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Germaringer Gemeindeblatt
Ausgabe 12/2026
Aus dem Gemeinderat
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Gemeinderatssitzung vom 19.05.2026

Erster Bürgermeister Helmut Bucher begrüßt die Anwesenden.

1. Bauangelegenheiten:

a) Neubau eines Einfamilienhauses, Pfarrgarten 2, Fl.Nr. 4/10 Gemarkung Ketterschwang

1.Bgm. Bucher stellt das Bauvorhaben vor und erläutert, dass es sich um einen Bauantrag im Freistellungsverfahren handelt. Der Bauantrag ist vollständig und es werden alle Festsetzungen des Bebauungsplans eingehalten. Das Freistellungsverfahren würde es ermöglichen, dass das Bauvorhaben durch die Verwaltung bzw. den Bürgermeister genehmigt werden kann. In der Vergangenheit wurden auch Bauvorhaben, die im sog. Freistellungsverfahren genehmigt werden können über das Ratsgremium vorgestellt und behandelt. Die Zustimmung zum Bauvorhaben erfolgt durch das Ratsgremium.

b) Nutzungsänderung bestehender Lagerhalle in eine Indoor-Padelhalle, Containeranlage an der Nord-West-Seite (Bestand), Am Riederloh 6, Fl.Nr. 1637/24 Gemarkung Obergermaringen

1.Bgm. Bucher stellt das Bauvorhaben vor und begrüßt die anwesenden Antragsteller zunächst als Zuhörer. Er informiert kurz über die Historie und Geschichte der Lagerhalle, der bisherigen Nutzung und der in der Vergangenheit damit verbundenen Lärmbelästigungen und Beschwerden aus der benachbarten Wohnbebauung auf Kaufbeurer Gemarkung. Durch die geplante zukünftige Nutzung sind keine erhöhten Lärmimmissionen zu erwarten, die die Umwandlung eines Industriegebiets in ein Gewerbegebiet gefährden könnten. Im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben wurde von Seiten des Antragstellers auch ein Lärmschutzgutachten beauftragt und eine Betriebsbeschreibung erstellt. Die bereits vor der Halle aufgestellten Container, die bisher nicht baurechtlich genehmigt wurden, sind Bestandteil des Bauantrages und sollen im Zuge des Verfahrens nun auch genehmigt werden. Diesbezüglich gab es im Vorfeld bereits Absprachen mit dem Landratsamt bezüglich dieser Vorgehensweise. Die Anzahl der Stellplätze wurde vom Landratsamt mit 12 Stück als ausreichend erachtet. 1.Bgm. Bucher ist es in Absprache mit dem Antragsteller gelungen, noch weitere 4 Stellplätze mit der Option auf weitere 4 Stellplätze auf dem Baugrundstück auszuweisen. Damit stehen für Besucher ausreichend Stellplätze zur Verfügung. Die vom Antragsteller in Absprache mit dem Bauamt geplante Entsiegelung der befestigten Flächen führt zu einer deutlichen Entlastung der Kanalisation. 1.Bgm Bucher erteilt den Antragstellern nach Zustimmung des Gremiums das Wort, um das Projekt sowie die Trendsportart „Padel“ erklären und erläutern zu können. Die Sportart erfreut sich zunehmender Beliebtheit und ist derzeit die Trendsportart. Es ist ein Spiel, das man relativ leicht und schnell erlernen kann. Die Halle ist wegen ihrer Größe und Höhe ideal geeignet für diese Sportart und auch für Wettkämpfe, die in Zukunft auch in dieser Sportart stattfinden werden. Die Antragsteller bedanken sich bei 1.Bgm. Bucher für die Unterstützung für das Projekt und die von Anfang an konstruktive und unbürokratische Bearbeitung seitens der Gemeinde. 1.Bgm. Bucher bedankt sich im Gegenzug für die Umsetzung der Maßnahmen zur Versickerung des Oberflächenwassers. Im Anschluss stimmt das Gremium der vorgestellten Nutzungsänderung zu.

2. Geschäftsordnung: Beratung und Beschlussfassung

Der in der vergangenen Sitzung an die Gemeinderatsmitglieder ausgehändigte Entwurf der neuen Geschäftsordnung (GeschO) wird dem Gremium vorgestellt. Dieser orientiert sich an dem Muster des Bayer. Gemeindetags. Auf Abweichungen bzw. Änderungen gegenüber der Vorperiode wird hingewiesen.

Wesentliche Punkte sind hierbei:

§ 5 Abs. 2: Künftig erfolgt die Vertretung von Ausschussmitgliedern namentlich in einer bestimmten Reihenfolge

§ 6: Entscheidungen in Grundstücksangelegenheiten sind künftig dem Gemeinderat vorbehalten (vorher: Bauausschuss)

§ 6: Die Wertgrenzen für Bau- und Umweltausschuss sowie den Werkausschuss werden auf 100.000 €, für den Jugendausschuss auf 20.000 € festgesetzt

§ 10 Abs. 2: Die Entscheidungskompetenz des ersten Bürgermeisters wird auf 30.000 € festgesetzt.

§ 10 Abs. 2: Die im Entwurf vorgesehene Kompetenz bzgl. der Zustimmung nach § 36a BauGB die einem Einzelvorhaben nach § 246e BauGB dienen, wird gestrichen.

§ 21: Durch die geplante Einführung eines Ratsinformationssystems (RIS) wurde dieser Punkt vollständig überarbeitet und an das entsprechende Muster des Bayer. Gemeindetags angepasst.

§ 23: Wie künftig die Genehmigung der Niederschriften über nichtöffentliche Sitzungen erfolgen soll, wird im Gemeinderat kontrovers diskutiert. Einige Räte bevorzugen weiterhin das Verlesen, andere Räte plädieren für eine Bereitstellung des Protokolls im RIS. Seitens der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass die Bereitstellung im RIS vonseiten des Landratsamts kritisch gesehen und hiervon abgeraten wird.

Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, die Niederschriften über nichtöffentliche Sitzung künftig weiterhin zu Verlesen.

§ 33: Künftig erfolgen amtliche Bekanntmachungen auf der Homepage der Gemeinde. Eine zusätzliche Veröffentlichung im Gemeindeblatt ist aber weiterhin vorgesehen.

Beschluss: Der Gemeinderat beschließt unter Berücksichtigung vorgenannter Punkte die vorliegende GeschO für die Wahlperiode 2026-2032. Die GeschO vom 18.06.2020 tritt somit außer Kraft.