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Germaringer Gemeindeblatt
Ausgabe 14/2023
Amtliche Nachrichten
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Ausweise vor einer Reise prüfen

Rechtzeitig vor Reiseantritt sollte die Gültigkeit der Papiere gecheckt werden – auf neue Ausweisdokumente wartet man vier bis fünf Wochen.

Urlaubszeit ist Reisezeit. Daher empfiehlt das Bürgerbüro der Gemeinde Germaringen, sich rechtzeitig vor Antritt einer Reise zu vergewissern, ob Reisepass, Personalausweis und Kinderreisepass noch gültig sind oder neu ausgestellt werden müssen. Personalausweis und Reisepass werden von der Bundesdruckerei in Berlin erstellt.

Dabei kann es zu einer Wartezeit von vier bis fünf Wochen kommen. Um die Urlaubsreise nicht stornieren zu müssen, ist es dann oft nicht zu vermeiden, einen Expressreisepass (Fertigstellung innerhalb von drei Werktagen) oder, falls auch dies aus Zeitgründen nicht mehr ausreicht, einen vorläufigen Reisepass oder Personalausweis zu beantragen. Das ist jedoch mit zusätzlichen Kosten verbunden.

Es sollte daher vor jeder Urlaubsreise ins Ausland rechtzeitig geprüft werden, welche Ausweisdokumente benötigt werden, ob diese vorhanden und auch noch ausreichend gültig sind.

Auch Kinder (ab Geburt) müssen bei Reisen ins Ausland, auch in benachbarte EU-Länder, über ein eigenes Reisedokument verfügen.

Das Bürgerbüro empfiehlt betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtszeitig neue Reisedokumente für die Kinder zu beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und – je nach Reiseziel – Personalausweis zur Verfügung. Kinder benötigen bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres selbst einen Kinderreisepass oder Reisepass. Ab Vollendung des 12. Lebensjahres wird auf jeden Fall ein Personalausweis oder Reisepass notwendig.

Welche Unterlagen für die Beantragung der jeweiligen Ausweisdokumente nötig sind, kann im Bürgerbüro Germaringen erfragt werden. Der Kinderreisepass wird im Gegensatz zu Personalausweis und Reisepass direkt im Bürgerbüro ausgestellt und kann in der Regel am nächsten Tag abgeholt werden.

Bei der Beantragung aller Ausweisdokumente ist das persönliche Erscheinen, sowie ein aktuelles biometrisches Passbild zwingend erforderlich.

Informationen zu den Einreisebestimmungen ausländischer Staaten für deutsche Staatsangehörige erteilen die Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland sowie das Auswärtige Amt in Berlin (www.auswaertiges-amt.de). Hinsichtlich der Gültigkeit von Kinderreisepässen für die Einreise in die USA ist das Internetangebot des Auswärtigen Amtes zu beachten.

Warum sind Kinderreisepässe nur noch 1 Jahr gültig?

Ausweisdokumente für Kinder sind nach denselben Normen konzipiert wie Ausweisdokumente für Erwachsene. Für alle EU Mitgliedstaaten gilt, dass Ausweisdokumente mit Chip (Personalausweis, Reisepass) mehrere Jahre gültig sein dürfen. Standard-Ausweisdokumente ohne Chip dürfen dagegen nur eine maximale Gültigkeitsdauer von 12 Monate haben.

Das Dokument „Kinderreisepass“ ist – wie der reguläre vorläufige Reisepass – kein elektronisches Dokument und kann in der Behörde sofort ausgestellt werden. Im Vergleich zu hochsicheren Reisepässen (mit Chip) ist der Kinderreisepass (ohne Chip) mit geringeren Sicherheitsmerkmalen ausgestattet. Das ist sowohl an der niedrigeren Gebühr erkennbar als auch an der kürzeren Gültigkeitsdauer. Schwach geschützte Dokumente dürfen nicht länger als zwölf Monate gültig sein.

Aufgrund des immer wichtiger werdenden Schutzes der Identität der Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sollen Ausweisdokumente für Erwachsenen und Kinder EU-weit geltenden Mindestsicherheitsstandards genügen, wenn die Ausweise mehrere Jahre gültig sein sollen. Dazu gehört die Ausstattung von Ausweisdokumenten mit einem Chip. Der Chip enthält unter anderem elektronische Sicherheitsmerkmale, welche leicht zu kontrollieren und sehr schwer zu fälschen sind. Darüber hinaus unterstützt der Chip eine schnelle und sichere Grenzabfertigung bspw. an automatischen Grenzkontrollstationen (statt einer aufwändigen, manuellen Sichtkontrolle durch das Grenzpersonal).

Neu ausgestellte Kinderreisepässe sind nur noch maximal zwölf Monate gültig.

Bereits ausgestellte Kinderreisepässe sind grundsätzlich bis zum aufgedruckten Datum des Gültigkeitsendes gültig.

Bitte beachten Sie, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, innerhalb von sechs Jahren so stark verändern kann, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich und daher das Ausweisdokument vorzeitig ungültig ist. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument (Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass).