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Germaringer Gemeindeblatt
Ausgabe 21/2024
Nachrichten anderer Stellen und Behörden
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Nachrichten anderer Stellen und Behörden

Die ehemals von der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) erhobene Rundfunkgebühr gibt es seit 2013 nicht mehr. Stattdessen muss nun jeder Haushalt, unabhängig von der Anzahl an Rundfunkgeräten, den monatlichen Rundfunkbeitrag von aktuell 18,36 Euro an den "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" bezahlen.

Auch wer kein Rundfunkgerät besitzt, ist nach dem Solidaritätsprinzip dazu verpflichtet.

Allerdings gilt: Sie können sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.

Wie sich Rentner von der GEZ befreien können

Rentner können sich in bestimmten Fällen vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Das geht, wenn Sie Grundsicherung oder Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II) erhalten.

Empfänger von Arbeitslosengeld I, Wohngeld oder Übergangsgeld haben keinen Anspruch auf eine Befreiung.

Weitere Informationen auch online unter www.rundfunkbeitrag.de oder im Versicherungsamt der Gemeinde Germaringen, Hr. Kaufmann 08341/9775-13