In Bezug auf die bevorstehende Kommunalwahl 2026 wird darauf hingewiesen, dass entsprechend § 98 der Wahlordnung für die Gemeinde- und Landkreiswahlen (GLKrWO) alle Bekanntmachungen der Gemeinde und des Wahlleiters für die Gemeindewahlen ausschließlich durch öffentlichen Anschlag am Gemeindeamt Germaringen, Westendorfer Str. 4a, 87656 Germaringen, erfolgen.