Kommunale Abgaben für das erste Quartal werden fällig!
Er ist sowohl für Privathaushalte als auch für Gewerbetreibende ein wichtiger Stichtag: Der 15. Februar 2023. Dieser wichtige Steuertermin sollte nicht aus den Augen verloren werden, um keine unnötigen finanziellen Nachteile zu erleiden.
Die Gemeinde Germaringen erinnert deshalb daran, dass für das I. Quartal die turnusgemäße Entrichtung der Gewerbesteuer, der Grundsteuern und der Hundesteuer am 15. Februar 2023 fällig wird. Die Beträge wurden bereits mit einem früheren Bescheid auf Dauer festgesetzt und gelten grundsätzlich so lange, bis eine Änderung durch einen neuen Bescheid erfolgt.
Soweit keine Teilnahme am Lastschriftverfahren besteht, sind die Zahlungen unter Angabe der PK-Nummer an die nachstehenden Bankverbindungen zu leisten:
Sparkasse Kaufbeuren
IBAN DE02 7345 0000 0000 3902 37
BIC BYLADEM1KFB
Raiffeisenbank Kirchweihtal eG
IBAN DE53 7336 9918 0002 5007 95
BIC GENODEF1OKI
Nutzen Sie die Vorteile des Lastschriftverfahrens:
Dabei ist weder eine Terminüberwachung oder die Anfertigung von Überweisungsaufträgen von den Zahlungspflichtigen erforderlich. So können damit eventuelle Säumniszuschläge und Mahngebühren vermieden werden. Sie finden den Vordruck für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren auf der Internet-Seite der Gemeinde Germaringen unter www.germaringen.de / „Bürgerservice Online“. Ferner kann der Vordruck selbstverständlich bei der Gemeindekasse angefordert werden.
Wichtig: Teilen Sie Änderungen Ihrer Bankverbindung ebenfalls umgehend mit