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Germaringer Gemeindeblatt
Ausgabe 15/2023
Aus dem Gemeinderat
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Aus dem Gemeinderat

BGM Helmut Bucher begrüßt die Anwesenden.

1. Bauangelegenheit:

a) Umbauarbeiten am bestehenden Wohnhaus, Einbau einer 3. Wohneinheit, Einbau von Gauben, Hartmähderweg 114, Fl.Nr. 1673/3, Gemarkung Obergermaringen

Der Bauantrag Hartmähderweg war schon am 30.05.2023 Gegenstand der Bauausschuss-Sitzung. Bei dieser Sitzung wurde der Antrag zurückgestellt. Begründung: Die eingezeichnete Dachterrasse müsste geklärt werden, anhand der Bilder war nicht zu erkennen ob eine Dachterrasse bereits im Bestand ist.

In der Zwischenzeit wurde die Angelegenheit mit dem Architekten und Bauherrn geklärt. Es gibt eine schriftliche Bestätigung des Architekten und Bilder. Vorhanden ist ein Blechdach, dieses bleibt und es entsteht keine Dachterrasse. Das Schreiben des Architekten und die Bilder wurden dem Gemeinderat präsentiert. Die Anwesenden stimmen dem Vorschlag zu.

b) Anbau eines Wintergartens an das bestehende Wohngebäude, Buchenweg 2, Fl.Nr. 943/2, Gemarkung Obergermaringen

Bürgermeister Bucher stellt das Bauvorhaben vor und spricht die eingezeichneten Stellplätze an. Im eingereichten Antrag ist der Stellplatz Nr. 4 nicht zu sehen. Beantragt war im Jahr 2020 den 4. Stellplatz direkt am Nachbargrundstück ostseitig zu platzieren. Am 10.07.2023 wurde ein abgeänderter Stellplatzplan eingereicht. Die Stellplätze befinden sich jetzt alle 4 kompakt vor dem Gebäude. Es ist nur eine kurze Bordsteinabsenkung notwendig. Der Beantragte Wintergarten ist planungstechnisch einfach zu bewerten. Es wird abgestimmt ob der Bauantrag des Wintergartens in Kombination mit der Stellplatzanordnung vom 10.07.2023 genehmigt werden soll. Die Anwesenden stimmen dem Vorschlag bei einer Enthaltung zu.

c) Änderungsantrag: Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Garagen, Nähe Buchloer Straße, Fl.Nr. 411, Gemarkung Untergermaringen

Der Bauantrag wurde kurz vorgestellt. Im Änderungsantrag wurden die Garagen westlich des Grundstücks nach Süden geschoben, die Stellplatzanordnungen haben sich geändert und die Zufahrt zum Grundstück hat sich um einen Stellplatz nach Süden verschoben. Das genehmigte Gebäude hat sich in seinen Ausmaßen nicht verändert. Gemeinderat Ulrich Kreuter führte aus, dass die geringfügigen Veränderungen erforderlich waren, da das Landratsamt die Fällung eines bestehenden Baumes (war im Rahmen der Dorferneuerung gepflanzt worden) nicht zugestimmt hat. Die Anwesenden stimmen dem Vorschlag zu.

d) Umbau & Aufstockung eines bestehenden Wohnhauses + Neubau einer Garage, Peter-Dörfler-Str. 24, Fl.Nr. 48, Gemarkung Untergermaringen

Bereits vor dem aktuellen Bauantrag zur Aufstockung des bestehenden Wohnhauses wurde im Jahre 2021 ein entsprechender Antrag gestellt. Der damalig vorgelegte Bauantrag wurde vom Landratsamt abgelehnt. Der aktuell vorgelegte Antrag wurde im Vorfeld vom Architekten mit dem Landratsamt abgestimmt. Der zuständige Sachbearbeiter des Landratsamtes bestätigt schriftlich, das entsprechende Abstimmung stattfand.

Es erfolgt im Gremium eine Diskussion über den gestellten Bauantrag. Auffällig ist die geringe Höhendifferenz zwischen First und Verschneidungspunkt der Schleppgauben mit dem Hauptdach. Vor kurzer Zeit hat das Landratsamt in einem ähnlichen Fall die Änderung der Gauben eingefordert bzw. den vorgelegten Bauantrag abgelehnt. Im Rahmen der Diskussion wurden die Vergleiche beider Bauvorhaben abgeglichen. Die Höhenunterschiede bei einem ähnlich gelagerten Bauantrag bzgl. Firsthöhe und den Gauben sind deutlich größer. Der Gemeinderat sieht bei aktuell vorliegenden Bauvorhaben einen Höhenunterschied von min. 0,80 Metern als erforderlich an. Im aktuellen Antrag sind es ca. 0,36m. Es soll in der BayBo recherchiert werden und noch einmal eine Abstimmung mit dem Landratsamt stattfinden. Es wird beantragt, den Bauantrag zurückzustellen. Die Anwesenden stimmen dem Vorschlag zu.