BGM Helmut Bucher begrüßt die Anwesenden.
1. | Friedhof Ketterschwang |
Da auf dem Friedhof nur noch wenige Gräber zur Verfügung stehen, wurde in einer vergangenen Sitzung beschlossen, den Friedhof zu erweitern. Aufgrund dessen hat die Gemeinde das Architekturbüro Hofmann und Dietz aus Irsee beauftragt verschiedene Gewerke auszuschreiben. Mit eingebunden in die Planungen waren Stellvertreterin Johanna Rösch, Gemeinderätin Maresa Bauer sowie Kirchenpfleger Helmut Garke.
a) Vergabe Natursteinarbeiten
Für das Gewerk Natursteinarbeiten wurden ca. 10 Firmen in einer beschränkten Ausschreibung angeschrieben. Zur Submission am 26.05.2023 sind 3 Angebote eingegangen. Der günstigste Anbieterwar die Fa. Lippert-Neumann mit einer Angebotssumme von 22.265,00 € Brutto.
Die Natursteinarbeiten werden an die Fa. Lippert-Neumann aus Kaufbeuren vergeben.
b) Aufhebung der Ausschreibung für Landschaftsgärtnerische Arbeiten
Für das Gewerk Landschaftsgärtnerische Arbeiten wurden Preise aus November 2022 mit einem Zuschlag herangezogen. Bei der Submission lagen zwei Angebote vor, das günstigste Angebot lag 87,58 % über der Kalkulation. Nach Rücksprache mit dem Architekturbüro und der Vergabestelle darf die Ausschreibung aufgehoben werden. Es erfolgte bereits eine neue Ausschreibung. Statt der bisherigen Ausschreibungen wurden die Arbeiten aufgeteilt und in zwei Ausschreibungen (Gewerk Landschaftsgärtnerische Arbeiten und Gewerk Gärtnerische Arbeiten) aufgeteilt. Die Submission erfolgt am 04.07.2023. Durch die Aufteilung erhofft man sich mehr Angebote sowie im Ergebnis wirtschaftlichere Angebote zu erhalten.
2. | Zweckvereinbarung Gemeinde Germaringen / Abwasserverband Wertach-Ost |
Der Abwasserverband Wertach-Ost hat bereits in seiner Sitzung am 17.05.2023 beschlossen, die Zweckvereinbarung mit der Gemeinde Germaringen dahingehend zu ändern, dass der jährliche Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 5.000 € zukünftig im dreijährigen Turnus gemäß der Lohnentwicklung im öffentlichen Dienst angepasst und hierbei auf volle hundert Euro gerundet wird.
Weiterer Grund der Zweckvereinbarung:
Sollten die Leistungen aus der Vereinbarung durch das Finanzamt als umsatzsteuerpflichtig eingestuft werden, ist die Gemeinde Germaringen berechtigt, dem Abwasserverband zusätzlich die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer (auch rückwirkend) in Rechnung zu stellen. Für die Änderung ist auch noch ein Gemeinderatsbeschluss erforderlich.
Die Anwesenden stimmen der Änderung der Zweckvereinbarung zu.