Bürgermeister Helmut Bucher begrüßt die Anwesenden.
1. Bauvorhaben Fl. Nr. 394, Gemarkung Untergermaringen
a) Neubau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle
Bgm. Bucher erläutert die Historie vom 1. Bauantrag für die Erweiterung der bestehenden Maschinenhalle vom November 2024 bis zu dem jetzt vorgelegten Bauantrag. Es muss wegen der laufenden Bearbeitungsfrist ein Beschluss herbeigeführt werden. Auf einem Luftbild zeigt Bgm. Bucher den Standort der Mehrzweckhalle und erläutert die Probleme, die sich vor allem aus dem Standort der Halle ergeben. Bgm. Bucher informiert darüber hinaus über ein Gespräch vom 23.07.25, dass er zusammen mit Gemeinderat Reisach und Herr Pachernigg (Bauamt) mit dem Bauherrn bezüglich der Anträge geführt hat. Leider wurde von Seiten des Antragstellers nicht auf die Vorschläge von Seiten der Gemeindevertreter eingegangen. Um die Sachlage besser beurteilen zu können wurde vorgeschlagen, die Anträge zurückzunehmen und ein Gesamtkonzept für eine mögliche Verlagerung des kompletten landwirtschaftlichen Betriebs aus der Ortsmitte Untergermaringen auf die Fl. Nr. 394 vorzulegen.
Bgm. Bucher informiert weiter, dass er auch mit dem Staatlichen Bauamt wegen einer möglichen Zufahrt zur Halle von der Kreisstraße „Buchloer Straße“ aus, gesprochen hat. Die entsprechende Stelle wird ohne die konkreten Darlegungen der Zufahrts- und Verkehrswege das Vorhaben ablehnen bzw. vor einer weiteren Bearbeitung die zur Beurteilung erforderlichen Unterlagen einfordern. In der Beratung über das Vorhaben werden mehrere kritische Fragen und Bedenken zur Halle, deren Standort und dem zukünftigen Ortsbild geäußert. Mehrere Ratsmitglieder sind der Ansicht, dass die Halle ungünstig auf dem Grundstück positioniert ist. Es wird bemängelt, dass die Nutzung der Halle nicht klar beschrieben ist. Eine konkrete Beschreibung der beantragten Mehrzweckhalle wurde nicht eingereicht. Die Stellungnahme des AELF liegt der Gemeinde nicht vor. Von mehreren Gemeinderatsmitgliedern wird bezweifelt, dass der Bedarf tatsächlich in diesem Umfang besteht. Gemeinderat Reisach spricht sich erneut dafür aus, dass ein Entwicklungskonzept oder eine Gesamtplanung für eine Hofstelle auf dieser Fl. Nr. vorgelegt werden soll.
In der Diskussion stellen sich folgende Punkte als Ablehnungsgrund heraus:
| • | Zufahrt über den Fuß- und Fahrradweg der Gemeinde mit Gefährdung der Fußgänger und Radfahrer. |
| • | Zu geringer Abstand der Halle zur Kreisstraße. Nach Meinung des Gemeinderats ist die Halle außerhalb des Ortsschildes und damit wäre die Anbauverbotszone (20m) einzuhalten. |
| • | Die Zufahrt sowie die Verkehrsflächen sind weder in Lage noch Größe in dem Eingabeplan eingezeichnet. |
| • | Der Bedarf ist nicht nachgewiesen und erscheint zu groß. |
| • | Die Nutzung der Halle ist unklar; Die Bezeichnung „Mehrzweckhalle“ lässt keine Rückschlüsse auf die spätere, tatsächliche Nutzung zu. |
| • | Es wurde im Gespräch am 23.07.2025 ein Gesamtkonzept für eine Hofstelle gefordert. Das angeforderte Konzept lag bis zum Sitzungsbeginn nicht vor. |
Der Gemeinderat lehnt den Bauantrag nach ausführlicher Beratung ab.
b) Neubau einer Traktorgarage
Bgm. Bucher erläutert die Historie vom 1. Bauantrag für die Erweiterung der bestehenden Maschinenhalle vom November 2024 bis zu dem jetzt vorgelegten Bauantrag. Es muss wegen der laufenden Bearbeitungsfrist ein Beschluss herbeigeführt werden. Auf einem Luftbild zeigt 1.Bgm Bucher den Standort der Traktorgarage.
Zu diesem Bauantrag bestehen ähnliche Bedenken wie unter Punkt a) und auch in diesem Fall wird eine Gesamtplanung als Grundlage für eine Entscheidung als notwendig erachtet.
Der Gemeinderat lehnt den Bauantrag ab.
2. Errichtung eines Wintergartens und eines Geräteraumes sowie der Aufbau von 2 Schleppgauben, Aggensteinstraße 35, Fl. Nr. 317/20 Gemarkung Obergermaringen
Der Bauantrag wird von Bgm. Bucher vorgestellt und an Hand eines Luftbildes die Lage gezeigt. Für den Aufbau der Gauben sowie für die geringfügige Überschreitung der GFZ wurde ein Befreiungsantrag gestellt. Gauben sind gemäß Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht zulässig. Im Rahmen der Prüfung des Bauantrags hat sich herausgestellt, dass bereits bei fünf Häusern im Baugebiet Gauben bzw. Quergiebel / Wiederkehr genehmigt wurden.
Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag zu.
3. SVO Abteilung Korbball, Antrag für einen Mähroboter für den Sportplatz
Die Abteilung Korbball des SVO stellt einen Antrag zur Förderung eines Aufsitzrasenmähers oder Mähroboters. Bgm. Bucher hat Angebote für die Maschinen eingeholt und informiert vor allem über den Mähroboter, der circa 500,00 Euro günstiger als der Aufsitzrasenmäher ist. Zur möglichen Finanzierung wird folgender Vorschlag gemacht:
| • | Einen Zuschuss von 1.250 Euro soll die Gemeinde stellen. |
| • | Weitere 1.250 Euro sollen aus dem Spendentopf der Raiffeisenbank Kirchweihtal eG kommen. |
| • | Aus dem Verkauf des vorhandenen Rasenmähers sind ca. 500,00 bis 700,00 Euro zu erwarten. Der Erlös aus dem Verkauf des Aufsitzrasenmähers soll an den SVO / Abteilung Korbball gehen. |
| • | Die Differenz zum Kaufpreis von rund 1.700 Euro soll vom SVO aufgebracht werden. |
Gemeinderat Kreuter stellt angesichts mehrerer, zeitlich über das Kalenderjahr verteilter Förderanträge von Seiten des SVO den Antrag, dass zu Jahresbeginn eine Finanzplanung mit den beabsichtigen, von der Gemeinde zu fördernden Maßnahmen vorgelegt werden sollte. Damit hätte der Gemeinderat einen besseren Überblick über die Förderungen.
Der Gemeinderat beschließt den Kauf eines Mähroboters gemäß vorliegenden Angebots und dass der vorhandene Rasenmäher vom SVO verkauft werden soll.
4. Neuerlass der Garagen - und Stellplatzsatzung wegen gesetzlicher Vorgaben
(1. Modernisierungsgesetz zur Bayerischen Bauordnung)
Durch das 1. Modernisierungsgesetz zur Bayerischen Bauordnung wird es notwendig, die Garagen - und Stellplatzsatzung neu zu erlassen. Bgm. Bucher informiert über die Gründe und Auswirkungen, die dieses Gesetz auf verschiedene Satzungen der Gemeinden haben wird. Im Fall der Garagen - und Stellplatzsatzung ändern sich vor allem die Anzahl der notwendigen Stellplätze, die für die verschiedenen Gebäude je nach Nutzung, vorgeschrieben werden dürfen. Die neue Garagen - und Stellplatzsatzung der Gemeinde, die ab dem 01.10.2025 gültig sein soll, berücksichtigt diese neuen Vorgaben.