BGM Helmut Bucher begrüßt die Anwesenden.
1. Bauangelegenheiten:
a) Erweiterung der bestehenden Maschinenhallen 1 & 2, Landstraße 1b, 1c, Fl. Nr. 180, Gemarkung Ketterschwang
1.BGM Bucher stellt das Grundstück und die örtliche schon vorhandene Bebauung anhand eines Lageplans und Luftbildes vor. Weiterhin verliest er die positive Stellungnahme des Amtes für Landwirtschaft (AELF) zur geplanten Erweiterung der Hallen. Außerdem zeigt 1.BGM Bucher noch einen Lageplan mit dem 120 Jahre alten Feldstadel, der bisher zur Lagerung benutzt wird und der nach der Herstellung/Erweiterung der Hallen auf der Fl. Nr. 180 abgerissen werden soll.
Der Bauausschuss stimmt der Erweiterung der Hallen zu.
b) Errichtung einer Balkonüberdachung, Gablonzer Straße 29, Fl. Nr. 429/3, Gemarkung Obergerm.
1.BGM Bucher zeigt die Planung und weißt gleichzeitig darauf hin, dass die Balkonüberdachung analog zu schon genehmigten Überdachung bei Haus. Nr. 31 ausgeführt werden soll. Da alle relevanten baurechtlichen Parameter eingehalten sind und der Bauantrag vollständig vorliegt stimmt der Bauausschuss diesem Bauvorhaben zu.
c) Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Garagen und Stellplätzen, Am Hart, Fl. Nr. 47/2, Gemarkung Obergermaringen
Bei diesem umfangreichen BV erläutert 1.BGM Bucher noch einmal anhand der 3-D- Ansichten und des Lageplans das Bauvorhaben in Form der im Frühjahr 2024 vorgelegten Bauvoranfrage. Damals handelte es sich um ein Gebäude mit 3 Wohneinheiten und es bestand damals die Problematik der notwendigen Stellplätze. Der Gemeinderat hat der Planung damals zugestimmt. Die jetzt vorliegende Genehmigungsplanung hat ein Wohngebäude mit 4 Wohneinheiten zum Gegenstand. Trotz der zusätzlichen Wohneinheit ist die Stellplatzthematik gelöst. Es werden 3 Stellplätze in der Garage sowie ein Stellplatz vor dem Gebäude mit Zufahrt von der Straße „Am Hart“ geschaffen. Stück -4- weitere Stellplätze sind auf der Westseite mit Zufahrt durch eine noch zu erstellende Zufahrt über die Fl. Nr. 47 geplant. Für diese Zufahrt fordert das Landratsamt eine grunddienstliche Sicherung zu Gunsten des Freistaates Bayern um eine spätere Löschung auszuschließen. Der Eigentümer hat die Bereitschaft zur Zustimmung bereits schriftlich signalisiert. 1.BGM Bucher stellt die Höhenentwicklung des Gebäudes mit 3 Geschossen von der Westseite aus gesehen zur Diskussion und zeigt als Vergleich die Lösung der Gebäude „Westendorfer Straße 9 und 9a“. Die Bauausschussmitglieder haben Fragen zur Zuwegung und zur Aufteilung der Wohnungen bzw. deren Zugängen.1.BGM zeigt hierauf auch die Grundrisse der einzelnen Geschosse. Die Bauausschussmitglieder sind der Meinung, dass die Ansicht zu „Am Hart“ bzw. „Westendorfer Straße“ unproblematisch ist und haben auch zu der 3-Stöckigkeit auf der Westseite keine Einwände, da die Ansicht vom umliegenden Gelände bzw. Ortsgebiet nicht direkt sichtbar ist. 1.BGM Bucher, Sebastian Kreuzer, Ulrich Kreuter und Georg Reisach sehen in der Genehmigung auch keinen Präzedenzfall für zukünftige Bebauungen in diesem Bereich. Es folgen keine weiteren Fragen oder Einwände von Seiten des Bauausschusses und 1.BGM Bucher stellt den Bauantrag zur Abstimmung.
Es wird dem Bauantrag zugestimmt.
d) Änderung einer Doppelhaushälfte mit 3 WE in eine Doppelhaushälfte mit 4 WE, Tulpenweg 3,
Fl. Nr. 509/24, Gemarkung Obergermaringen
1.BGM Bucher stellt den Bauantrag vor und erläutert auch die Vorgeschichte zu diesem Gebäude. Das Landratsamt hat aufgrund vorliegender Beschwerden aus der Nachbarschaft sowie auf Drängen der Gemeinde aufgrund der geänderten Wohnsituation eine Nutzungsänderung gefordert.
Anhand des Lageplans mit den dargestellten Stellplätzen zeigt 1.BGM Bucher die größte Problematik dieses Bauvorhabens. In der geplanten Form lassen sich die Stellplätze nicht gemäß den Bedingungen der Garagen- und Stellplatzsatzung verwirklichen Der Planer hat die Details der Stellplatzsatzung der Gemeinde Germaringen nicht beachtet. Weiterhin führt 1.BGM Bucher aus, dass aus den vorhanden Unterlagen nicht ersichtlich ist, dass das Gebäude heute 3 Wohneinheiten beinhaltet. Eine weitere Wohneinheit soll im Keller entstehen obwohl die Gemeindeverwaltung heute schon weiß, dass der Keller als Wohnung genutzt wird, obwohl weder Belichtung und Lüftung ausreichend vorhanden sind. Zuletzt weißt 1.BGM Bucher noch auf die vor kurzer Zeit bestehende Müllproblematik hin, die nur in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt gelöst werden konnte. Die Zustimmung der Nachbarn zu diesem Bauantrag liegen nicht vor. Der Bauausschuss lehnt den Bauantrag ab.