Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetztes erlässt die Gemeinde Germaringen folgende Satzung:
§ 1
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung Riederloh der Gemeinde Germaringen (BGS-EWS-R) vom 10.02.1999, zuletzt geändert durch Satzungen vom 15.11.2001 und 11.02.2010, wird wie folgt geändert:
1. § 10 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:
„Die Gebühr beträgt 2,33 € pro Kubikmeter Abwasser.“
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.
Germaringen, den 22.11.2024