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Germaringer Gemeindeblatt
Ausgabe 15/2023
Aus dem Gemeinderat
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Aus dem Gemeinderat

BGM Helmut Bucher begrüßt die Anwesenden.

1. Bauangelegenheit:

Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und einer Doppelgarage, Bergstraße 11, Fl.Nr. 3/8, Gemarkung Ketterschwang

Am 30.05.2023 war der Bauantrag Bergstraße 11 in Ketterschwang bereits Thema in einer Bauausschuss-Sitzung. Es stellte sich heraus, dass die Bedingungen der Garagen- und Stellplatzordnung nicht eingehalten wurden. Die Berechnung der Dimension einer erforderlichen Zisterne war noch ungeklärt. Der Antrag wurde daher zurückgestellt, bis diese Dinge geklärt sind.

Zwischen dem 30.05. und 11.07.23 wurden folgende Dinge geklärt:

Der Bauherr hat den Antrag auf Abweichung zur Satzung zur Herstellung von Stellplätzen der Gde. Germaringen sowie Zisternenberechnung nachgereicht. Mit dem Landratsamt wurde die verkehrsrechtliche Situation der Ausfahrt Stellplatz 4 geklärt und das Verhältnis Hauptwohnung zur Einliegerwohnung besprochen. Die Pläne und Bilder werden dem Gemeinderat präsentiert.

Im Rahmen der Diskussion stellte sich die Frage, wie die Größenverhältnisse bezüglich Einliegerwohnung im Dachgeschoss und der Hauptwohnung im Erdgeschoss zu bewerten bzw. zu bezeichnen sind. Dem Bauherrn wird nach Zustimmung durch die Ratsmitglieder das Wort erteilt. In den Ausführungen wird auf die Zufahrt der unteren Garage sowie die Stellplätze eingegangen. Hier soll die Zufahrt nach Rückfrage aus dem Gremium nur max. sechs Meter betragen. Somit wird für die untere Zufahrt auch kein Antrag auf Abweichung gestellt. Laut dem Bauherrn wird nicht die komplette Fläche versiegelt. Es sollen Rasengittersteine oder offenporiges Pflaster zur Anwendung kommen. Diskutiert wurde, ob von Seiten des Antragstellers die Möglichkeit überprüft wurde, ob eine Realisierung der erforderlichen Stellplätze mit nur einer gemeinsamen Zufahrt möglich ist. Aufgrund der Topographie des Geländes ist dies kaum umsetzbar bzw. wäre die Qualität der Gartenfläche auf der Südseite des Baugrundstückes deutlich beeinträchtigt. Aus Sicht einzelner Gemeinderäte ist die Antragstellung „Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und einer Doppelgarage“ nicht korrekt. Die Bezeichnung müsste lauten: „Neubau eines Einfamilienhauses mit 2 Wohneinheiten und einer Doppelgarage“. Bgm. Bucher sicherte zu, dass die Bezeichnung als Hinweis in der Stellungnahme der Gemeinde an das Landratsamt mit aufgenommen werden soll. Einen Ablehnungsgrund stelle dies aber aus seiner Sicht nicht dar. Mehrere Ratsmitglieder sehen eine Abweichung zur Garagen- und Stellplatzordnung aufgrund der Lage des Grundstücks sowie der Topographie für gerechtfertigt an. Die Zufahrt zu den unteren Stellplätzen soll im Bauantrag zwingend auf die lt. Satzung festgeschriebenen sechst Meter beschränkt und vom Antragsteller in den Bauantragsunterlagen eingezeichnet werden. Bezüglich Realisierung einer vom Antragsteller genannten Barrierefreiheit vom sep. Stellplatz führt der Antragsteller aus, dass im Falle einer erforderlichen Barrierefreiheit diese über eine Terrassentüre von diesem Stellplatz möglich wäre. Aktuell ist eine Barrierefreiheit über eine entsprechende Eingangstüre nicht gegeben.

Nach Abschluss der Diskussion werden folgende Vorschläge zur Abstimmung gegeben:

1.

Abstimmung über die Befreiung, so wie der Bauantrag eingereicht wurde: Die Anwesenden stimmen dem Vorschlag nicht zu.

2.

Abstimmung das die geforderten 6 Meter Zufahrt eingezeichnet werden und das die Bezeichnung des Bauantrages von Seiten des Landratsamtes überprüft werden soll (Hinweis für LRA). Die Anwesenden stimmen dem Vorschlag zu.

2. Friedhof Ketterschwang:

Vergabe Landschaftsgärtnerische Arbeiten und Gärtnerische Arbeiten

Bgm. Bucher führt aus, dass bei einer vorangegangener Ausschreibung die abgegebenen Angebote deutlich über den kalkulierten Kosten lagen. Nach Rücksprache mit der Regierung von Schwaben hat man sich daher zur Aufhebung der Ausschreibung entschlossen. Im Rahmen der neuen Ausschreibung wurden die Arbeiten in zwei Ausschreibungen aufgeteilt.

-1. Landschaftsgärtnerische Arbeiten:

Die Fa. Berchtold aus Buchloe hat das wirtschaftlichste Angebot mit einer Angebotssumme in Höhe von Brutto 64.374,70 Euro abgegeben. Insgesamt wurden vier Angebote abgegeben. Geplant ist, die Baumaßnahme wenn möglich noch in diesem Jahr abzuschließen. Baubeginn ist Ende September 2023 vorgesehen. Bgm. Bucher wird einen möglichen früheren Baubeginn mit den Firmen besprechen. Die Anwesenden stimmen dem Vorschlag zu.

-2. Gärtnerische Arbeiten:

Herr Bucher stellt die Ergebnisse der gärtnerischen Arbeiten vor. Es wurde nur ein Angebot der Fa. Hartmann aus Obergünzburg in Höhe von Euro 24.911,53 eingereicht.

Die Anwesenden stimmen dem Vorschlag zu.