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Germaringer Gemeindeblatt
Ausgabe 2/2023
Amtliche Nachrichten
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Öffentliche Bekanntmachung

Änderungswidmungen von Gemeindeverbindungsstraßen, Ortsstraßen und öffentlichen Feld- und Waldwegen gemäß Bayerisches Straßen und Wegegesetz (BayStrWG) aufgrund digitaler Datenübernahme

Im Rahmen der digitalen Datenübernahme wurden einige Abweichungen gegenüber dem aktuellen Widmungsstand festgestellt, daher ergeben sich folgende Änderungswidmungen

Obergermaringen

Die in der Gemeinde Germaringen, Landkreis Ostallgäu, Regierungsbezirk Schwaben, bereits errichtete und gewidmete Ortsstraße „Frankenhofener Straße“ FlNr. 252/5 Gemarkung Obergermaringen wird geändert. Die bisherige Flurnummer „252/3 Teilfläche“ ändert sich in die Flurnummer „252/5“. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Germaringen.

Der in der Gemeinde Germaringen, Landkreis Ostallgäu, Regierungsbezirk Schwaben, bereits errichtete und gewidmete öffentliche Feld- und Waldweg „Am Unteren Hang“ FlNr. 376 Gemarkung Obergermaringen wird geändert. Die bisherige Bezeichnung „Oberfeld“ ändert sich in die Bezeichnung „Am Unteren Hang“. Der bisherige Endpunkt „mündet in Straße Am Sportplatz bei Fl.Nr. 382/4 und 382; Gabelung bei Fl.Nr. 404, der östliche Straßenabschnitt mündet in die Ortsstraße Nr. OG21 Am Unteren Hang bei Fl.Nr. 382/4 und 382“ ändert sich in den Endpunkt „westlicher Straßenabschnitt bei Fl.Nr. 382/4; östlicher Straßenabschnitt bei Fl.Nr. 383 Ortsstraße Nr. 9“. Die Länge von „0,966 km“ ändert sich in die Länge von „0,961 km“. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Germaringen.

Der in der Gemeinde Germaringen, Landkreis Ostallgäu, Regierungsbezirk Schwaben, bereits errichtete und gewidmete öffentliche Feld- und Waldweg „An der Staatsstraße 2055“ mit der FlNr. 408 und 408/2 Gemarkung Obergermaringen wird geändert. Die bisherige Fl.Nr. „408“ wird um eine weitere Fl.Nr. „408 und 408/2“ erweitert. Der bisherige Anfangspunkt „Fl.Nr. 948/11“ erweitert sich auf einen weiteren Anfangspunkt „Fl.Nr. 948/11 und 411“. Der bisherige Endpunkt „Ortsverbindungsstraße“ ändert sich in die beiden Endpunkte „Fl.Nr. 954 und 956“. Die Länge von „0,870 km“ ändert sich in die Länge von „0,414 km“, da der Zwischenteil dieses Weges rausfällt. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Germaringen.

Der in der Gemeinde Germaringen, Landkreis Ostallgäu, Regierungsbezirk Schwaben, bereits errichtete und gewidmete öffentliche Feld- und Waldweg „Kohlacker“ mit der FlNr. 415, 415/2 und 447 (Teilfläche) Gemarkung Obergermaringen wird geändert. Die bisherigen Fl.Nrn. „415 und 447“ wird um eine weitere Fl.Nr. „415, 447 TF und 415/2“ erweitert. Der bisherige Anfangspunkt „Gemeindeverbindungsstraße Nr. 2 zwischen den Hofstellen Birkerweg Nr. 20 und 22“ ändert sich in einen neuen Anfangspunkt „Fl.Nr. 415“. Der bisherige Endpunkt „B12 neu zwischen Fl.Nr. 417 und 430“ ändert sich in den Endpunkt „Gabelung auf Fl.Nr. 447“. Die Länge von „0,696 km“ ändert sich in die Länge von „0,502 km“, da der Weg durch die Fl.Nr. 416 unterbrochen wird. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Germaringen.

Der in der Gemeinde Germaringen, Landkreis Ostallgäu, Regierungsbezirk Schwaben, bereits errichtete und gewidmete öffentliche Feld- und Waldweg „Riederfeld“ mit der FlNr. 467 Gemarkung Obergermaringen wird geändert. Der bisherige Anfangspunkt „KR OAL 6 zwischen Fl.Nr. 459 und 481“ ändert sich in einen neuen Anfangspunkt „Fl.Nr. 477“. Die Länge von „1,380 km“ ändert sich in die Länge von „1,019 km“. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Germaringen.

Der in der Gemeinde Germaringen, Landkreis Ostallgäu, Regierungsbezirk Schwaben, bereits errichtete und gewidmete öffentliche Feld- und Waldweg „Mittelfeld“ mit der FlNr. 478 Gemarkung Obergermaringen wird geändert. Der bisherige Anfangspunkt „KR OAL 6 zwischen Fl.Nr. 483/1 und 506“ ändert sich in einen neuen Anfangspunkt „bei Ortsstraße 77 (Rudolf-Diesel-Straße)“. Die Länge von „0,706 km“ ändert sich in die Länge von „0,239 km“. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Germaringen.

Der in der Gemeinde Germaringen, Landkreis Ostallgäu, Regierungsbezirk Schwaben, bereits errichtete und gewidmete öffentliche Feld- und Waldweg „Riederfeld An der B12“ mit der FlNr. 494 und 494/1 Gemarkung Obergermaringen wird geändert. Der bisherige Anfangspunkt „Gemeindeverbindungsstraße Nr. 1 östlich der B12 bei Fl.Nr. 512“ ändert sich in einen neuen Anfangspunkt „Fl.Nr. 503“. Die Länge von „0,825 km“ ändert sich in die Länge von „0,700 km“. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Germaringen.

Untergermaringen

Die in der Gemeinde Germaringen, Landkreis Ostallgäu, Regierungsbezirk Schwaben, bereits errichtete und gewidmete Gemeindeverbindungsstraße „Peter-Dörfler-Straße“ FlNr. 163/2 Gemarkung Untergermaringen wird geändert. Die bisherige Bezeichnung von „Westendorfer Straße“ ändert sich in die „Peter-Dörfler-Straße“. Die bisherige Flurnummer „163“ ändert sich in die Flurnummer „163/2“. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Germaringen.

Die in der Gemeinde Germaringen, Landkreis Ostallgäu, Regierungsbezirk Schwaben, bereits errichtete und gewidmete Ortsstraße „Anemonenweg“ FlNr. 142 Gemarkung Untergermaringen wird geändert. Die bisherige Länge von „0,158 km“ ändert sich aufgrund eines zusätzlichen Teils in die Länge von „0,263 km“. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Germaringen.

Die in der Gemeinde Germaringen, Landkreis Ostallgäu, Regierungsbezirk Schwaben, bereits errichtete und gewidmete Ortsstraße „zwischen Georgibergstraße und Peter-Dörfler-Straße“ FlNr. 3 Gemarkung Untergermaringen wird geändert. Die bisherige Bezeichnung von „An der Kaufbeurer Straße“ ändert sich in die Bezeichnung „zwischen Georgibergstraße und Peter-Dörfler-Straße“. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Germaringen.

Der in der Gemeinde Germaringen, Landkreis Ostallgäu, Regierungsbezirk Schwaben, bereits errichtete und gewidmete öffentliche Feld- und Waldweg „Alter Teilweg“ mit den FlNrn. 144/2, 144/3 und 144/4 Gemarkung Untergermaringen wird geändert. Die bisherige Flurnummer „Fl.Nr. 144“ ändert sich in neue Flurnummern „Fl.Nr. 144/2, 144/3 und 144/4“. Die Länge von „0,495 km“ ändert sich in die Länge von „0,292 km“. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Germaringen.

Der in der Gemeinde Germaringen, Landkreis Ostallgäu, Regierungsbezirk Schwaben, bereits errichtete und gewidmete öffentliche Feld- und Waldweg „Weg an der KR OAL 15“ mit der FlNr. 850 Gemarkung Untergermaringen wird geändert. Der bisherige Endpunkt „kurz vor der Flurgrenze Ketterschwang in Fl.Nr. 853“ ändert sich in einen neuen Endpunkt „Flurgrenze Ketterschwang bei Fl.Nr. 130/3“. Die Länge von „0,175 km“ ändert sich in die Länge von „0,407 km“. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Germaringen.

Ketterschwang

Der in der Gemeinde Germaringen, Landkreis Ostallgäu, Regierungsbezirk Schwaben, bereits errichtete und gewidmete öffentliche Feld- und Waldweg „Hochstraße“ mit der FlNr. 181 und 181/1 Gemarkung Ketterschwang wird geändert. Der bisherige Endpunkt „Gemeindegrenze Beckstetten bei Fl.Nr. 267“ ändert sich in einen neuen Endpunkt „Feldweg Nr. 43 bei Fl.Nr. 283“. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Germaringen.

Der in der Gemeinde Germaringen, Landkreis Ostallgäu, Regierungsbezirk Schwaben, bereits errichtete und gewidmete öffentliche Feld- und Waldweg „Pfarrgartenweg“ mit der FlNr. 61 Gemarkung Ketterschwang wird geändert. Der bisherige Anfangspunkt „KR OAL 16 bei Fl.Nr. 59“ ändert sich in einen neuen Anfangspunkt „Am Bühlet“. Der bisherige Endpunkt „Feldweg Nr. 12 bei Fl.Nr. 67“ ändert sich in einen neuen Endpunkt „Feldweg Nr. 12 bei Fl.Nr. 69“. Die bisherige Länge „0,289 km“ ändert sich in die neue Länge „0,188 km“. Die Änderungen ergeben sich aufgrund des neuen Baugebiets. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Germaringen.

Der in der Gemeinde Germaringen, Landkreis Ostallgäu, Regierungsbezirk Schwaben, bereits errichtete und gewidmete öffentliche Feld- und Waldweg „Triebweg“ mit der FlNr. 551 Gemarkung Ketterschwang wird geändert. Der bisherige Anfangspunkt „KR OAL 15 bei Fl.Nr. 555/1“ ändert sich in einen neuen Anfangspunkt „Fl.Nr. 551/1“. Der bisherige Endpunkt „Feldweg Nr. 24 bei Fl.Nr. 553“ ändert sich in einen neuen Endpunkt „Feldweg Nr. 64 bei Fl.Nr. 540“. Die bisherige Länge „0,318 km“ ändert sich in die neue Länge „0,194 km“. Die Änderungen ergeben sich aufgrund des Straßenzugs Steinrißl. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Germaringen.

Der in der Gemeinde Germaringen, Landkreis Ostallgäu, Regierungsbezirk Schwaben, bereits errichtete und gewidmete öffentliche Feld- und Waldweg „Sonderberg“ mit der FlNr. 64 Gemarkung Ketterschwang wird geändert. Die bisherige Bezeichnung „Weg (bei der Kiesgrube)“ ändert sich in die Bezeichnung „Sonderberg“. Der bisherige Anfangspunkt „Feldweg Nr. 13 bei Fl.Nr. 65“ ändert sich in einen neuen Anfangspunkt „Am Bühlet“. Die bisherige Länge „0,088 km“ ändert sich in die neue Länge „0,075 km“. Die Änderungen ergeben sich aufgrund des neuen Baugebiets. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Germaringen.

Der in der Gemeinde Germaringen, Landkreis Ostallgäu, Regierungsbezirk Schwaben, bereits errichtete und gewidmete öffentliche Feld- und Waldweg „Äußerer Leuteweg“ mit der FlNr. 129 Gemarkung Ketterschwang wird geändert. Der bisherige Anfangspunkt „KR OAL 15 bei Fl.Nr. 126“ ändert sich in einen neuen Anfangspunkt „KR OAL 15 bei Fl.Nr. 123“. Der bisherige Endpunkt „Flurgrenze Untergermaringen bei Fl.Nr. 131“ ändert sich in einen neuen Endpunkt „Flurgrenze Untergermaringen und bei Fl.Nr. 113“. Die bisherige Länge „0,703 km“ ändert sich in die neue Länge „1,787 km“. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Germaringen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Verfügungen kann binnen eines Monats nach ihrer Bekanntgabe (die Verfügung gilt zwei Wochen nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt als bekannt gegeben) Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht in Augsburg, Kornhausgasse 4, 86152 Augsburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundungsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden.

Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Gemeinde Germaringen) und den Streitgegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.

Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung:

Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 01.07.2007 (GVBl Nr. 13 vom 29.06.2007) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Straßen- und Wegerechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diese Verfügung Widerspruch einzulegen.

Die Klageerhebung durch E-Mail ist unzulässig.

Germaringen, den 27.01.2023
gez.
Helmut Bucher
Erster Bürgermeister