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Germaringer Gemeindeblatt
Ausgabe 24/2024
Amtliche Nachrichten
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Dritte Satzung

zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung

zur Entwässerungssatzung Riederloh der Gemeinde Germaringen (BGS-EWS-R)

vom 22.11.2024

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetztes erlässt die Gemeinde Germaringen folgende Satzung:

§ 1

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung Riederloh der Gemeinde Germaringen (BGS-EWS-R) vom 10.02.1999, zuletzt geändert durch Satzungen vom 15.11.2001 und 11.02.2010, wird wie folgt geändert:

1. § 10 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:

„Die Gebühr beträgt 2,33 € pro Kubikmeter Abwasser.“

§ 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft.

Germaringen, den 22.11.2024

gez.
Helmut Bucher
Erster Bürgermeister