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Germaringer Gemeindeblatt
Ausgabe 16/2024
Amtliche Nachrichten
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Informationen zur Einreichung digitaler Bauanträge

Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,

seit dem 01. Januar 2024 müssen Bauanträge direkt bei der Bauaufsichtsbehörde des Landratsamtes Ostallgäu eingereicht werden. Diese können sowohl digital als auch in Papierform abgegeben werden. Das Landratsamt schickt den Gemeinden die Bauantragsunterlagen digital zu, dies geschieht momentan leider zeitversetzt. Die Zuständigkeitsbereiche ändern sich hierbei nicht, d.h. eine Erstprüfung zur Vollständigkeit und Genehmigungsfähigkeit der geplanten Bauvorhaben erfolgt weiterhin durch die Gemeinde.

Damit ein reibungsvolles und zeitnahes Genehmigungsverfahren durchgeführt werden kann, weisen wir auf die Vollständigkeit der Bauantragsunterlagen gemäß der Bayerischen Bauvorlagenverordnung (BauVorlV) hin. Dem Bauantrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

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Vollständig ausgefüllte Bauantragsformulare (Antragsformular, Baubeschreibung, statistischer Erhebungsbogen, Kriterienkatalog, etc…)

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Amtlicher Katasterauszug

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Lageplan mit Darstellung des Bauvorhabens

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Bauzeichnungen im Maßstab 1:100 (Grundrisse, Schnitte und Ansichten)

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Berechnungen (Grund- und Wohnfläche, BRI, Umbauter Raum, GRZ, GFZ, etc…)

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Nachweise bzgl. Stellplätze und Kinderspielplatz

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Ggf. weitere Antragsformulare (Abweichungen, Ausnahmen, Befreiungen)

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Ggf. Zustimmungserklärung zu Abstandsflächenübernahme / Abstandsübernahme

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Ggf. Nachweise zu Brand-; Schall- und Immissionsschutz sowie Standsicherheit

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Ggf. Nachweis zur Anbringung von Photovoltaikanlagen auf Dachflächen

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Ggf. Erläuterung des Bauvorhabens

Zusätzlich ist bei Einreichung des Bauantrages ein entsprechender Entwässerungsplan hinzuzufügen.

Bitte beachten Sie, dass nur ein vollständiger Bauantrag im Rahmen einer Gemeinderatssitzung behandelt werden kann. Durch fehlende Unterlagen verzögert sich die Bearbeitung Ihres Antrages.

Wir bieten Ihnen an, vor Einreichung eines Bauantrages das Vorhaben mit der Gemeinde abzustimmen und zu besprechen.

Freistellungsanträge sowie isolierte Befreiungen sind weiterhin bei der Gemeinde Germaringen einzureichen.

Bei Fragen oder Terminvereinbarungen stehen wir Ihnen gerne unter der Telefonnummer 08341 9775-25 oder 08341 9775-14 sowie pachernigg@germaringen.de oder burger@germaringen.de zur Verfügung.