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Germaringer Gemeindeblatt
Ausgabe 22/2023
Amtliche Nachrichten
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Was ist eine Übermittlungssperre?

Jeder Bürger hat die Möglichkeit durch Beantragung einer Übermittlungssperre (ÜSP) gegen die Weitergabe seiner Daten an bestimmte Stellen zu widersprechen.

Was bewirkt eine Übermittlungssperre?

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich rechtliche Religionsgesellschaft durch den Familienangehörigen eines Mitglieds dieser Religionsgesellschaft (§ 42 Abs.1 i.V.m § 42 Abs.3 BMG)

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen (§ 50 Abs.1 i.V.m. § 50 Abs.5 BMG)

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk (§ 50 Abs.2 i.V.m. § 50 Abs.5 BMG)

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage (§ 50 Abs.3 i.V.m. § 50 Abs.5 BMG)

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (§ 58 c Abs. 1 Satz 1 des Soldatengesetzes i.V.m. § 36 Abs. 2 BMG)

Wo kann ich die Übermittlungssperre beantragen?

Sie können die ÜSP auf unserer Internetseite, persönlich vor Ort oder auch telefonisch (der Antrag wird dann per Post an Sie versendet) beantragen.

Was kostet die Eintragung einer Übermittlungssperre?

Die Eintragung einer ÜSP ist kostenfrei und kann jederzeit ohne Angabe von Gründen beantragt werden.

Sie gilt bis auf Widerruf.

Wussten Sie schon, dass…

keine Alters- und Ehejubiläen im Gemeindeblatt erscheinen, wenn bei den betroffenen Personen eine ÜSP dafür eingetragen ist?

Für weitere Informationen oder bei Fragen zu diesem Thema können Sie sich gerne an das Bürgerbüro Tel. 08341 97750 wenden.