Begrüßung
Erster Bürgermeister Helmut Bucher begrüßt die Anwesenden.
1. Bauangelegenheiten
-a) Energetische Sanierung eines Bestandsgebäudes mit zwei Wohneinheiten, Ausbau Dachgeschoß zu einer dritten Wohneinheit, Anbau eines Erschließungstreppenhauses und eines Balkons, Pfarrgasse 4, Fl.Nr. 34 Gemarkung Obergermaringen
Das Vorhaben wurde bereits in der Sitzung vom 18.04.2023 vorbesprochen. Der seinerzeit geforderte Nachweis für die Stellplätze wurde nun erbracht. Ein Großteil des Gremiums ist der Ansicht, dass sich das Vorhaben gut in das Ortsbild einfügt. 2. Bgm. Georg Reisach erläutert, dass die eingezeichneten Stellplätze sehr schmal seien. Es sei fraglich, ob aufgrund des Niveaus der Straße und dem Grundstück die Realisierung der Stellplätze möglich ist. Der Winterdienst wird ebenso aus seiner Sicht nur eingeschränkt möglich sein.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Vorhaben wird erteilt.
Abstimmung: 15:1
Bürgermeister Bucher führt im Nachgang des Beschlusses an, dass er mit dem Antragsteller Kontakt aufnehmen wird bzgl. der Stellplatzsituation. Ebenso soll eine Abstimmung mit dem Bauhof bzgl. des Winterdienstes erfolgen.
-b) Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Pfarrgarten 3, Fl.Nr. 4/6, Gemarkung Ketterschwang
Das Vorhaben wurde bereits in der Bauausschusssitzung vom 08.08.2023 behandelt. Entgegen den seinerzeitigen Plänen ist im Keller nun keine zweite Wohneinheit mehr vorgesehen. Auch die Dachneigung entspricht den Vorgaben des Bebauungsplanes. Das Vorhaben kann somit im Freistellungsverfahren genehmigt werden.
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zu dem Vorhaben wird erteilt.
Abstimmung: 16:0
2. Breitbandausbau – Einreichung des Förderantrags im Rahmen der Gigabit-Richtlinie des Bundes
Auf der Grundlage der bestehenden Rahmenbedingungen der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Ausbaues von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ vom 13. November 2020 mit einer Laufzeit bis 31.12.2025 sind ab dem 01.01.2023 auch Haushalte förderfähig, welche mind. 100 Mbit/s im Download aufweisen. In der Praxis sind das DSL-Anschlüsse, welche durch Super-Vectoring-Technik erschlossen sind.
Auf Grundlage des Gremiumsbeschlusses vom 25.04.2023 wurden in der Bestandsaufnahme sämtliche potentiellen Adressen im gesamten Gemeindegebiet ermittelt. Nach der Adressermittlung wurde das Markterkundungsverfahren im Zeitraum vom 01.06.2023 bis 27.07.2023 durchgeführt. Folgende Netzbetreiber haben eine Rückmeldung abgegeben:
Nach Auswertung der Markterkundungsrückmeldung sind insgesamt 676 Anschlüsse in der Bundesrichtlinie förderfähig. Eine Abstimmung bzgl. Notwendigkeit der einzelnen Anschlüsse ist bisher nicht erfolgt. Die Freigabe des finalen Erschließungsgebiets erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Auf Grundlage der Kostenermittlung muss ein Förderantrag in vorläufiger Höhe beim Bund und beim Land (Kofinanzierung) eingereicht werden. Nach Prüfung durch den Fördermittelgeber und Fördermittelzusage kann mit der Durchführung des Auswahlverfahrens gestartet werden.
Folgende Leistungen sind durchzuführen:
| - | Förderantragstellung Bund in vorläufiger Höhe |
| - | evtl. Abarbeitung von Nachforderungen |
| - | Förderantragstellung Land in vorläufiger Höhe |
| - | evtl. Abarbeitung von Nachforderungen |
| - | ggf. Zusammenführung von Markterkundungen für interkommunale Zusammenarbeit |
Die förderfähigen Kosten für die Umsetzung der Richtlinie sind auf Basis eines vorliegenden Förderbescheids für Beratung / Planung erstattungsfähig, max. 50.000 € brutto, Fördersatz 100 %. Der Erhalt der Förderbescheide in vorläufiger Höhe verpflichtet die Kommune nicht in ein Auswahlverfahren einzusteigen; der finale Einstieg wird zu einem späteren Zeitpunkt auf Grundlage einer Grobkalkulation der endgültigen Förderkulisse erfolgen.
Beschluss 1:
Für die fristgerechte Förderantragstellung (15.10.2023) gemäß Ergebnis der Markterkundung wird die Verwaltung ermächtigt, die notwendigen Schritte einzuleiten.
Abstimmung: 16:0
Beschluss 2:
Für die fristgerechte Förderantragstellung (15.10.2023) erteilt die Gemeinde Germaringen der Breitbandberatung Bayern GmbH auf Basis des Angebotes in Höhe von 3.510,50 € (brutto) den Auftrag.
Abstimmung: 16:0
3. Auftragsvergabe zur Beschaffung von digitalen Alarmempfängern für die Ortsfeuerwehren
Im Zusammenhang mit der anstehenden digitalen Alarmierung der Feuerwehren benötigt die Feuerwehr Obergermaringen 63 digitale Alarmempfänger, die Feuerwehr Ketterschwang 4 Geräte. In Untergermaringen besteht kein Bedarf. Für die Beschaffung besteht ein bayernweiter Rahmenvertrag mit der Fa. Motorola.
Die Kosten pro Alarmempfänger belaufen sich auf 593,81 € - die Gesamtsumme folglich auf 39.785,27 €. Die Förderung durch den Freistaat Bayern beläuft sich auf 33.000 €.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Auftrag zur Beschaffung von 67 digitalen Alarmempfängern zum Gesamtpreis von 39.785,27 € an die Fa. Motorola zu erteilen.
Abstimmung: 17:0
4. SVO Germaringen
-a) Antrag auf Zuschuss Sportförderung 2023
Der Sportverein SVO Germaringen beantragt den jährlichen Zuschuss der Gemeinde. Der SVO erhält vom Landratsamt Ostallgäu laut Bescheid 21.094,20 €. Ratsmitglied Ulrich Kreuter schlägt aufgrund weiterer Anträge des SVO Germaringen einen Zuschuss von 10.000 €, Hermann Fischer die in den vergangenen Jahren gewährten 12.000 € vor.
Beschluss: Der SVO Germaringen erhält für 2023 eine gemeindliche Sportförderung von 10.000 €.
Abstimmung: 4:13
Beschluss: Der SVO Germaringen erhält für 2023 eine gemeindliche Sportförderung von 12.000 €.
Abstimmung: 13:4
-b) Antrag zur Unterstützung bei der Beschaffung zwei neuer Beregnungsgeräte
Mit Schreiben vom 30.07.2023 bittet der SVO Germaringen die Gemeinde um finanzielle Unterstützung für die Beschaffung von zwei Beregnungsgeräten. Die Kosten hierfür belaufen sich pro Gerät auf 2.257 €. Nach kurzer Diskussion werden folgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die Kosten für Herstellung des Wasseranschlusses (ca. 2.500 bis 3.000 €) in voller Höhe zu übernehmen.
Abstimmung: 17:0
Beschluss: Der Gemeinderat beschließt Stück -1- Beregnungsgerät aus dem Spendentopf einer örtlichen Bank zu finanzieren.
Abstimmung: 15:2