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Germaringer Gemeindeblatt
Ausgabe 15/2025
Aus dem Gemeinderat
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Aus dem Gemeinderat

Erster Bürgermeister Helmut Bucher begrüßt die Anwesenden. Er stellt fest, dass die Sitzungsladung fristgerecht und ordnungsgemäß zugestellt wurde. Er verliest die Tagesordnung. Gegen die Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und die Tagesordnung werden keine Einwände erhoben.

1. Bauantrag: Umnutzung eines Einfamilienhauses zu einem Zweifamilienhaus mit energetischer Sanierung und Aufstockung, Am Hofanger 10, Fl. Nr. 21/1 Gemarkung Untergermaringen

Der Bauantrag wird durch den Ersten Bgm. Bucher anhand der Pläne und Luftbilder vorgestellt. Positiv wird von Bürgermeister Bucher erwähnt, dass der Bauherr sein Bauvorhaben bereits im Vorfeld mit dem Bauamt der Gemeinde abgestimmt hat. Außerdem nimmt der Bauherr, der erst vor kurzem nach Germaringen zugezogen ist, schon aktiv am Gemeinschaftsleben im Ort teil. Die Anordnung der zusätzlich durch die Umnutzung benötigten Stellplätze entlang der Straße „Am Hofanger“ führt zu einer gewissen Problematik bei dem ansonsten unkritischen Bauvorhaben. Die Nachbargrundstücke an der Südseite der Straße weisen alle Einfahrten auf, die breiter sind als die von der Stellplatzsatzung vorgeschriebenen 6,00 Meter. An der Südseite der Straße gibt es keinen Randstein und keinen Gehweg, der abgesenkt werden müsste. Die Randeinfassung der Straße besteht aus einem sogenannten Einzeiler, der aber bündig mit der Oberkante des Geländes des Baugrundstücks ausgeführt ist. Längsparken am Straßenrand ist wegen der geringen Breite der Straße nicht möglich. Aus diesem Grund müssen die Stellplätze auf dem Baugrundstück untergebracht werden. Das Grundstück ist ausreichend groß, um die Stellplätze unterzubringen. Bgm. Bucher bittet nach intensiver Diskussion um Abstimmung zu diesem Bauvorhaben. Als Hinweis soll mit aufgenommen werden, dass die Einfahrt nach Möglichkeit auf 6,00 Meter begrenzt werden soll. Aufgrund der umliegenden Bebauung, welche seit vielen Jahren deutlich höher dimensionierte Einfahrtsituationen aufweist, wird auf die Stellung einer Auflage hierzu verzichtet und eine positive Stellungnahme beschlossen.