Titel Logo
Germaringer Gemeindeblatt
Ausgabe 19/2023
Nachrichten anderer Stellen und Behörden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Wahl eines neuen Verbandsvorsitzenden

Wahl eines neuen Verbandsvorsitzenden

Der bisherige Verbandsvorsitzende Alexander Müller hat dem Verbandsausschuss im Dezember 2022 mitgeteilt, dass er gerne das Amt des Vorsitzenden aber auch das Amt als Verbandsrat niederlegen möchte. Aufgrund dieser Entscheidung wurde auf der öffentlichen Verbandsversammlung am Montag, 12. Juli 2023 im Gasthof zur Krone in Weicht durch die Mitglieder der Verbandsversammlung ein neuer Verbandsvorsitzender gewählt.

Zum neuen Verbandsvorsitzenden der WasserGHG ab 01.09.2023 wurde Herr 1. Bürgermeister Manfred Hauser vom Markt Kaltental gewählt. Stellvertretender Vorsitzender bleibt Herr 1. Bürgermeister Christian Schlegel von der Gemeinde Stöttwang.

Die WasserGHG bedankt sich recht herzlich bei Ihrem ausgeschiedenen Verbandsvorsitzenden Herrn Alexander Müller. Alexander Müller war seit 24.07.1984 Mitglied in der Verbandsversammlung. Zusätzlich war er von 1990 – 2008 im Verbandsauschuss vertreten und von 2008 bis zum 30.08.2023 leitete er als Vorsitzender die Geschicke der WasserGHG. Mit viel Weitsicht führte er unseren Verband in die Zukunft. Schutzgebietsverfahren, Grundstücksverhandlungen, Digitalisierung aber vor allem die neue Gewinnungsanlage im Stubental wurden von Ihm federführend angetrieben. Die Realisierung dieses Projekts verfolgte er mit viel Energie und in Kürze beginnen die Erschließungsarbeiten.

Die Mitglieder der Verbandsversammlung, des Verbandsausschusses und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bedanken sich recht herzlich für die kollegiale, verantwortungsvolle und freundschaftliche Zusammenarbeit. Vielen Dank für die geleistete Arbeit im tollen Miteinander.

Gebührenanpassung zum 01.01.2024

Auf der Verbandsversammlung am 12. Juli 2023 mussten die Verbandsrätinnen und Verbandsräte auch über die Gebührenbedarfsberechnung für den Zeitraum 2024 – 2027 beraten und abstimmen.

Von der Verwaltung der WasserGHG wurde eine neue Gebührenkalkulation mit einer Nachkalkulation für die Jahre 2019 – 2022 und eine Gebührenbedarfsberechnung für den Zeitraum 2024 - 2027 in Auftrag gegeben. Das Kommunalberatungsbüro Bitterwolf hat nun das Ergebnis der Nach- und Vorauskalkulation der Gebühren vorgelegt.

Die WasserGHG ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und dient dem öffentlichen Wohl und strebt nicht an, Gewinne zu erzielen. Es ist dabei selbstverständlich, dass der Zweckverband seine Investitionen langfristig und nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten plant. Nachdem wir nach dem Kostendeckungsprinzip arbeiten, müssen unsere Ausgaben durch die Einnahmen gedeckt werden.

Eine der größten Ausgaben steht der WasserGHG im Moment bevor. Der Anschluss des Brunnens 2 im Stubental an unsere Versorgungseinheit bedeutet eine Investition von rund 1,6 Mio. €. Diese Maßnahme ist eine zukunftsweisende und wichtige Entscheidung um die Versorgungssicherheit für alle Kunden gewährleisten zu können. Die Zeichen der Klimaveränderung sind auch bei uns deutlich spürbar und ohne weitere Absicherung könnten auch auf die WasserGHG in näherer Zukunft Versorgungsschwierigkeiten zu kommen. Diese Investitionskosten sollen gemäß Abstimmung in den Entscheidungsgremien nicht über einen Verbesserungsbeitrag refinanziert werden, sondern werden auf die Wassergebühren über einen längeren Zeitraum erhoben.

Die Mitglieder der Verbandsversammlung haben in einer sachlichen und lebhaften Beratung über die Verteilung des Gebührenbedarfs der sich aus der Grundgebühr und den Verbrauchsgebühren zusammensetzt ausführlich beraten. Seitens der Verwaltung wurden verschiedenste Möglichkeiten der Gebührenanpassung vorgestellt.

Durch einstimmigen Beschluss der Verbandsversammlung wurde folgende Gebührenanpassung zum 01.01.2024 beschlossen:

Die Verbrauchsgebühr beträgt ab dem 01.01.2024 0,80 € netto pro Kubikmeter entnommenen Wassers.

Die bisherige Gebühr betrug 0,70 € je Kubikmeter entnommenen Wassers.

Zum Vergleich: der Durchschnittswert je Kubikmeter Wasser beläuft sich in Bayern auf 1,78 €, in Schwaben auf 1,45 € und bei uns im Ostallgäu auf 1,00 €.

Der Anstieg der Gebühren ist auch darauf zurückzuführen, dass für den laufenden Betrieb, den Unterhalt der Anlagen und für die Sanierung der bestehenden Wasserleitungen wesentlich höhere Ausgaben anfallen. Wie bereits in den vergangenen Jahren durchgeführt, stehen auch für die nächsten Jahre große Sanierungsmaßnahmen an. Im Bereich Unterhalt und Sanierung der Bestandsleitungen und Anlagen wäre eine Kürzung der Haushaltsmittel ein falsches Zeichen aufgrund der Altersstruktur der Bestandsanlagen und Leitungen.

Die Entscheidung solche Verbrauchsgebühren anzuheben fällt nie leicht, ist aber aus betrieblicher Sicht unumgänglich. Nachdem die Versorgungssicherheit mit erstklassigem Trinkwasser an oberster Stelle steht, müssen wir diese Kosten aufwenden um den über 6.100 Abnahmestellen gerecht werden zu können.

Nachfolgend vier Bespielberechnungen wie sich die Gebührenanpassung auf die Gebührenzahler auswirkt:

Nachfolgend einige Angaben zum abgelaufenen Geschäftsjahr:

Verkaufte Wassermenge 2022: 1.208.697 m³

Aktive Wasserzähler (Stand 31.12.2022): 6.147

Versorgungsleitungen (ohne Hausanschlüsse): rund 220 km

Hydranten im Versorgungsgebiet: 1.569

Wasserentnahme aus Hydranten

Der Zweckverband weist nochmals deutlich darauf hin, dass jegliche Wasserentnahme aus Hydranten beim Zweckverband anzumelden ist.

Eine Wasserentnahme aus Hydranten ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch den Zweckverband möglich.

Der Zweckverband bestimmt die Art der Entnahme und Erfassung der Verbrauchsmenge – sämtliche Entnahmemengen sind gebührenpflichtig!! Sie erreichen uns unter: 08345-92060.

Bewässerung von Grünflächen, Sportplätze, Gärten usw.

Aufgrund der längeren Hitzeperioden in diesem Jahr wurden natürlich auch wieder Grünflächen, Sportplätze, Gärten usw. bewässert. Bezüglich dieser Bewässerungen geben wir Ihnen gerne auch einen Tipp. Wenn Sie die Bewässerung solcher Flächen für notwendig erachten, dann empfehlen wir Ihnen die Bewässerung in den frühen Morgenstunden oder am späten Abend. Bei der Bewässerung bei Sonne und Hitze kommt es zu einem hohen Wasserverlust durch Verdunstung zudem wirken die Tropfen auf den Halmen und Pflanzen wie eine Lupe. Verbrennungen im Rasen oder an Pflanzen sind die Folge.

Bitte bedenken Sie auch hier: Wenn Sie Wasser an einem Hydranten entnehmen, ist dies nur nach vorheriger Genehmigung durch die WasserGHG möglich und zudem kostenpflichtig!!!

Herstellungsbeitrag zur Wasserversorgungseinrichtung

In den nächsten Monaten werden wir wieder sehr viele Bauvorhaben bezüglich der Beitragspflicht überprüfen. Der Beitrag wird erhoben für bebaute, bebaubare oder gewerblich genutzte oder gewerblich nutzbare Grundstücke, wenn für sie nach § 4 WAS ein Recht zum Anschluss an die Wasserversorgungseinrichtung besteht. Zudem werden die vorhandenen Geschossflächen überprüft. Als Beitragsschuldner sind sie verpflichtet der WasserGHG Änderungen (z.B. Anbau Wintergarten, Umbauten, Nutzungsänderungen usw.) mitzuteilen. Nachdem dies in den meisten Fällen nur über die gemeindlichen Bauverwaltungen läuft, werden wir die Baubücher der Gemeinde bezüglich aller Bauvorhaben in unserem Verbandsgebiet überprüfen. Sollten auch Sie in den letzten Jahren einen Neubau, Anbau oder Umbau getätigt haben und noch keinen Beitragsbescheid erhalten haben, dann kann es sein, dass Sie bei einem beitragspflichtigen Vorhaben einen Beitragsbescheid von uns erhalten. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Hermann Heiß – Tel. 08345-920610.

„Unser Trinkwasser ist wie das Allgäu – Natur pur“ – Ihr zuverlässiger Wasserversorger

WasserGHG
Manfred Hauser
Hermann Heiß
Alfred Scherer
Verbandsvorsitzender
Geschäftsleiter
Wassermeister