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Germaringer Gemeindeblatt
Ausgabe 13/2024
Amtliche Nachrichten
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Bekanntmachung

über die Auslegung der Bodenrichtwerte für baureifes Land und für landwirtschaftliche Flächen in der Gemeinde Germaringen

Der Gutachterausschuss beim Landkreis Ostallgäu hat gem. § 12 Abs. 1 der Gutachterausschussverordnung die Bodenrichtwerte für baureifes Land und für landwirtschaftliche Flächen zum Stand vom 01.01.2024 ermittelt. Der Begutachtung lagen die Kaufurkunden aus der Kaufpreissammlung von den Jahren 2022 und 2023 zugrunde. Dabei handelt es sich im Regelfall um Durchschnittswerte unter Berücksichtigung der vorangegangenen Richtwerte und der besonderen Umstände der einzelnen Kaufpreise.

In den gültigen Bodenrichtwerten für Grundstückspreise (außer für forstwirtschaftliche Grundstücke) enthalten sind die Erschließungskosten.

Die Bodenrichtwertliste liegt in der Zeit vom

01. Juli bis 01. August 2024

während der allgemeinen Dienststunden in der Gemeinde Germaringen öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Jedermann hat das Recht, außerhalb der Dauer der Auslegung von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Ostallgäu Auskunft über die Richtwerte zu verlangen (§ 12 Abs. 2GutachterausschussV - BayGaV).

Germaringen, 28.06.2024
Gemeinde Germaringen
gez.
Helmut Bucher
Erster Bürgermeister