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Germaringer Gemeindeblatt
Ausgabe 22/2023
Kirchliche Nachrichten
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Einzahlung des fälligen Kirchgeldes

Obergermaringen, Untergermaringen und Ketterschwang

Liebe Pfarrgemeindemitglieder,

Das jährliche Kirchgeld ist nach Artikel 1 des Kirchensteuergesetzes eine besondere Form der Kirchensteuer und fließt der örtlichen Kirchenstiftung zu. Nach Artikel 22 des Bay. Kirchensteuergesetzes von 1954 wird es von allen Bekenntnisangehörigen über 18 Jahren erhoben, deren monatliches Gesamteinkommen (Lohn, Gehalt, Pension, Rente) EUR 150,-- übersteigt.

Jedes Gemeindemitglied trägt dadurch zur teilweisen Deckung des Personal- und Sachaufwandes der Pfarrgemeinde bei. Die Höhe beträgt EUR 1,50.

Allen Kirchenlohn- und Kircheneinkommensteuerzahlern möchte der Pfarrer und die Kirchenverwaltung auf diesem Wege vielmals danken.

Die Kirchenpfleger bitten um Einzahlung des fälligen Kirchgeldes.

Dies ist möglich:

- entweder durch eine Überweisung auf die jeweiligen Kirchenkonten

- Obergermaringen:

Konto Nr. 2502445, Raiffeisenbank Kirchweihtal eG,

BLZ 733 699 18

IBAN: DE26733699180002502445

- Untergermaringen:

Konto Nr. 94 10 627, Raiffeisenbank Kirchweihtal eG,

BLZ 733 699 18

IBAN: DE46733699180009410619

- Ketterschwang:

Konto Nr. 51 10 548, Raiffeisenbank Kirchweihtal eG,

BLZ 733 699 18

IBAN: DE44733699180005110548

- im Pfarrbüro, Pfarrgasse 2, Obergermaringen

- direkt bei den Kirchenpflegern:

- Herrn Josef Bertele, Westendorfer Str. 12, Obergermaringen

- Herrn Michael Weber, Alpenweg 11, Untergermaringen

- Herrn Helmut Garke, Steinrißl 17, Ketterschwang

Es werden auch teilweise Überweisungsbelege verteilt, diese werden aus organisatorischen Gründen an alle Haushalte des Ortes verteilt, bitte legen Sie es einfach beiseite, falls Sie nicht römisch-katholisch sind.