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Germaringer Gemeindeblatt
Ausgabe 2/2023
Aus dem Gemeinderat
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Aus dem Gemeinderat

BGM Helmut Bucher begrüßt die Anwesenden.

1. Straßenwidmungen:

a) Änderungswidmungen aufgrund digitaler Datenübernahme der Fl.Nr. 252/3, 376, 408, 415, 447, 467, 478, 494, 494/1 Gemarkung Obergermaringen

Im Rahmen der digitalen Datenübernahme wurden einige Abweichungen gegenüber dem aktuellen Widmungsstand festgestellt.

b) Änderungswidmungen aufgrund digitaler Datenübernahme der Fl.Nr. 163/2, 142, 3, 144, 850 Gemarkung Untergermaringen

Im Rahmen der digitalen Datenübernahme wurden einige Abweichungen gegenüber dem aktuellen Widmungsstand festgestellt.

c) Änderungswidmungen aufgrund digitaler Datenübernahme der Fl.Nr. 181, 181/1, 61, 551, 64, 129 Gemarkung Ketterschwang

Im Rahmen der digitalen Datenübernahme wurden einige Abweichungen gegenüber dem aktuellen Widmungsstand festgestellt.

d) Neuwidmung „Steinrißl“ (Verlängerung) Gemarkung Ketterschwang

Im Rahmen der digitalen Datenübernahme wurde festgestellt, dass dieser Straßenzug als Ortsstraße bisher noch nicht gewidmet wurde.

Beschluss:

Die Straße „Steinrißl“ (Fl.Nr. 516/7 Gemarkung Ketterschwang) in der Gemeinde Germaringen wird zur Ortsstraße gewidmet. Die Straße ist die Verlängerung der bereits vorhandenen Ortsstraße „Steinrißl“ (Fl.Nr. 550 Gemarkung Ketterschwang). Die gewidmete Strecke beginnt bei Fl.Nr. 550 zwischen Fl.Nr. 516/6 und Fl.Nr. 516/14 und endet nach 0,072 km bei Fl.Nr. 557/10 zwischen Fl.Nr. 516/5 und Fl.Nr. 516/2. Es werden keine Widmungsbeschränkungen festgelegt. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Germaringen.

2. Bauangelegenheiten:

a) Neubau einer Doppelhaushälfte (Haus rechts), Buchenweg 4, Fl.Nr. 944 Teilfläche, Gemarkung Obergermaringen

Im vorliegenden Bauantrag ist keine Gehwegabsenkung beantragt und auch die Zufahrt zu dem Grundstück ist nicht geregelt. Außerdem wird nur ein Stellplatz auf dieser Teilfläche nachgewiesen.

Der Gemeinderat verweigert das Einvernehmen.

b) Neubau einer Doppelhaushälfte (Haus links), Buchenweg 4, Fl.Nr. 944 Teilfläche, Gemarkung Obergermaringen

Auch in diesem Bauantrag ist keine Gehwegabsenkung beantragt und die Zufahrt zu dem Grundstück ist ebenfalls nicht geregelt. Dem Grundstück wird ein weiterer Stellplatz vom neugeplanten Haus rechts zugeteilt. Eine Dienstbarkeit liegt hierfür nicht bei. Der Sichtwinkel aufgrund der geplanten Garage ist bedenklich.

Der Gemeinderat verweigert das Einvernehmen.

c) Neubau eines Doppelhauses mit einer Vierfachgarage sowie Umbau eines Schuppens in eine Doppelgarage, Kaufbeurer Straße 12, Fl.Nr. 845 Gemarkung Obergermaringen

Im Bauplan wurde die Gesamthöhe mit "OK best. Gelände = OK gepl. Gelände" angegeben (bei möglichen Aufschüttungen würde das Haus höher werden). Ideal wäre die Angabe in Meter über NN. Da Vorhaben wurde vorab mit dem Landratsamt besprochen. Die vorbesprochenen Änderungen wurden im aktuellen Bauantrag berücksichtigt. Der Gemeinderat erteilt nach Beratung sein Einvernehmen.