Erster Bürgermeister Helmut Bucher begrüßt die Anwesenden und stellt fest, dass die Sitzungsladung fristgerecht und ordnungsgemäß zugestellt wurde. Er verliest die Tagesordnung. Gegen die Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und die Tagesordnung werden keine Einwände erhoben.
1. Vorlage der Jahresrechnung 2022
Gemäß Art. 102 Abs. 2 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung dem Gemeinderat nach ihrer Erstellung vorzulegen. Die Vorlage soll dem Gemeinderat die Möglichkeit geben, vom Ergebnis des von der Verwaltung erstellten Jahresabschlusses Kenntnis zu erlangen. Das Gremium nimmt vom Ergebnis des Jahresabschlusses Kenntnis. Gemäß Art. 103 Abs. 1 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung vom Gemeinderat oder einem Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen (örtliche Rechnungsprüfung). Mit Beschluss vom 05.05.2020 hat der Gemeinderat einen Rechnungsprüfungsausschuss, bestehend aus den Mitgliedern Elke Metschar, Anja Schleich und Robert Wahmhoff, bestellt. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Jahresrechnung 2022 dem Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Rechnungsprüfung zu überweisen.
2. Nachbesetzung/Entsendung Verbandsrat/Verbandsrätin für den Wasserverband Gennach-Hühnerbach-Gruppe
Herr Alexander Müller hat zum 31.08.2023 sein Amt als Verbandsrat in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung Gennach-Hühnerbach-Gruppe niedergelegt. Somit ist seitens der Gemeinde Germaringen ein neuer Verbandsrat in die Verbandsversammlung zu entsenden. Der Gemeinderat stellt die Amtsniederlegung von Herrn Alexander Müller als Verbandsrat des Zweckverbandes zur Wasserversorgung Gennach-Hühnerbach-Gruppe fest. Das Gremium beschließt, Frau Brigitte Müller als dessen Nachfolgerin in die Verbandsversammlung zu entsenden.