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Germaringer Gemeindeblatt
Ausgabe 16/2024
Aus dem Gemeinderat
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Aus dem Gemeinderat

BGM Helmut Bucher begrüßt die Anwesenden.

1. Bauangelegenheiten:

a) Erstellen eines Verbindungsganges im Obergeschoss, Buchenweg 11 + 11a, Fl.Nr. 950/9, Gemarkung Obergermaringen

Das Vorhaben wurde bereits in den Sitzungen vom 07.05.2024 und 04.06.2024 beraten. Nachdem die Bauantragsunterlagen nunmehr vollständig eingereicht wurden, kann über den Bauantrag nunmehr abschließend entschieden werden. Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans, die Abstandsflächen werden eingehalten und Zustimmung der Nachbarn liegt vor.

Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Vorhaben wird erteilt.

b) Aufstockung und Sanierung eines Einfamilienhauses mit Carport-Neubau, Lärchenweg 1, Fl.Nr. 948/11, Gemarkung Obergermaringen

Im Rahmen dieses Vorhabens soll das Erdgeschoß saniert und der Dachboden ausgebaut werden, um neuen Wohnraum zu schaffen. Zusätzlich soll ein Doppelcarport im nördlichen Grundstücksbereich errichtet werden. Hier ist ein extensiv begrüntes Flachdach vorgesehen. Gemäß § 5 Abs. 2 der gemeindlichen Stellplatz- und Garagensatzung sind Carports nur mit Sattel- oder Pultdächern auszubilden. Flachdächer sind nicht zulässig. Das Bauvorhaben fügt sich gemäß § 34 Abs. 1 BauGB nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Das Ortsbild wird nicht beeinträchtigt.

Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Vorhaben wird erteilt. Der Errichtung eines Flachdachs für den Carport wird in Abweichung zur gemeindlichen Stellplatz- und Garagensatzung zugestimmt.

c) Erweiterung des bestehenden Geräteschuppens in Holzbauweise, Erlenweg 19, Fl.Nr. 511/4, Gemarkung Obergermaringen

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 1 "Obergermaringen - West" 1. Änderung u. Ergänzung. Folgende Festsetzungen des Bebauungsplans werden nicht eingehalten:

1.

Die Baugrenze wird überschritten (hier: Überschreitung um 9,60 m)

2.

Das Gebäude soll eine Holzverschalung anstatt Außenputz erhalten

3.

Die Dachneigung beträgt 30 Grad. Zulässig sind nur Dachneigungen zwischen 20-26 Grad.

Den notwendigen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans kann zugestimmt werden, da diese städtebaulich vertretbar sind.

Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Vorhaben wird erteilt.

2. Erlass der Haushaltssatzung 2024

Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2024 wurde den Mitgliedern des Gemeinderates zusammen mit der Einladung zur heutigen Sitzung übersandt.

Kämmerer Christoph Echter erläutert dem Gremium kompetent den vorgelegten Haushaltsplan.

Nach dem Entwurf weist der Haushaltsplan folgende Summen aus:

Verwaltungshaushalt 9.820.000 €

Vermögenshaushalt 2.433.000 €

Zur Finanzierung der Ausgaben des Vermögenshaushalts sind keine Kreditaufnahmen erforderlich. Verpflichtungs-ermächtigungen werden ebenfalls nicht festgesetzt.

Die Hebesätze für die Grundsteuern A und B betragen unverändert 320 v.H. bzw. 300 v.H., für die Gewerbesteuer 300 v.H. Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 1.600.000 € festgesetzt.

Seitens des Gemeinderates werden keine Änderungs- oder Ergänzungsanregungen vorgebracht.

Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die Haushaltssatzung 2024 einschließlich Haushaltsplan 2024, Stellenplan 2024 und den Finanzplan mit Investitionsprogramm für die Jahre 2023 bis 2027 gemäß dem von der Verwaltung vorgelegten Entwurf.