Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetztes erlässt die Gemeinde Germaringen folgende Satzung:
§ 1
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Germaringen (BGS-EWS) vom 02.10.1997, zuletzt geändert durch Satzung vom 15.11.2001, wird wie folgt geändert:
„Die Gebühr beträgt 2,33 € pro Kubikmeter Abwasser.“
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.
Germaringen, den 22.11.2024