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Germaringer Gemeindeblatt
Ausgabe 3/2023
Nachrichten anderer Stellen und Behörden
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Einmalzahlung des Gehörlosengeldes in Bayern - Antragsfrist 28.02.2023

Gehörlose Menschen müssen wegen ihrer Behinderung zusätzliche Ausgaben schultern. Diese Erfahrung machten Hörbehinderte insbesondere während der Corona-Pandemie.

Der Bayerische Landtag hat wegen der besonderen Belastung eine Einmalzahlung für Hörgeschädigte mit Hauptwohnsitz in Bayern beschlossen. Voraussetzung ist das Merkzeichen GL im Schwerbehindertenausweis. Der Antrag muss von den Betroffenen selbst bis spätestens 28.02.2023 beim Zentrum Bayern für Familie und Soziales (ZBFS) gestellt werden.

Der Antrag kann Online auf der folgenden Webpage gestellt werden:

https://www.zbfs.bayern.de/menschen-behinderung/einmalzahlung/

Die Einmalzahlung in der Höhe von 145 € ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Zahlreiche Verbände, unter anderem der Bayerische Cochlea-Implantat-Verband und das Netzwerk Hörbehinderung Bayern fordern eine regelmäßige Zahlung des Gehörlosengeldes. Dies ist zum Ausgleich der Behinderung in vielen Bundesländern bereits üblich, in Bayern aber noch nicht.

Über den Bayerischen Cochlea-Implantat-Verband e.V.

Der Bayerische Cochlea-Implantat-Verband e.V. setzt sich aus 32 Selbsthilfegruppen in allen Regionen Bayerns zusammen, ist der Regionalverband Bayern der DCIG und Gründungsmitglied im Netzwerk Hörbehinderung Bayern (NHB). Er vertritt die Interessen von Hörsystem-Trägern, fördert, unterstützt und berät Menschen mit Hörbehinderung, betreibt Öffentlichkeits- und politische Arbeit und organisiert Fortbildungsangebote und Seminare. Seit der Gründung im Jahre 1997 bildet die Selbsthilfe eine wichtige Säule im Verband.