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Germaringer Gemeindeblatt
Ausgabe 22/2024
Aus dem Gemeinderat
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Aus dem Gemeinderat

BGM Helmut Bucher begrüßt die Anwesenden.

1. Neubau eines Jungviehauslaufes mit überdachten Liegeplätzen, Kaufbeurer Straße 24, Fl. Nr. 850, Gemarkung Obergermaringen

1.BGM Helmut Bucher stellt den Bauantrag vor und verweist gleichzeitig darauf, dass das Bauvorhaben der artgerechten Tierhaltung und dem Tierwohl dient. Weiterhin verweist er darauf, dass das Landratsamt den Immissionsschutz und die Abstandsflächen prüfen wird. Das Landratsamt wird noch die Darstellung der Abstandsflächen im Plan fordern. Positiv vermerkt 1.BGM Helmut Bucher, dass bei der Planung die Versickerung der Oberflächenwässer in einer Sickergrube berücksichtigt wird. Er verweist darauf, dass eine angeschlossene Fläche von 857m² versickert wird. Ab einer angeschlossenen Fläche von 1.000 m² wäre ein wasserrechtliches Verfahren notwendig. Eine Nachbarunterschrift fehlt. Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zu.

2. Neugestaltung des Dachgeschosses eines Einfamilienhauses, Lindenstraße 3, Fl. Nr. 25, Gemarkung Obergermaringen

Anhand von 3-D-Ansichten zeigt 1.BGM Helmut Bucher die Entwicklung des Bauvorhabens vom 1.Entwurf über den 2.Entwurf bis zum jetzt vorliegenden 3. Entwurf. Während beim ersten Entwurf die Gaubenwand und Giebelwände vor die Außenwände des Gebäudes vorspringen und die Außenbekleidung in einem schwarzen Material dargestellt wurde, ist beim 2. Entwurf die Außenbekleidung bei sonst gleicher Ausführung in „Holzoptik“ dargestellt. Der Hauptkritikpunkt richtete sich aber um die vorspringenden Wände bzw. Bauteile.

In einem persönlichen Gespräch, dass 1. BGM Helmut Bucher mit Bauherr und Architekt führte, wurde diese Problematik dem Bauherrn und dem Architekten dargelegt und ein 3. Entwurf erarbeitet, der dem Bauausschuss jetzt zur Abstimmung vorliegt.1. BGM Helmut Bucher erläutert den 3. Entwurf, verliest die Einschätzung des gemeindlichen Bauamtes und erklärt, dass Bauherr und Architekt auf die Anregungen der Gemeinde in dem jetzigen Bauantrag eingegangen sind. Er bittet die Mitglieder des Bauausschusses um ihre Meinung. Ausschussmitglieder diskutieren die Gaubenbreite und den Abstand der Gaube zu den Dachrändern. Gemeinderat Kreuter hat diese Anregung zur Diskussion gebracht hat. Seiner Ansicht nach wurde im Bauausschuss zu dieser Thematik in der Vergangenheit bei anderen Bauvorhaben die Gaubenbreite auf 1/3 der Hauslänge und der Abstand zum Dachrand vorgeschrieben.

Es werden im Gremium verschiedene Bauvorhaben aus der Vergangenheit diesbezüglich diskutiert. Gemeinderat Reisach verweist aber darauf, dass der Bauausschuss auch eine Einzelfallentscheidung treffen kann, vor allem, da sich in diesem konkreten Fall in der unmittelbaren Nachbarschaft ein Gebäude befindet, dessen Gauben auch die Beschränkung nicht einhält. Gemeinderat Blösch zeigt weitere Bilder von Bauvorhaben in der Gemeinde, deren Gauben von der 1/3-Begrenzung abweichen. Gemeinderat Kreuter möchte eine Ungleichbehandlung der Bauwerber vermeiden, zeigt aber Verständnis für das Bauvorhaben.

Es ergeht eine Aufforderung an die Verwaltung, die Thematik mit der Gaubenbreite noch einmal zu prüfen. Nach der Diskussion stellt 1. BGM Bucher den Bauantrag in der vorliegenden Form zur Abstimmung oder als Alternative wird der Bauantrag nochmals geprüft und von der Tagesordnung genommen.

Die Bauausschussmitglieder wollen abstimmen und befürworten mehrheitlich den Antrag.

3. Neubau eines Wärmepufferspeichers mit einem Technikgebäude, Peter-Dörfler-Straße 48, Fl. Nr. 166, 167/1, Gemarkung Untergermaringen

Das Bauvorhaben inklusive der vorangegangenen Verhandlungen bezüglich der Art des Genehmigungs-verfahrens werden von 1. BGM Helmut Bucher ausführlich dargestellt. 1.BGM Helmut Bucher zeigt Bilder von vergleichbaren Objekten, mit welchen er auch die Vorverhandlungen mit dem Landratsamt Ostallgäu geführt hat. Nach diesen Verhandlungen steht jetzt fest, dass für dieses Bauvorhaben kein kostenintensives Bauleitverfahren durchgeführt werden muss. Der Bauausschuss diskutiert das Bauvorhaben und Gemeinderat Klarer erklärt, dass die Höhe des Behälters physikalisch notwendig ist. Gemeinderat Kreuter regt an, dass der Behälter begrünt oder mit Bäumen umpflanzt werden sollte, damit er optisch nicht so sehr in Erscheinung tritt. Gemeinderat Kreuzer schließt sich dieser Anregung an.1. BGM Bucher verweist noch darauf, dass der Bauwerber bei der Farbgestaltung des Behälters noch keine Entscheidung getroffen hat und die farbliche Gestaltung offen ist. Der Bauwerber favorisiert eine hellgraue Farbe. Dieser wird auch von verschiedenen Mitgliedern des Gremiums befürwortet. Letztlich einigt man sich darauf, dass der Bauwerber die Farbgestaltung mit dem Landratsamt Ostallgäu abstimmen soll. 1.BGM Helmut Bucher bittet zur Abstimmung und der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zu.

  1. Neubau von 5 Carports, Gartenschuppen und Überdachung, Albert-Einstein-Straße 3 und 5,

Fl. Nr. 459/9, 459/4, Gemarkung Obergermaringen

1.BGM Helmut Bucher zeigt anhand eines Lageplans die Situation des Bauvorhabens und die Besonderheit, dass sich der geplante Baukörper über zwei Grundstücke mit unterschiedlichen Grundstückeigentümern erstreckt. Weiter zeigt er einen Ausschnitt aus dem Bebauungsplan und verweist auf die großzügig festgelegten Baugrenzen. Er weist darauf hin, dass das Bauvorhaben alle Vorgaben des Bebauungsplanes einhält. Auch die Baugrenzen werden nicht überschritten. Anschließend zeigt 1.BGM Helmut Bucher noch die Grundrisse und Ansichten, die Gemeinderat Seitz zur Feststellung veranlassen, dass es sich bei diesem Bauvorhaben wohl nicht um Carports sondern um Garagen handelt. Dieser Meinung schließt sich das Gremium an. 1. BGM Helmut Bucher verweist noch darauf, dass der Brandschutz und die Abstandsflächen vom Landrastamt Ostallgäu geprüft werden und bittet um Abstimmung. Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zu.

  1. Anbau Garage, Edelweißweg 19, Fl.Nr. 147/7 Gemarkung Untergermaringen

Anhand von Fotos und darin eingezeichneter optischen Darstellung der geplanten Garage stellt 1.BGM Helmut Bucher die Voranfrage vor. In weiterer Folge zeigt er auch noch ein Luftbild und einen Ausschnitt des Bebauungsplanes für das betreffende Grundstück. Die Grundproblematik, dass der Garagenanbau über die Baugrenze und in das Sichtdreieck ragt, wird vom Gremium diskutiert wobei die Meinung der Mitglieder eindeutig gegen den Anbau in der gewünschten Form ist. Mehrere Mitglieder des Bauausschusses sind der Meinung, dass das Baugrundstück groß genug ist für alternative Standorte. Außerdem gibt es im näheren Umfeld keinen weiteren Fall, in welchem außerhalb der Baugrenze eine Garage die Baugrenze in einem ausgewiesenen Sichtfenster bebaut wurde. Nach Ansicht der Ausschussmitglieder kann der Bauvoranfrage in der vorliegenden Form nicht zugestimmt werden.