Im Rahmen der Spielplatzsatzung wurde geregelt, dass die Nutzung des Kleinspielfelds am Abend bis maximal 21:00 Uhr gestattet ist. An Sonn- und Feiertagen ist die Nutzung nur erlaubt, sofern auf dem SVO-Gelände Spielbetrieb stattfindet. In der Gemeinderatssitzung vom 09.06.2026 wurde beschlossen, das DFB-Spielfeld aus dieser Spielplatzsatzung zu nehmen.
Wir bitten die Kinder, Jugendlichen sowie Eltern dafür Sorge zu tragen, dass spätestens ab 21.00 Uhr das Spielen eingestellt ist und die Nutzer die Sportfläche pünktlich verlassen.