Übung im Brandcontainer
Atemschutzträger beim Üben im Brandcontainer
Die Mannschaft der FFW OG bei der Inspektion
Übung zur Inspektion
Garagenbrand in Westendorf
Brand einer landwirtschaftlichen Halle in Oberostendorf
Kellerbrand in Neugablonz
Löscharbeiten beim Kellerbrand in Neugablonz
In der Woche vom 22.06.2026 bis 28.06.2026 hatten wir wieder den feststoffbefeuerten Brandübungscontainer bei uns am Feuerwehrhaus. In diesem Container wird mit Holzplatten Feuer entzündet und ein Zimmerbrand simuliert. Es werden die Temperaturen und die Rauchentwicklung erreicht wie sie bei Bränden in Gebäuden entstehen. Diese können auf ca. einem Meter Höhe zwischen 300 und 500 C° und unter Decke noch weit darüber liegen. Durch den Rauch kann man seine Hand nicht mehr vor Augen sehen. Alles wie in einem realistischen Einsatz.
Dieser Rauch wurde uns bereits beim ersten Durchgang am Dienstagnachmittag zum Problem.
Das anhaltende warme Wetter sowie die Luftdruckverhältnisse ließen den Rauch nicht wie sonst nach oben aufsteigen, sondern drückten ihn auf den Boden und der Wind aus Nord/Ost blies ihn quer durchs Dorf. Das hatten wir so nicht geplant.
Auch beim zweiten Durchgang am Mittwochvormittag zeigte sich das gleiche Phänomen.
Da der Wetterbericht für die restliche Woche keine Veränderung sah, sagten wir am Mittwoch, schweren Herzens alle weiteren Durchgänge ab.
Für die entstandenen Umstände möchten wir uns bei Ihnen entschuldigen.
Da wir aber für den Ernstfall bestens vorbereitet sein wollen, werden wir es mit dem Container zum Jahresende nochmal riskieren und hoffen hier auf bessere Wettervoraussetzungen.
Vor kurzem waren nachts gegen 23:15 Uhr mehrere Fahrzeuge mit Martinshorn im Dorf zu hören. Grund dafür war, dass eine Nachbarfeuerwehr zur Unterstützung des Rettungsdienstes mit der Drehleiter alarmiert wurde.
Wann und warum Martinshorn?
Feuerwehren, Rettungsdienst, Polizei und sonstige Hilfsorganisationen dürfen zur Erfüllung dringender hoheitlicher Aufgaben mit Blaulicht und Martinshorn fahren und damit Sonderrechte im Straßenverkehr in Anspruch nehmen. Sonderrechte sind z.B.: Geschwindigkeitsgrenzen zu überschreiten, rote Ampeln zu überfahren und gegen die Fahrtrichtung zu fahren.
Genau geregelt sind diese Sonderrechte in der Straßenverkehrsordnung StVO unter §35.
Dazu gibt es außerdem noch den §38 in der StVO. In ihm ist das Wegerecht geregelt.
Das Wegerecht besagt, dass alle Verkehrsteilnehmer einem Fahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn freie Bahn schaffen müssen.
Ob es sich um einen Einsatz handelt, der Blaulicht und Martinshorn rechtfertigt, legt zum einen bereits die Leitstelle und zum anderen der Einheitsführer fest. Die Verantwortung das Fahrzeug sicher und schnell an die Einsatzstelle zu bringen obliegt dem Fahrer. Wie und wann zum blauen Licht das Martinshorn auf der Einsatzfahrt verwendet wird, entscheidet bei der Feuerwehr Obergermaringen nach eigenem Ermessen der Maschinisten und der Gruppenführer. Sie stimmen sich ab. Neben der Dringlichkeit und dem Verkehrsaufkommen wird hier auch die Uhrzeit berücksichtigt. Sollte es zu einem Unfall kommen, spielt die Verwendung des Martinshornes eine wichtige Rolle und kann sich auf das Urteil auswirken.
Die Gefahr eines Unfalls steigt bei einer Einsatzfahrt um ca. das 16-fache. Das liegt nicht nur an den Fahrern der Einsatzfahrzeuge, sondern oft an mit der Situation überforderten Verkehrsteilnehmern.
Wenn die Kameraden um 23:15 Uhr durchs Dorf den Bedarf sahen mit Martinshorn zu fahren, dann wird es seine Berechtigung gehabt haben. Wir schaffen es nachts meistens ohne.
Ich hoffe für Sie, dass Sie niemals in die Situation kommen, eine Hilfsorganisation welche mit Blaulicht und Martinshorn kommt zu benötigen.
Zu mehreren Einsätzen wurden wir im Juni und Juli alarmiert.
U.a. unterstützten wir die Feuerwehr Oberostendorf bei einem Brand einer landwirtschaftlichen Halle in Gutenberg. Die Halle stand bei unserem Eintreffen bereits nahezu in Vollbrand und es konnte ein Totalverlust nicht mehr verhindert werden.
Am 11.07.2026 wurden wir zu einem Brand einer Werkstatt nach Westendorf gerufen. Dort brannte eine Doppelgarage in voller Ausdehnung. Das Wohnhaus konnte erfolgreich abgeschirmt werden. Die Garage und alles was sich in ihr befand waren ein Totalschaden.
Zu einem Kellerbrand in einem Wohnblock fuhren wir am 16.07.2026 nach Neugablonz. Dort rettete die Feuerwehr Neugablonz bereits mehrere Personen über Leitern woraufhin wir sofort den Auftrag bekamen, uns um die Brandbekämpfung im Keller zu kümmern.
Außerdem wurden wir in den letzten Tagen zu mehreren kleinen Einsätzen wie Türöffnungen und Absperrmaßnahmen auf der B12 alarmiert.
Einen besonderen Termin hatten wir am 22.07.2026. Dort fand die alle drei Jahre wiederkehrende Besichtigung unserer Wehr durch die Kreisbrandinspektion statt. Neben der Überprüfung aller Dokumentationen und sämtlichem Papierkram, wurden das Feuerwehrhaus sowie die Fahrzeuge auf Sauberkeit und einwandfreien Zustand überprüft. Im Anschluss daran mussten wir auch noch unser Können im Rahmen einer Einsatzübung unter Beweis stellen. Mit Stolz können wir sagen, dass uns die Kreisbrandinspektion einen hervorragenden Stand unserer Feuerwehr bestätigt hat.
Insbesondere war sehr erfreulich, dass 55 unserer 60 aktiven Feuerwehrdienstleistenden an der Inspektion teilgenommen haben. U.a. aus gesundheitlichen Gründen waren die übrigen 6 Kameraden entschuldigt, aber zum Teil dennoch anwesend.
Bereits seit mehreren Monaten beschäftigen wir uns mit der Ersatzbeschaffung unseres Löschfahrzeuges. Weil wir uns zu einer Sammelbeschaffung zusammen mit drei anderen Feuerwehren von vier nahezu baugleichen Fahrzeugen entschlossen haben, …. sollen wir zum Jahresende ein neues Hilfeleistungslöschfahrzeug in Dienst stellen können. Weil nun der „Rohbau“ bereits fertig ist, mussten wir diesen am 03.08.2026 bei der Fa. Magirus in Ulm abnehmen.
Durch intensive Vorplanung konnten wir fast 50.000.- Euro einsparen.