der Feuerwehr (gemeindliche Pflichtaufgabe) und des Schützenvereins (gesonderte Förderungen). Sofern die Gemeinde in das Zuwendungsverfahren einsteigen möchte, empfiehlt die Stelle nachstehende Vorgehensweise:
| 1. | Formloses Schreiben an ALF mit der Bitte um Aufnahme in das Bayer. Dorferneuerungsprogramm. |
| 2. | Im Falle einer positiven Prüfung Durchführung eines moderierten Workshops mit Nutzerabstimmung. |
| 3. | Ausarbeitung der Pläne unter Einbeziehung der Ergebnisse des Workshops. |
| 4. | Zuwendungsantrag |
Gemeinderatsmitglied Ulrich Kreuter gibt zu bedenken, dass im Falle einer Förderung der Aufwand u.a. durch Ausschreibungen, weitere Planungsleistungen, Stellungnahmen etc. viel höher sein wird. Hierdurch könnten beachtliche Mehrkosten entstehen. Außerdem wäre ein gemauerter Anbau mit großen Fensterelementen kostengünstiger als ein Wintergarten. Eine weitere Einsparmöglichkeit könnte sein, verschiedene Gewerke in Eigenregie mit Begleitung und Einbeziehung örtlicher Firmen Baufirmen durchzuführen.
d) Mögliche Interimsmaßnahmen
Bgm. Bucher informiert über ein Gespräch mit den Organisatoren von 60+ in Untergermaringen. Als Interimsmaßnahme könnte diese Gruppe vorübergehend auch schon in die Räumlichkeiten des ehemaligen Raiffeisenbankgebäudes gehen. Von Seiten der Gemeinde hat man Tische und Stühle vorrätig, die man hierfür verwenden kann. Zudem hat die Feuerwehr Untergermaringen ihre Bereitschaft signalisiert, dass im Falle einer benötigten ebenerdigen Toilettennutzung die Toilette von der Feuerwehr im EG genutzt werden könnte. Der Zugang ist über nur eine Treppenstufe möglich. Bgm. Bucher teilt mit, dass die Senioren die Interimslösung positiv aufgenommen haben. Allerdings ist es in Ordnung, wenn bis zur Fertigstellung des Umbaus die Veranstaltungen im 1. OG stattfinden. Vorteil hierbei ist, dass Geschirr etc. sich auf der gleichen Ebene befinden. Ein zeitnaher Umbau im EG wird gewünscht.
e) Nächste Schritte
Nach intensiver Diskussion beschließt das Gremium die Variante 3 als Massivbau. Die Dachneigung muss hierbei nochmals geprüft werden sowie die Anfangshöhe des Anbaus (ähnlich wie in Variante 2).
Zur weiteren Umsetzung soll eine Arbeitsgruppe mit erstem Bürgermeister Helmut Bucher, zweitem Bürgermeister Georg Reisach, den Gemeinderatsmitgliedern aus Untergermaringen sowie dem Planer Winfried Dauner gebildet werden. Hinzugezogen werden sollen für die wichtigsten Gewerke auch örtliche Firmen. Ziel ist es, unter Berücksichtigung möglicher Eigenleistungen eine Kostenschätzung zu erstellen. Im Anschluss soll im Gemeinderat über beide Varianten (Ausbau ohne Förderung mit Eigenleistungen, Ausbau mit Förderung ohne Eigenleistungen) beraten werden. Eine abschließende Entscheidung wird im Gemeinderat getroffen.
3. Straßenbau- und Markierungsarbeiten in der Gemeinde Germaringen
Bürgermeister Bucher informiert alle Anwesenden darüber, dass der Bauhof mit dem Bauamt im Gemeindegebiet fehlende Straßenmarkierungen aufgenommen hat. Derzeit werden Angebote für diverse Markierungsarbeiten eingeholt. Sollte jemandem noch eine Straße bekannt sein, wo Markierungen fehlen, kann dies gerne an die Gemeindeverwaltung gemeldet werden.