Titel Logo
Germaringer Gemeindeblatt
Ausgabe 3/2026
Aktuelle Vorlauftexte
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe
-

25 Jahre Stiftung Germaringer Sport- und Altenhilfe

Georg Biechele, Stiftungsgründer

25 Jahre engagierte Unterstützung

Die „Stiftung Germaringer Sport- und Altenhilfe“ feiert in diesen Tagen ihr 25-jähriges Bestehen.

Gegründet im Jahr 2001 von Germaringens zwischenzeitlich verstorbenen Ehrenbürger Georg Biechele, setzt sich die Stiftung seit nunmehr 25 Jahren insbesondere für die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, des Sports sowie die Unterstützung von in Not geratenen Bürgern in Germaringen ein.

Ein wichtiger Bestandteil der Arbeit der Stiftung ist die enge Zusammenarbeit mit den Germaringer Vereinen und Institutionen. So wird sichergestellt, dass die Hilfe dort ankommt, wo sie am dringendsten benötigt wird.

Seit ihrer Gründung hat die Stiftung bereits 50.000 Euro an Fördermitteln in unserer Gemeinde ausgeschüttet. Diese Mittel flossen in eine Vielzahl von Projekten und Initiativen, die hilfebedürftigen Menschen, der Seniorenarbeit und sportlichen Aktivitäten zugutekamen.

Der aktuelle Stiftungsvorstand, bestehend aus Bürgermeister Helmut Bucher, 2. Bürgermeister Georg Reisach und Geschäftsleiter Christoph Echter, wird seine Arbeit auch in Zukunft im Sinne des Gründers fortsetzen, um weiterhin zielgerichtete Hilfe und langfristige Verbesserungen für uns in Germaringen zu erreichen.

Möchten auch Sie die Arbeit der Stiftung Germaringer Sport- und Altenhilfe in Form einer Spende oder Zustiftung unterstützen? Sprechen Sie den Stiftungsvorstand gerne an oder nehmen Sie telefonisch (Tel. 08341/977524) Kontakt mit uns auf.

Wir freuen uns über jede Art von Unterstützung!

Bankverbindung:

Empfänger:

Stiftung Germaringer Sport- und Altenhilfe

IBAN:

DE09 7335 0000 0000 8196 72

Bank:

Sparkasse Allgäu

Spende oder Zustiftung? Was ist der Unterschied?

Eine Spende ist eine Geld- oder Sachzuwendung, die von der Stiftung zeitnah für ihre gemeinnützigen Zwecke verwendet wird, etwa für laufende Projekte oder konkrete Maßnahmen. Spenden können steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Eine Zustiftung hingegen dient der dauerhaften Erhöhung des Stiftungskapitals. Das eingebrachte Vermögen bleibt langfristig erhalten, während nur die daraus erzielten Erträge zur Verwirklichung des Stiftungszwecks eingesetzt werden. Steuerlich ist die Zustiftung besonders begünstigt. Zusätzlich zum normalen Spendenabzug kann ein Sonderabzugsbetrag in Anspruch genommen werden.