Bgm. Helmut Bucher begrüßt die Anwesenden.
| 1. | Grundschulstandorte in Germaringen |
| a) | Beratung und Beschlussfassung über die Zusammenlegung der Grundschulstandorte |
| b) | Beratung und Beschlussfassung über den Neubau der Grundschule in Obergermaringen |
Bgm. Bucher fasst zunächst den bisherigen Beratungsverlauf sowie die durchgeführten Vorarbeiten für die heutige Beschlussfassung zusammen. Es wird unter anderem auf die Machbarkeitsstudie verwiesen, die in der Sitzung vom 09.04.2024 vorgestellt wurde. In dieser Studie wurden mehrere in Frage kommenden Grundstücke bzw. Standorte in Ober- und Untergermaringen für den Neubau einer Grundschule untersucht. Ergebnis dieser Studie war, dass unter Abwägung aller Vor- und Nachteile ein Neubau in unmittelbarer Nachbarschaft zur Mittelschule am geeignetsten erscheint. Somit würde in Obergermaringen eine Art Schulcampus entstehen. Auch Schulleiter Christoph Vogg erläutert dem Gremium nochmals die positiven Effekte für die Schulfamilie, welche durch eine Zusammenlegung der drei Schulstandorte entstehen können. Die Argumente wurden auch in der einer Sitzung am 05.11.2024 ausführlich erläutert. Bgm. Bucher legt des Weiteren dar, welche künftigen Nutzungsmöglichkeiten für die aktuellen Schulgebäude in Untergermaringen und Ketterschwang angedacht sein können. Die Räumlichkeiten am Standort Untergermaringen eignen sich für den Kindergarten und die Räume in Ketterschwang für die dortigen Vereinsaktivitäten sowie als Museumsraum für die historische Feuerwehrgerätschaft. Sollte sich der Gemeinderat für einen Neubau am Standort Obergermaringen aussprechen, ist natürlich ein Verkehrskonzept für den Bereich um die Schulen bzw. die sog. Wachter-Kreuzung zu erarbeiten. Außerdem muss zusammen mit Schulverband geprüft werden, inwieweit Synergien für beide Sachaufwandsträger geschaffen werden können. Als Beispiel nannte er die Vorteile der gemeinsamen Nutzung der Sport- und Außenanlagen oder der Mensa. Bgm. Bucher berichtet, dass die Regierung von Schwaben die Förderfähigkeit eines Grundschulneubaus zwischenzeitlich vollumfänglich bejaht hat. Daraufhin beschließt der Gemeinderat die Zusammenlegung der bisherigen drei Grundschulstandorte und den Neubau einer Grundschule in Obergermaringen.
2. | Bauangelegenheit: Teilabbruch einer ehem. Hofstelle, Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Anbau einer bestehenden Garage, Sennereistraße 3, Fl.Nr. 31 Gemarkung Untergermaringen |
Das Bauvorhaben befindet sich im Bereich des im Zusammenhang bebauten Innenbereichs nach § 34 BauGB. Der Bauantrag wurde vollständig beim Landratsamt digital eingereicht, eine Absprache im Vorfeld mit der Gemeindeverwaltung hat stattgefunden. Sämtliche Nachbarunterschriften liegen vor. Hinsichtlich des Immissionsschutzes signalisierte das Landratsamt dem Planer die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit.
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
3. | Bürgerversammlung 2025 / Nachbesprechung zu Themen |
Bgm. Bucher stellt dem Gremium die wichtigsten Anfragen aus der Bürgerversammlung vom 13.10.2025 vor und nimmt zu den Punkten wie folgt Stellung:
| • | Radweg Richtung Jengen: Bgm. Bucher ist bereits in Kontakt mit der Gemeinde Jengen. Eine Routenführung über Ketterschwang Richtung Eurishofen und dann nördlich entlang eines bestehenden Feldweges würde sich eine Möglichkeit anbieten. Gemeinderat Seitz fügt hinzu, dass es eine Verbesserung der Radwegsituation durch eine Baumaßnahme in Jengen gibt. |
| • | Verkehrsampel Dösinger Straße: Die Möglichkeit einer Ampelanlage soll im Rahmen der Entscheidung bzgl. eines Neubaus und Zusammenlegung der Grundschule mit einbezogen werden. Ebenso sollte in diesem Zusammenhang auch die Steuerung des Verkehrs (z.B. Überlegungen zur Einführung einer Einbahnstraße, Bring- und Abholzone etc.) geprüft werden. |
| • | E-Ladestationen: Es besteht keine Pflicht der Kommunen E-Ladestationen vorzuhalten bzw. entsprechende Vorkehrungen hierfür zu treffen. Es wird geprüft, ob ggf. Anbieter am Markt Interesse am Betrieb von Ladestationen in Germaringen haben. |
| • | Nocker-Areal: Geplant ist, das Gebiet als sog. „Eingeschränktes Gewerbegebiet“ zu entwickeln. Dies sei eine verträgliche Lösung und würde auch im Einklang stehen mit der benachbarten Landwirtschaft. |
| • | Kommunale Wärmeplanung: Das Thema wurde bereits in der Sitzung vom 07.10.2025 dem Gemeinderat vorgestellt und wird weiter vorangetrieben. |