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Germaringer Gemeindeblatt
Ausgabe 16/2024
Aus dem Gemeinderat
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Sitzung des Bauausschusses vom 23.07.2024

BGM Helmut Bucher begrüßt die Anwesenden.

1. Sanierung der Tiefgarage im Eichenweg, Eichenweg 10-12, Fl. Nr. 939/1, Gemarkung Obergermaringen

BGM Bucher zeigt anhand eines Lageplans den Umriss der vom Jahre 1989 genehmigten Tiefgarage und informiert das Gremium über die geplanten Sanierungsmaßnahmen. Außer der Erneuerung von Bauteilen finden keine weiteren Maßnahmen statt. Brandschutzrechtliche Belange werden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens von der Unteren Bauaufsichtsbehörde geprüft.

Der Bauausschuss stimmt der Sanierung der Tiefgarage zu.

2. Anbau einer Glasüberdachung mit Windschutzverglasung (kalt) auf die bestehende Terrasse, Am Hang 24, Fl. Nr. 382/3, Gemarkung Obergermaringen

1. BGM Bucher informiert, dass im Jahre 2020 der Anbau eines Wintergartens auf der Westseite des Hauptgebäudes genehmigt wurde. Im Süden des Wohngebäudes soll der Glasanbau mit einer Fläche von 18 m² errichtet werden. Dem Baugrundstück liegt ein Bebauungsplan zugrunde. Die Festsetzungen des B-Planes werden nicht eingehalten. Befreiungsanträge sind vorhanden. Abstandsflächen werden eingehalten. Nachbarunterschriften liegen vor. Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.

3. Erstellung eines Doppelcarports, Edelweißweg 4, Fl. Nr. 145/9, Gemarkung Untergermaringen

Eine Bauvoranfrage zum geplanten Bauvorhaben wurde im Dezember 2023 behandelt. Aufgrund der Höhe des Carports ist ein Bauantrag notwendig. Das Grundstück liegt im Bebauungsplangebiet. Die Festsetzungen des B-Planes werden nicht eingehalten. Die Abstandsflächen werden überschritten. In der Stellungnahme der Gemeinde vom Dezember 2023 wurde der Bauherr darüber informiert, dass das gemeindliche Einvernehmen nur dann in Aussicht gestellt werden kann, wenn eine Abstandsflächenübernahmeerklärung des betreffenden Nachbarn sowie die Unterschriften der Nachbarn vorliegen. Diese liegen dem Bauantrag bei. Des Weiteren wurde gefordert, alle notwendigen Befreiungsanträge einzureichen. Befreiungen wurden nur teilweise beantragt. Die Carportfläche beträgt 48 m², gemäß B-Plan sind für Nebenanlagen max. 20 m² erlaubt. Zusätzlich ist der Carport als selbstständiges Bauwerk geplant. Zulässig sind nur Nebenanlagen, die mit der Garage zusammengebaut werden. Für die aufgeführten Aspekte fehlen Befreiungsanträge. Lt. Landratsamt sind diese nicht notwendig. Aus Sicht der Verwaltung sind hierfür dennoch Befreiungen erforderlich, da diese den Festsetzungen des B-Planes widersprechen. Auf eine Forderung wird aufgrund der Geringfügigkeit jedoch verzichtet. In der Stellungnahme soll darauf hingewiesen werden, dass auf eine Nachreichforderung der fehlenden Anträge verzichtet wird. Diese sollen trotzdem im Beschluss befreit werden.

4. Neubau der Reihenhäuser und Doppelhaushälften in der St. Wendelgasse 11, Gemarkung Obergermaringen

a) Neubau eines Reihenhauses mit Einzelgarage und Stellplatz RH 1, St. Wendelgasse 11, Fl. Nr. 66

b) Neubau eines Reihenhauses mit Einzelgarage und Stellplatz RH 2, St. Wendelgasse 11, Fl. Nr. 66

c) Neubau eines Reihenhauses mit Einzelgarage und Stellplatz RH 3, St. Wendelgasse 11, Fl. Nr. 66

d) Neubau einer Doppelhaushälfte mit Einzelgarage und Stellplatz DHH 1, St. Wendelgasse 11, Fl. Nr. 66

e) Neubau einer Doppelhaushälfte mit Einzelgarage und Stellplatz DHH 2, St. Wendelgasse 11, Fl. Nr. 66

Die Bauvorhaben wurde bereits im Mai 2022 behandelt und abgelehnt. Bedenken waren u.a. die gemeinsame Zufahrtssituation ab 3 Stellplätzen und der geringfügige Platzabstand der hintereinanderliegenden Stellplätze. Des Weiteren war sich der Gemeinderat damals einig, dass das Bauvorhaben als Gesamtkonzept betrachtet werden sollte. Hierfür wären Besucherstellplätze erforderlich. Auch die schmale Zufahrtsbreite für Feuerwehr und Rettungsdienst sowie die Problematik zur Müllentsorgung wurde kritisch betrachtet. Das Einfügegebot war aus Sicht des Gemeinderats nicht gegeben. Kritik wurde an der deutlich zu geringen Anzahl von Stellplätzen geäußert. 1. BGM Bucher erklärt den Anwesenden, dass lt. Mitteilung des Landratsamtes Ostallgäu, das gemeindliche Einvernehmen zu Unrecht verweigert wurde. Das Landratsamt bittet um nochmalige Entscheidung bis spätestens 20.08.2024. Sollte das Einvernehmen erneut abgelehnt werden, wird dies durch die Genehmigung des LRA Ostallgäu ersetzt.

Bei den Bauanträgen von 2022 haben sich keinerlei Veränderungen ergeben. GR Blösch fragt, wie man jetzt dazu steht. Er bliebe bei derselben Meinung. GR Kreuzer meint, dass, wenn etwas besser verändert worden wäre, könnte man nun evtl. anders entscheiden. GR Fischer gab an, er hätte ein Gespräch mit dem neuen Eigentümer gehabt. Für das vom LRA Ostallgäu genehmigte MFH würde es lt. seiner Aussage wohl kleine Verbesserungen / Änderungen geben. Dies ist jedoch nicht Gegenstand der heutigen Sitzung.

BGM Bucher erwidert, dass man bei der Haltung von 2022 bleiben und in den Stellungnahmen erneut Bezug zu den damaligen Beschlüssen der Gemeinderatssitzung genommen werden sollte. Der Bauausschuss stimmt dem zu, somit sind die Bauvorhaben abgelehnt.

5. Fahrradabstellplatz am Kindergarten in Obergermaringen

BGM informiert, dass ein Fahrradabstellplatz für den Kindergarten St. Michael in Obergermaringen benötigt wird. Momentan parken Eltern und Kinder ihre Fahrräder im Innenbereich des Kindergartens. Teilweise werden Fahrräder von Mitarbeitern des Kindergartens auch in sog. Müllhäuschen abgestellt.1. BGM Bucher zeigt anhand eines Lageplans die ursprüngliche Idee bzgl. Standortwahl. Dieser wäre direkt vor dem Kindergarten an der öffentlichen Verkehrsfläche angeschlossen. Über das Vorhaben wurden der Landkreis, die Polizei sowie der Schulleiter informiert. Der Landkreis sah dies, aufgrund des starken Verkehrsaufkommens und des damit verbundenen Sicherheitsrisikos, kritisch und gab 2 Vorschläge bzgl. eines alternativen Standortes. Vorschlag 1: Erschließung des Fahrradabstellplatzes zwischen Schulstr. 5 + 7, Vorschlag 2: Den von der Gemeinde gewählten Standort weiter nach innen Richtung Süden zu rücken. Gemeinderat Blösch regt an, dass der Fahrradabstellplatz weiter nach innen rücken sollte. Der Bauausschuss stimmt dem Vorschlag 2 zu. Es herrscht eine rege Diskussion über die Größe sowie die Ausstattung (z. B. Fahrradständer) vom Abstellplatz. Gemeinderat Trautwein zeigt ein Handyfoto mit der Darstellung eines Fahrradabstellplatzes aus Blech. Die Gemeinderäte kommen zu dem Entschluss, dass dies eine gute Lösung wäre. Über die Größe ist man sich allerdings noch uneinig. Gemeinderat Seitz regt an, dass der Fahrradabstellplatz überdacht werden sollte.

1. BGM Bucher informiert das Gremium, das von Seiten des Schulverbands Überdachungen der Fahrradabstellplätze angedacht sind. Fa. Hubert Schmid wird ein Angebot unterbreiten. Somit hätten die Angestellten des Kindergartens und der Grundschule die Möglichkeit, ihr Fahrrad unter ein Dach stellen zu können. Von der Gemeindeverwaltung sollen Angebote für die Überdachung des Reisacher-Gebäudes eingeholt werden. Außerdem ist die Genehmigungsfähigkeit des geplanten Fahrradabstellplatzes zu prüfen.