Zweiter Bürgermeister Georg Reisach begrüßt die Anwesenden.
| 1. | Schachtrahmensanierung in Germaringen | ||
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| 2.Bgm. Reisach und Herr Pachernigg (Bauamt) stellen anhand von Bildern die typischen Schäden an den Schachtrahmen vor, die 2026 saniert werden sollen. In einem weiteren Bild zeigt Herr Reisach einen sanierten Schachtrahmen. Es liegen zwei Angebote von Firmen, die auf Schachtrahmensanierung spezialisiert sind vor. Die Vergleichstabelle der Anbieter war im Intranet eingestellt. | ||
| Das Gremium beschließt die Arbeiten an die Firma Loos zum Brutto-Angebotspreis von 23.424.53 € zu vergeben. | ||
| 2. | Jugendförderung 2026 | ||
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| Eine Tabelle mit den Ausgaben zur Jugendförderung vom Jahr 2016 bis zum Jahr 2025 und ergänzenden Erläuterungen wurde den Gemeinderatsmitgliedern ausgehändigt. Die Jugendförderung wird jedes Jahr gemäß der Kassenlage neu aufgelegt und es gibt nur gute Erfahrungen und positive Rückmeldungen von den Vereinen und Gruppierungen. Die Förderung von 30,00 Euro pro Jugendlichen für das Jahr 2026 wird beibehalten. Eine Information hierüber erfolgt wie üblich über das Gemeindeblatt. | ||
| 3. | Spielplatzsatzung der Gemeinde | ||
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| a) | Beratung über Änderungen der Spielplatzsatzung | |
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| 2.Bgm. Reisach erklärt, dass das DFB-Kleinfeld eine Satzung für die Benutzung notwendig machte. Es wurden in der Folge Schilder aufgestellt, die den Inhalt der Satzung mit freundlichen Formulierungen wiedergeben. Ein Verbot von Musik wurde in der damaligen Fassung der Satzung nicht gefasst. Es wurde darauf hingewiesen, dass „nichtstörende Musik“ erlaubt ist. In letzter Zeit haben sich aber Beschwerden gehäuft, deren Ursache laute Musik ist. Außerdem wird das DFB-Kleinfeld von Jugendlichen besucht, die größtenteils nicht aus Germaringen sind, und ebenfalls sehr viel Lärm verursachen. | |
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| Frau Kinner, die sich als Nachbarin des Sportgeländes unter den Zuhörern befindet, möchte sich zu Wort melden, um die Sicht der Anlieger und Nachbarn des Sportgeländes einschätzen zu können, stimmt das Gremium der Wortmeldung zu. Frau Kinner schildert aus ihrer Sicht die Lärmbelästigung, die von den Jugendlichen, die sich beim DFB-Kleinfeld treffen, ausgeht. Darüber hinaus hat sie einen Antrag, die Satzung für das DFB-Kleinspielfeld zu ändern. Anja Schleich schlägt vor, dass mit den Anliegern und Nachbarn weiter über das Thema gesprochen werden soll. Eine Änderung der Satzung sollte nach ihrem Vorschlag im Jugend- und Sozialausschuss behandelt werden | |
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| b) | Beratung DFB-Kleinspielfeld / Herausnahme aus Spielplatzsatzung | |
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| Im Zusammenhang mit der Lärmbelästigung stellt 2. Bgm. Reisach den Vorschlag zur Diskussion, ob eine Lösungsmöglichkeit darin besteht, dass das DFB-Kleinfeld aus der Spielplatzsatzung bzw. Zuständigkeit der Gemeinde herausgenommen werden soll und die Verantwortung dafür dem SVO übertragen werden könnte. | |
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| Es wäre mit der Angliederung an den SVO möglich, dass für das DFB-Kleinfeld dann das Hausrecht des SVO gelten würde und Verantwortliche des SVO für Ruhe sorgen und Jugendliche, die sich nicht an die Regeln halten, des Platzes verweisen könnten. | |
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| In der Diskussion wird deutlich, dass es wichtig wäre, mit Vertretern des SVO das Thema zu besprechen. Da die beiden Gemeinderäte und SVO-Mitglieder Michael Trautwein und Markus Wahmhoff entschuldigt fehlen, kommt das Gremium überein, dass eine weitere Diskussion ohne die Teilnahme der beiden Gemeinderatsmitglieder nicht zielführend ist. | |
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| Es stellen sich folgende Punkte zur Klärung der Sachlage heraus: | |
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| - | Es muss ein Gespräch mit Verantwortlichen des SVO geben um die Möglichkeit der Übernahme des DFB-Kleinfeldes zu klären. |
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| - | Die Beschwerden der Anlieger/Nachbarn müssen ernst genommen werden. |
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| - | Es muss eine Lösung seitens der Gemeinde z.B. unter Einbeziehung des SVO gefunden werden, um die Situation für die Anlieger zu verbessern. |
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| - | Es muss geprüft werden, ob für das DFB-Kleinfeld eine eigene Regelung bzw. Satzung möglich wäre ohne die Spielplatzsatzung für die restlichen Spielplätze zu ändern, denn bei den anderen Spielplätzen gibt es nicht die Problematik wie beim DFB-Kleinfeld. |
| 4. | Bauangelegenheiten | ||
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| a) | Neubau eines Einfamilienhauses, Bergblick 4, Fl.Nr. 52/6 Gemarkung Untergermaringen | |
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| 2.Bgm. Reisach erläutert die Erkenntnisse zum Bauvorhaben, die sich im Rahmen eines Ortstermins, der am 05.06.2026 auf dem Baugrundstück stattgefunden hat, ergeben haben. Herr Pachernigg erläutert anhand eines Lageplans und der Simulation die Problematik des Einfügens des Hauses in die umgebende Bebauung. Er verweist nochmals auf die Vorgabe des Landratsamtes, dass die Wandhöhe, gemessen von OK Garagenhof bis zum Schnittpunkt Außenwand/Dach im Vergleich zur umliegenden Bebauung das maßgebende Kriterium ist. Die Antragsteller haben sich nach dem Ortstermin damit einverstanden erklärt, die Dachneigung von 28° auf 25° zu reduzieren damit die Firsthöhe des Gebäudes niedriger wird. Eine grundsätzliche Änderung des Gebäudes wollen sie aber nicht vornehmen. In der Diskussion wird klar, dass eine deutliche Reduzierung der Wandhöhe nur durch eine andere Stellung des Gebäudes im Grundstück zu erreichen ist, was aber wiederum eine Neuplanung zur Folge hätte. | |
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| Für 2.Bgm. Reisach ist das Gebäude nach derzeitiger Planung zu groß für das Baugrundstück. Der Gemeinderat stimmt dem Bauvorhaben dennoch zu, allerdings soll noch folgender Hinweis an die Bauherren weitergegeben werden: | |
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| Im Zuge der Prüfung hat sich herausgestellt, dass die Wasserleitung, die jetzt zum Baugrundstück führt, über die Nachbargrundstücke Fl. Nr. 51/3, 143/3 und 143/4 verläuft und nicht mittels einer Grunddienstbarkeit oder einem Leitungsrecht gesichert ist. Damit ist die Erschließung derzeit nicht gesichert. | |
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| b) | Tekturantrag: Neubau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle, Fl.Nr. 394, Gemarkung Untergermaringen | |
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| 2.Bgm. Reisach zeigt anhand eines Lageplans das Bauvorhaben, für das jetzt der Tekturantrag gestellt wurde. Die Halle wird einen Meter breiter und die Umfassungswand ist um 1,50m höher als im Bauantrag. | |
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| Er erläutert noch einmal kurz die Vorgeschichte zu diesem Bauantrag und dass die Gemeinde nach Beschluss des Gemeinderats die Zustimmung zu diesem Bauvorhaben verweigert hat. Die Zustimmung wurde dann vom Landratsamt ersetzt. Da man den ursprünglichen Bauantrag abgelehnt hat und die Gründe für die Ablehnung weiter bestehen wird das Einvernehmen zum Tekturantrag nicht erteilt. | |
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| c) | Tekturantrag: Neubau einer Traktorgarage, Fl.Nr. 394, Gemarkung Untergermaringen | |
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| 2.Bgm. Reisach zeigt anhand eines Lageplans das Bauvorhaben, für das jetzt der Tekturantrag gestellt wurde. Die Traktorgarage wird einen Meter breiter, um 20cm länger und die betonierte Wandhöhe wird um 70cm höher als im Bauantrag. Er erläutert noch einmal kurz die Vorgeschichte zu diesem Bauantrag und dass die Gemeinde nach Beschluss des Gemeinderats die Zustimmung zu diesem Bauvorhaben verweigert hat. Die Zustimmung wurde dann vom Landratsamt ersetzt. Hermann Fischer merkt an, dass die Lage der Garage ein Vorschlag der Gemeinde war. Da man dem ursprünglichen Bauantrag abgelehnt hat und die Gründe für die Ablehnung weiter bestehen wird das Einvernehmen zum Tekturantrag nicht erteilt. | |