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Germaringer Gemeindeblatt
Ausgabe 21/2025
Aus dem Gemeinderat
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Gemeinderatssitzung vom 23.09.2025

Bgm. Helmut Bucher begrüßt die Anwesenden.

1. Bauvorhaben: Neubau eines Einfamilienhauses mit Carport, Kaufbeurer Straße 12, Fl.Nr. 845 Gemarkung Obergermaringen

Bürgermeister Bucher erläutert kurz die Historie der Bauangelegenheiten des Eigentümers von dem Flurstück. In der Vergangenheit wurden mehrfach Bauanträge gestellt, weshalb das Landratsamt bereits im Jahr 2017 im damaligen Genehmigungsbescheid für zukünftige Bauvorhaben ein bauliches Gesamtkonzept des Areals forderte. Aufgrund eines weiteren Bauantrags zur Nachverdichtung aus dem Jahr 2021 fand am 05.08.2022 mit dem Landratsamt, dem Bauherrn und der Gemeinde eine Besichtigung des Grundstücks statt und es wurde festgelegt welche Möglichkeiten einer Bebauung noch bestehen. Der Bauherr zog den Bauantrag aus 2021 zurück und reichte im Dezember 2022 einen neuen Bauantrag ein, der genehmigt wurde, weil er die festgelegten Möglichkeiten einhält. Ein Baubeginn dieser Maßnahme erfolgte bis heute nicht. Zum vorliegenden Bauantrag kann festgehalten werden, dass sich das Bauvorhaben im Bereich des im Zusammenhang bebauten Innenbereichs nach § 34 BauGB befindet und lt. BauNVO § 1 Abs.1 Nr. 2 ein Mischgebiet ist, indem eine Wohnbebauung zulässig ist. Eine Absprache mit der Gemeinde hat im Vorfeld nicht stattgefunden, der Bauantrag wurde direkt digital beim Landratsamt eingereicht. Eine Zustimmung der zu beteiligenden Nachbarn wurde nicht erteilt. In diesem Bereich der Kaufbeurer Straße besteht eine sog. fiktive Baugrenze, alle Nachbargebäude haben eine Abstandsfläche von mindestens 10 Metern zur Grundstücksgrenze. Hier soll der Carport direkt an der Grundstücksgrenze errichtet werden.

Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag nicht zu.

2. Vorlage der Jahresrechnung 2024

Gemäß Art. 102 Abs. 2 GO ist die Jahresrechnung dem Gemeinderat nach ihrer Erstellung vorzulegen. Die Vorlage soll dem Gemeinderat die Möglichkeit geben, vom Ergebnis des von der Verwaltung erstellten Jahresabschlusses Kenntnis zu erlangen. Bürgermeister Bucher geht kurz auf den Rechenschaftsbericht 2024 ein, der Gemeinderat nimmt vom Ergebnis des Jahresabschlusses Kenntnis. Gemäß Art. 103 Abs. 1 GO ist die Jahresrechnung vom Gemeinderat oder einem Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen (örtliche Rechnungsprüfung). Mit Beschluss vom 05.05.2020 hat der Gemeinderat einen Rechnungsprüfungsausschuss, bestehend aus den Mitgliedern Elke Metschar, Anja Schleich und Robert Wahmhoff bestellt.

Der Gemeinderat beschließt, die Jahresrechnung 2024 dem Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Rechnungsprüfung zu überweisen.

3. Vergabe Malerarbeiten Germaringer Hof

Die Verwaltung hat für die Malerarbeiten der Fassade des Germaringer Hofs Angebote eingeholt. Es liegen drei Angebote vor, wobei das wirtschaftlichste Angebot von dem Malerbetrieb Shala aus Westendorf abgegeben wurde. Vier weitere Betriebe haben kein Angebot abgegeben. Gemeinderatsmitglied Blösch empfiehlt die Holzflächen vor Beginn der Malerarbeiten hinsichtlich des Zustandes von einem Zimmerer bzw. dem Bauhof überprüfen zu lassen. Da im Gremium Fragen zu den anderen Anbietern aufkommen, werden die Angebote im nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung detailliert verglichen. Grundsätzlich wird beschlossen, dass eine Vergabe erfolgen soll. Die Vergabe der Malerarbeiten Germaringer Hof wird im nichtöffentlichen Teil weiterbehandelt.

4. Nocker-Areal: Einleitungsbeschluss über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen (VU) gemäß § 141 BauGB für das Sanierungsverdachtsgebiet

Auf dem zu bearbeitenden Plangebiet befindet sich ein größeres, leerstehendes Firmengebäude mit Nebenanlagen. Seit 2020 findet auf der Gewerbebrache keine Nutzung mehr statt. Westlich und östlich zu dem Betriebsgelände des Nocker Areals befinden sich landwirtschaftliche Betriebe. Nördlich des Untersuchungsgebiets sind Gewerbebetriebe angesiedelt. Im südlichen Anschluss (südlich der Hauptstraße) sind neben Wohnnutzung noch Verwaltung, Dienstleitungs- und Handelsbetriebe vorhanden. Anfang 2024 konnte die Gemeinde das zentral gelegene Areal erwerben. Die Gemeinde möchte nach „Freimachung des Geländes“ das Areal als Gewerbegebiet für kleinstrukturierte Betriebe oder Versorgungsbetriebe entwickeln. Für die Vorbereitung und Umsetzung der gemeindlichen Ziele ist die Erarbeitung eines planerischen Gesamtkonzepts eine wichtige Grundlage. Dafür ist zunächst ein Einleitungsbeschluss erforderlich, indem das geplante Sanierungsverdachtsgebiet festgelegt und die „Vorbereitenden Untersuchungen (VU)“ erstellt werden soll. Mit den „Vorbereitenden Untersuchungen (VU)“ sollen Beurteilungsunterlagen über die Notwendigkeit der Sanierung gewonnen werden. Diese stellen die gebietsbezogene Begründung für die Beantragung von Fördermitteln im Rahmen der Städtebauförderung dar. Neben einer Darstellung der aktuellen Problemsituation ist vor allem die Darstellung von Entwicklungsperspektiven Inhalt der Untersuchung.

Die Gemeinde Germaringen hat bereits im Rahmen des Bayerischen Städtebauförderungsprogramms von der Regierung von Schwaben eine Zusage für einen Förderungssatz im Programmschwerpunkt „Flächen schonen“ von 80 % erhalten. Sollten aufgrund notwendiger Ausgaben der Gemeinde die dann zu veräußernden Gewerbegrundstücke über dem gemeindlichen Durchschnittspreis für Gewerbegrundstücke liegen, kann diese Differenz ebenfalls gefördert werden.

Der Gemeinderat beschließt gemäß § 141 BauGB zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen in dem ermittelten Untersuchungsgebiet einzuleiten (sogenannter Einleitungsbeschluss). Das Gebiet umfasst die Fl.Nr. 88/2, 49/6, 91/1 und 91 der Gemarkung Obergermaringen.

Die Verwaltung wird beauftragt die ortsübliche öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses über die Einleitung der Vorbereitenden Untersuchungen vorzunehmen. Dabei ist auf die Auskunftspflicht nach

§ 138 BauGB hinzuweisen und über die Rechtsfolgen nach § 141 hinzuweisen.

5. Ausbau der Bundesstraße B12 / Aktuelle Entwicklungen zum Ausbau

Bürgermeister Bucher kontaktierte MdB Stephan Stracke aufgrund des Berichts in der Allgäuer Zeitung vom 18.09.2025, dass u.a. die vierspurige B12-Verbreiterung zwischen Marktoberdorf und der Anschlussstelle Jengen/Kaufbeuren (A96) zunächst für den Abschnitt zwischen Untergermaringen und Jengen gefährdet ist, weil dem Staat trotz des Sondervermögens für die Infrastruktur ca. 20 Milliarden Euro fehlen. Bei einem Telefonat bestätigte Herr Stracke, dass der Ausbau zum jetzigen Zeitpunkt nicht stattfindet, sei es mit einem Regelquerschnitt von RQ28 oder einem Regelquerschnitt von RQ21 - es ist schlichtweg kein Geld da. Der Bund generiert aktuell nur noch Kosten die dem Bestandserhalt dienen. Dennoch laufen die Planungen für den Ausbau der B12 unverändert mit RQ28 weiter. Herr Bucher fasst die wesentlichen Punkte der Stellungnahmen und Einwände der Gemeinde Germaringen aus den Jahren 2019 und 2020 nochmal zusammen:

Die Gemeinde hat grundsätzlich eine positive Haltung zu einem vierspurigen Ausbau, weil dadurch eine Verbesserung der Verkehrssicherheit erzielt wird. Es wurde davon ausgegangen, dass sich die Dimension an den Größenordnungen der B17 bewegt und nicht ein autobahnähnliches Niveau ohne Geschwindigkeitsbegrenzung realisiert werden soll. Nach Meinung der Gemeinde wäre ein RQ21 mit Geschwindigkeitsbegrenzung sicherer als der geplante RQ28 ohne Geschwindigkeitsbegrenzung. Außerdem widerspricht der geplante RQ28 den Vorgaben und Beschlüssen der Bundesregierung zur Umsetzung des Klimaschutzplans. Der Prognosezeitraum bis 2030 ist zu kurz bemessen. Die prognostizierte Verkehrszunahme zwischen den Anschlussstellen Germaringen und Jengen um 9 % und für den Abschnitt zwischen den Anschlussstellen Kaufbeuren und Germaringen um 16 % ist erkennbar zu niedrig, wie der Vergleich der Entwicklung von 2000 bis 2015 zeigt. Hier hat sich der Verkehr auf der bisher nicht entsprechend ausgebauten B12 zwischen den Anschlussstellen Jengen und A96 um 33 % erhöht. Auf der A96 im Bereich Buchloe betrug die Steigerung in diesem Zeitraum ca. 44 %. Die Annahme das es zu keinen nennenswerten Verkehrsverlagerungen von den parallelen Routen kommen wird, ist aus Sicht der der Gemeinde unzutreffend. Beim Thema Lärmschutz werden ausschließlich Berechnungen herangezogen, die von einer Richtgeschwindigkeit von 130 km/h ausgehen. Die Wasserversorgung für die Einzugsgebiete sind zu sichern. Die Lärmschutzwand ist nicht ausreichend weit vorgesehen, weil rechtsgültige Bebauungspläne mit Wohnbebauung darüber hinaus vorhanden sind und Berücksichtigung finden müssen.

Abschließend stellt sich die Frage, ob so viele Klagen und damit verbundenen Kosten erfolgt wären, wenn der Ausbau in einem maßvollen Ausmaß geplant geworden wäre.

6. Grundschulen Germaringen: Aktuelle Informationen zu Förderungen / Nächste Schritte

Die Regierung von Schwaben ist in ihrer baufachlichen Stellungnahme zu dem Ergebnis gekommen, dass ein Ersatzneubau nicht unwirtschaftlicher ist als eine Generalsanierung. Deswegen ist der geplante Ersatzneubau am Hauptstandort neben der Mittelschule dem Grunde nach förderfähig. Die Prüfung des Nachweises, dass ein Ersatzneubau nicht unwirtschaftlicher ist als eine Generalsanierung erfolgt unter Betrachtung der aktuellen Bestandsfläche der Grundschule Obergermaringen ohne Berücksichtigung der erforderlichen Erweiterungsmaßnahmen (Zusammenlegung aller drei Grundschulen). Sobald die Stellungnahme der R.v.S. in Bezug auf die Zusammenlegung vorliegt, können in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen Entscheidungen über das weitere Vorgehen getroffen werden.