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Germaringer Gemeindeblatt
Ausgabe 13/2025
Aus dem Gemeinderat
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Aus dem Gemeinderat

Bgm. Helmut Bucher begrüßt die Anwesenden.

1. Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Am Riederloh“ unter Ersetzung des bestehenden Bebauungsplanes „für das Gebiet östlich vom Riederlohweg in Kaufbeuren-Neugablonz“ vom 30.01.1965:

Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB

Betroffene Grundstücke: Fl.Nrn. 1637/3, 1637/4, 1637/6, 1637,10, 1637/12, 1637,14, 1637/15, 1637/18, 1637/19, 1637/20, 1637/21, 1637/22, 1637/23, 1637/24, 1637/25, 1637/26, 1637/27, 1637/28, 1637/29 und 1637/30 Gemarkung Obergermaringen

Bgm Helmut Bucher zeigt auf einem Lageplan die betreffenden Grundstücke, bei denen die Satzung über ein Vorkaufsrecht erlassen werden soll. Der Bebauungsplan aus dem Jahre 1965 sollte in der Vergangenheit von einem Industriegebiet in ein eingeschränktes Gewerbegebiet geändert werden. Die dafür erlassene Veränderungssperre kann nicht mehr verlängert werden. Durch den Erlass einer Satzung für ein Vorkaufsrecht soll der Gemeinde aber weiterhin ein Gestaltungsspielraum erhalten bleiben. Mit der Vorkaufssatzung soll die weitere Entwicklung des Gebiets hin zu einem eingeschränkten Gewerbegebiet gesteuert werden, um auch in Zukunft erforderliche Gewerbesteuereinnahmen zu generieren. Bgm Helmut Bucher geht in seiner Begründung auf die Erhöhung der Kreisumlage um 4 Punkte sowie auf die in 2025 deutlich sinkenden Gewerbesteuereinnahmen in der Gemeinde ein. Der Haushalt in 2025 konnte noch ausgeglichen gestaltet werden. Darum ist es umso wichtiger, weiterhin Flächen für Gewerbe, welche Gewerbesteuer einbringen, zur Verfügung zu haben. Der Bebauungsplan, der das Gebiet derzeit als Industriegebiet ausweist, stellt sich durch die umliegende Wohnbebauung in Hinblick auf zulässige Lärmimmissionen als nachteilig dar. Durch ein eingeschränktes Gewerbegebiet wäre dieser Gegensatz leichter zu lösen. Gemeinderätin Maresa Bauer stellt die Frage, ob jetzt zu dieser Thematik zwei Beschlüsse für die Aufstellung eines Bebauungsplans und den Erlass einer Vorkaufssatzung notwendig werden. Bgm. Bucher stellt klar, dass jetzt nur über den Erlass einer Vorkaufssatzung beraten und beschlossen wird. Gemeinderätin Maresa Bauer spricht sich gegen eine Vorkaufssatzung aus, da ihr die bisherige Bearbeitungszeit für die Änderung des Bebauungsplanes zeitlich schon zu lange dauert. Gemeinderätin Brigitte Müller möchte wissen, ob für den Bebauungsplan ein Lärmgutachten notwendig ist. Bgm. Bucher schildert, dass im Rahmen der Änderung des Bebauungsplans vom einem beauftragten Büro die Erstellung eines Lärmgutachtens geprüft werden. 2. Bgm. Georg Reisach verweist auf den Bestandsschutz der bestehenden Gebäude. Für Neubauten könnte im Einzelfall ein Lärmgutachten je nach Gewerbeart notwendig sein. Gemeinderätin Brigitte Müller fragt noch nach, ob die Gemeinde nach dieser Vorkaufssatzung die Grundstücke kaufen muss. Bgm. Bucher erklärt das Verfahren eines möglichen Grundstückserwerbs nach der Vorkaufssatzung, die darüber hinaus den Vorteil hätte, dass Immobilien nicht zu überhöhten Preisen verkauft werden können. Die Gemeinde kann durch die Satzung die Grundstücke zu Preisen, die vom Gutachterausschuss festgelegt werden, erwerben. Insgesamt wächst der Einfluss der Gemeinde durch die Satzung. Bgm. Bucher verliest nach konstruktiver Diskussion und Beratung die Satzung. Das Gremium stimmt dem Erlass der Satzung in der vorliegenden Form mit einer Gegenstimme zu.

2. Antrag auf Bezuschussung Ferienprogramm Germaringen 2025

Bgm. Bucher stellt den Zuschussantrag für das Ferienprogramm für Germaringer Kinder vor. Der Antrag beläuft sich auf 1.600 Euro. Die Kosten belaufen sich auf über Euro 3.200 Euro. Mehrere Gemeinderäte und Bgm. Bucher stellen fest, dass das Ferienprogramm im Jahr 2024 ein voller Erfolg war und es wünschenswert ist, dass es dieses Jahr wieder angeboten wird. Gemeinderat Trautwein präzisiert, dass nur Angebote, die teurer als 15 Euro sind, bezuschusst werden sollen und dass das Ferienprogramm nur für Germaringer Kinder gedacht ist. Bgm. Bucher zeigt eine Liste mit den geplanten Programmpunkten für das Jahr 2025.

Bgm Bucher erinnert daran, dass das Ferienprogramm letztes Jahr keinen finanziellen Zuschuss erhielt. Lediglich für die Installation der EDV-Plattform wurde eine Unterstützung von 500,00 Euro von Seiten der Gemeinde gewährt. Nach einem Vorschlag von Gemeinderat Sebastian Kreuzer, der Zuschuss könnte aus dem Spendentopf der Raiffeisenbank bezahlt werden, stellt Bgm Bucher folgende Rechnung auf:

1.000,00 Euro kommen aus dem Spendentopf der Raiffeisenbank und 600 Euro kommen von der Gemeinde.

Alternativ könnte der Zuschuss auch komplett aus den Spenden der Raiffeisenbank oder der Sparkasse finanziert werden. Gemeinderätin Maresa Bauer weist auf die zukünftige notwendige Kooperation mit den Schulen wegen der Ganztagesbetreuung in der Ferienzeit hin, die durch das Ferienprogramm möglich ist.

Der Gemeinderat spricht sich für die Gewährung des Zuschusses in Höhe von 1.600 Euro, sowie die Übernahme der jährlich anfallenden Lizenzgebühr für die EDV-Plattform in Höhe von ca. 100 € und somit einen Gesamtbetrag von 1.700 € aus, sofern im Spendentopf der Betrag noch zur Verfügung steht. Andernfalls soll der Restbetrag von Seiten der Gemeinde zur Verfügung gestellt werden.