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Germaringer Gemeindeblatt
Ausgabe 14/2023
Vereine und Verbände
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Generation 60+

Wahrscheinlich war es neben dem obligatorischen vielfältigen Büffet auch dieses aktuelle Thema, welches dem Seniorenfrühstück im Juni einen neuen Besucherrekord bescherte.

Herr Ganser von der Betreuungsstelle im Landratsamt Ostallgäu erläuterte alle Aspekte der verschiedenen Vorsorgemöglichkeiten wie Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.

Einer Person des Vertrauens kann hier eine Vollmacht erteilt werden, wodurch selbstbestimmte Vorsorge ohne staatliche Mitwirkung durch ein entsprechendes Betreuungsverfahren gewährleistet wird. Mit der Betreuungsverfügung wird festgelegt, wer als rechtlicher Betreuer vor Gericht bestellt werden soll. Die Patientenverfügung dokumentiert schließlich den Willen bezüglich medizinischer Behandlung für den Fall, dass sich der Patient nicht mehr selbst äußern kann.

Da die Fragen zu diesem Thema doch individuell immer sehr verschieden sind, empfiehlt es sich im Ernstfall, sich an die Beratungsstelle zu wenden. Herr Ganser ist im Landratsamt zu den üblichen Amtszeiten unter der Nummer: 08342 – 911-243 zu erreichen.

Ein Vordruck zur Vorsorgevollmacht und zur Patientenverfügung kann bei der Gemeinde abgeholt werden.

Das nächste Seniorenfrühstück findet bereits am Dienstag, 18. Juli zur üblichen Zeit statt. Im August hat das Frühstück dann Sommerpause.