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Germaringer Gemeindeblatt
Ausgabe 16/2025
Amtliche Nachrichten
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Rückschnitt von Sträuchern und Gehölzen entlang öffentlicher Verkehrsflächen

Leider stellen wir fest, dass von vielen Grundstücken Büsche, Sträucher, Hecken oder auch überhängende Äste in den öffentlichen Verkehrsraum, einschließlich der Geh- und Fußwege, hineinragen. Dies führt vermehrt zu Beschwerden, da die Straßen und Wege dadurch nur eingeschränkt nutzbar sind. Nach dem Straßengesetz sind Eigentümer und Besitzer von Grundstücken verpflichtet, Anpflanzungen so anzulegen und zu unterhalten, dass sie die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigen (sog. Verkehrssicherungspflicht). Es dürfen keine Äste, Sträucher oder sonstigen Hindernisse in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen oder hineinwachsen. In aller Regel sind die Lichtraumprofile über Straßen und Gehwege betroffen. Über Gehwegen muss eine lichte Höhe von mindestens 2,50 m und über Fahrbahnen von mindestens 4,50 m eingehalten werden. Insbesondere auch in Kreuzungs- und Einmündungsbereichen sind Sichtdreiecke frei­zu­schneiden sowie der Gehweg freizuhalten. Es muss ganzjährig gewährleistet sein, dass das Lichtraumprofil freigehalten wird. Auch die Arbeit von Müllfahrzeugen sowie der Winterdienst muss ohne Beeinträchtigung möglich sein.

Alle Eigentümer oder Nutzungsberechtigte von Anpflanzungen jeglicher Art werden daher gebeten, durch Freischneiden einen verkehrssicheren und gefahrenfreien Zustand der Straßen herzustellen. Pflegeschnitte dürfen das ganze Jahr über durchgeführt werden. Größere Rückschnitte sind nur in der Zeit von Oktober bis Februar (außerhalb der Vegetationszeit) erlaubt. Anfallendes Schnittgut können hierbei gerne am Wertstoffhof oder zur Kompostieranlage Ketterschwang abgegeben werden.

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

Ihre Gemeindeverwaltung