Aufgrund der digitalen Datenübernahme ist aufgefallen, dass dieser Straßenzug noch nicht gewidmet ist, deshalb erfolgt nun die Widmung dieser Ortsstraße
Ketterschwang
Die Straße „Steinrißl“ (FlNr. 516/7) in der Gemeinde Germaringen, Landkreis Ostallgäu, Regierungsbezirk Schwaben wird zur Ortsstraße gewidmet.
Die zu widmende Fläche beginnt an der Straße „Steinrißl“ (FlNr. 550) zwischen der FlNr. 516/6 und FlNr. 516/14 und endet nach 0,072 km an der Straße „Am Schulberg“ (FlNr. 557/10) zwischen der FlNr. 516/5 und FlNr. 516/2. Die neu gewidmete Straße ist die Verlängerung der bereits vorhandenen Ortsstraße „Steinrißl“, FlNr. 550.
Es werden keine Widmungsbeschränkungen festgelegt.
Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Germaringen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann binnen eines Monats nach ihrer Bekanntgabe (die Verfügung gilt zwei Wochen nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt als bekannt gegeben) Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht in Augsburg, Kornhausgasse 4, 86152 Augsburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundungsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden.
Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Gemeinde Germaringen) und den Streitgegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.
Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 01.07.2007 (GVBl Nr. 13 vom 29.06.2007) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Straßen- und Wegerechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diese Verfügung Widerspruch einzulegen.
Die Klageerhebung durch E-Mail ist unzulässig.