für das Haushaltsjahr 2024
I.
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Germaringen folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt;
er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 9.820.000 Euro
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 2.433.000 Euro
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investition und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |
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| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) — 320 v. H. |
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| b) | für die Grundstücke (B) — 300 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer — 300 v. H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.600.000 Euro festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.
II.
Die Haushaltssatzung wurde vom Landratsamt Ostallgäu mit Schreiben vom 24.07.2024, Az. 10-9410.4/1 rechtsaufsichtlich gewürdigt.
III.
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegen vom Tage nach dieser Bekanntmachung an bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung öffentlich bei der Gemeindeverwaltung Germaringen, Westendorfer Str. 4a, 87656 Germaringen, zu den allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme auf.