Durch die vorgezogenen Wahlen am 23.02.2025 ergeben sich veränderte Fristen im Hinblick auf die Beantragung der Briefwahlunterlagen:
Die Wahlbenachrichtigungen wurden mittlerweile an alle Wahlberechtigte versendet. Bitte prüfen Sie den Erhalt und die Richtigkeit Ihrer Wahlbenachrichtigung. Mit der Wahlbenachrichtigung kann auch die Briefwahl beantragt werden.
Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten:
| - | Scannen des abgedruckten QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung |
| - | Online auf unserer Internetseite www.germaringen.de den „Antrag Wahlschein für Briefwahl“ ausfüllen |
| - | Antrag auf Briefwahl auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen und bei der Gemeinde einreichen |
Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen für weitere Personen (z.B. Ehepartner, Kinder) ist nur möglich, wenn die dafür vorgesehene Vollmacht auf der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt ist und die bevollmächtigte Person sich ausweisen kann.
Bei Fragen zur Wahl stehen Ihnen die Mitarbeiter im Bürgerbüro gerne unter 08341 97750 zur Verfügung!
Auf Grund der kurzen Briefwahlfrist besteht natürlich die Möglichkeit der Briefwahl an Ort und Stelle.
Holen Wahlberechtigte ihre Briefwahlunterlagen persönlich bei uns im Gemeindeamt ab, so können sie ihre Stimme dort auch direkt an Ort und Stelle abgeben.