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Germaringer Gemeindeblatt
Ausgabe 15/2025
Aus dem Gemeinderat
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Aus dem Gemeinderat

Erster Bürgermeister Helmut Bucher begrüßt die Anwesenden.

1. SVO Germaringen – Abteilung Fußball: Anschaffung Vertikutierstriegel für die Sportplätze, Zuschussantrag

Der SVO möchte für die Pflege der Sportplätze einen Vertikutierstriegel beschaffen, Vorteile eines solchen Geräts sind u.a. die Bekämpfung von Rasenfilz, was wiederum die Durchlässigkeit von Wasser und das Wachstum des Grases fördert sowie eine zügigere Bearbeitung/Pflege der Rasenflächen (zeitlicher Vorteil) ermöglicht. Mit diesem Gerät soll auch der Korbballplatz in Ketterschwang gepflegt werden. Die Anschaffungskosten belaufen sich auf ca. 6.000,00 €. Bürgermeister Bucher schlägt vor, den Erwerb mit jeweils 1.000 € seitens der Gemeinde, einer örtlichen Bank und eventuell der Germaringer Sport- und Altenstiftung zu unterstützen. Der Gemeinderat beschließt, die Beschaffung des Vertikutierstriegels mit

1.000,00 € zu bezuschussen.

2. Friedhof Ketterschwang: Anschaffung Materialien für Baumgrab und Urnenbestattung

Zur Vervollständigung der Friedhofserweiterung in Ketterschwang sind noch eine Urnenstele für das Urnengemeinschaftsgrab sowie ein Findling für die Baumbestattung zu beschaffen. Die Auswahl der geeigneten Materialien erfolgt durch die Gemeinderätin Johanna Rösch und den Kirchenpfleger Helmut Garke. Das vorliegende Angebot der Firma Lippert + Neumann beläuft sich auf 8.817,90 € für die Urnenstele und 6.783,00 € für den Findling (inkl. Fundament und Montagearbeiten). Gemeinderätin Maresa Bauer bittet im Rahmen der Satzungsänderung um Prüfung, inwieweit die Themen Familienbaum und Vorabreservierung von Bestattungsplätzen an den Bäumen Berücksichtigung finden können.

Das Gremium beschließt, den Auftrag für die vorbeschriebenen Arbeiten und Materialien an die Firma

Lippert + Neumann zu vergeben.

3. Musikkapelle Ketterschwang: Antrag auf Zuschuss einer Lichtanlage

Die Musikkapelle Ketterschwang hat für Auftritte der Kapelle eine neue Lichtanlage beschafft. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 1.645,00 €. Die Kapelle bittet für diese Beschaffung um einen Zuschuss von Seiten der Gemeinde. Nach kurzer Diskussion im Gremium, ob ein Zuschuss in Höhe von 600,00 € oder 800,00 € angemessen sei, stimmt der Gemeinderat für einen Zuschuss in Höhe von 600,00 €.

4. Ausbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen in Germaringen; Start des Auswahlverfahrens zur Erschließung der Ortsteile Untergermaringen und Riederloh im Rahmen des Lückenschlussprogramms des Bundes (Gigabit-Richtlinie 2.0)

Die Gemeinde Germaringen hat sich zu Jahresbeginn 2025 um eine Zuwendung aus der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) beworben. Konkret handelt es sich um das sog. Lückenschlussprogramm im Sinne der Nr. 9.1 der Gigabit-RL 2.0.

Im Gegensatz zu den regulären Förderaufrufen des Gigabit-Förderprogramms des Bundes zielt das Lückenschlussprogramm auf eine präzise und schnellere Erschließung kleinerer Gebiete ab. Das Lückenschluss-Gebiet umfasst alle Adressen, für die kein gigabitfähiger Ausbau angekündigt oder umgesetzt ist. Die Gesamtausgaben des Zuwendungsempfängers zum Ausbau des Gebietes dürfen 1.000.000,00 € pro Projekt nicht überschreiten. Mit dem Ausbau des Lückenschluss-Gebietes müssen alle förderfähigen Adressen der Teilnehmer eines abgrenzbaren Ortsteils gigabitfähig erschlossen sein.

Die Förderquote im Lückenschlussprogramm beträgt 50 %. Ergänzend hierzu bezuschusst der Freistaat Bayern im Rahmen einer Kofinanzierung das Vorhaben mit weiteren 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Das Ergebnis einer ersten Grobkalkulation im Februar 2025 war, dass eine Antragstellung für die Ortsteile Untergermaringen und Riederloh die erfolgversprechendste Variante darstellt. Die zu erwartenden zuwendungsfähigen Kosten im Wirtschaftlichkeitslückenmodell belaufen sich demnach auf rund 485.000,00 €.

Mit Bescheid vom 12.05.2025 erhielt die Gemeinde Germaringen die Zusage des Bundes zur Förderung der Ortsteile Untergermaringen und Riederloh im Rahmen des Lückenschlussprogramms. Am 20.05.2025 erfolgte auch die Zusage des Freistaats Bayern zur Kofinanzierung der Maßnahme. Die weitere Vorgehensweise besteht nun darin, die Maßnahme zügig voranzubringen, indem der Start des Auswahlverfahrens, die sog. Ausschreibung, angestrebt wird. Das Auswahlverfahren findet in Form eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb statt. Das Erschließungsgebiet umfasst die Ortsteile Untergermaringen und Riederloh mit insgesamt 79 Adressen. Die Obergrenze der Wirtschaftlichkeitslücke – für eine mögliche Aufhebung des Verfahrens – wird auf 485.691,00 € festgelegt. Die Auswahlkriterien zur Auswertung der eingehenden Angebote sind:

- 90 % Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke

- 5 % Realisierungszeit

- 5 % Qualität technische Umsetzung

Nach Durchführung des Auswahlverfahrens erfolgt die Auswertung der eingegangenen Angebote bzw. die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots. Die Vergabe erfolgt im Anschluss durch Beschluss des Gemeinderats. Mit dem ausgewählten Netzbetreiber wird anschließend ein entsprechender Kooperationsvertrag geschlossen.

Es ergeht folgender Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt der Durchführung des Auswahlverfahrens zur Erschließung der Ortsteile Untergermaringen und Riederloh mit einem gigabitfähigen Breitbandnetz im Rahmen des Lückenschlussprogramms des Bundes (Gigabit-Richtlinie 2.0) zu. Mit der dargestellten Vorgehensweise und den genannten Parametern ist das Gremium einverstanden.