Titel Logo
Germaringer Gemeindeblatt
Ausgabe 2/2023
Amtliche Nachrichten
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Schöffenwahl 2023

In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024-2028 wieder die Wahl der Schöffen und Jugendschöffen statt.

Zurzeit werden daher in allen Städten Bayerns Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.

Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung.

Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen.

Sie können Ihre Vorschläge bis 31.03.2023 schriftlich an die Gemeinde Germaringen, Westendorfer Str. 4 a, 87656 Germaringen, richten.

Beschreibung

Sie müssen besondere Voraussetzungen erfüllen, um als Schöffe berufen zu werden:

Sie müssen deutscher Staatsangehöriger sein.

Sie in der Lage sein, Prozessabläufe akustisch und optisch wahrzunehmen und zu verstehen

Sie müssen das 25. Lebensjahr bei Beginn der Wahlperiode vollendet haben (die nächste Wahlperiode beginnt am 01.01.2024).

Sie dürfen bei Beginn der Wahlperiode nicht älter als 70 Jahre sein.

Sie müssen aktuell in Germaringen gemeldet sein.

Die Amtszeit eines Schöffen dauert 5 Jahre.

Die derzeitige Amtszeit dauert noch bis 31.12.2023 an.

Für Rückfragen steht Ihnen Elisabeth Fleckenstein gerne persönlich oder telefonisch unter Tel.: 08341/9775-23 zur Verfügung.

Gemeinde Germaringen
Bucher
Erster Bürgermeister