1. Nutzungsänderung eines landwirtschaftlichen Stalles, Bergehalle zur Lagerhalle, Peter-Dörfler-Straße 3, Fl.Nr. 2 Gemarkung Untergermaringen
Der Antragsteller beabsichtigt die Umnutzung eines Stalls zur Lagerung von Geräten, Maschinen und Fahrzeugen. Zusätzlich sollen Stellplätze für Wohnmobile bzw. Autoanhänger geschaffen werden. Die Fassade des Gebäudes bleibt im Wesentlichen unverändert. Lediglich an der Westseite wird ein Sektionalrolltor als direkte Zufahrt in die Halle eingebaut. Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden. Als zustimmungsfähig sieht der Gemeinderat werktägliche Betriebszeiten von 6-20 Uhr an.
2. Gewerbegebiet Obergermaringen „Nocker-Areal“ – Nächste Schritte für Entwicklung des Areals
Bgm. Bucher berichtet dem Gremium von einem Gespräch mit der Regierung von Schwaben bzgl. der weiteren Vorgehensweise. Demnach ist ein Verkehrswertgutachten für die betreffenden Grundstücke zu erstellen. In diesem Gutachten sollen der Verkehrswert zum Zeitpunkt des Kaufs der Grundstücke (entwicklungsunbeeinflusste Wert) und der prognostizierte Verkehrswert zum Zeitpunkt des Verkaufs der Grundstücke dargestellt werden. Das Gutachten ist entweder vom Gutachterausschuss beim Landratsamt oder einem von der IHK bestelltem und vereidigten Sachverständigen zu fertigen. Die Erstellung des Gutachtens ist dem Grunde nach förderfähig. Parallel hierzu sind auch die Abbruchkosten durch ein geeignetes Planungsbüro zu ermitteln. Die Kosten für diese Planungsleistungen werden als Pauschale im Rahmen des Förderantrags bezuschusst.
3. Sportanlage Fußball SVO Germaringen – Erneuerung / Sanierung des östlichen Spielfeldes / Umbau Natur- in Kunstrasenspielfeld:
a) Beratung über die grundsätzliche Maßnahme
b) Beratung und Entscheidung über Antragstellung des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten, Projektaufruf 2025/2026“
In der Sitzung vom 18.11.2025 war es Wunsch des Gemeinderats, für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ eine Interessensbekundung in Bezug auf die Sanierung bzw. Umwandlung des Trainingsplatzes in ein Kunstrasenspielfeld abzugeben. Eine erste Schätzung beziffert die Kosten für diese Maßnahme auf ca. 1,5 Mio. Euro. Im Rahmen des Bundesprogramms können derartige Maßnahmen mit 45% der zuwendungsfähigen Kosten bezuschusst werden. Evtl. weitere bestehende Fördermöglichkeiten (z.B. BLSV) werden geprüft. Im Idealfall könnte der gemeindliche Eigenanteil somit ca. 500.000 Euro betragen.
Bgm. Bucher betont, dass im Rahmen der heutigen Sitzung lediglich über die Interessensbekundung an dem Bundesprogramm entschieden wird. Um die Kriterien hierfür zu erfüllen, ist neben der Einreichung umfangreicher Unterlagen auch ein formeller Gemeinderatsbeschluss erforderlich. Bei der Interessensbekundung handelt sich um keinen endgültigen Maßnahmen- bzw. Durchführungsbeschluss. Je nach Entscheidung des Fördermittelgebers muss im Anschluss über die weitere Vorgehensweise bzw. letztendliche Realisierbarkeit des Vorhabens beraten und entschieden werden.
Der Gemeinderat ist mehrheitlich der Ansicht, dass in jedem Fall das gemeindliche Interesse am Bundesprogramm bekundet werden sollte.
Beschluss:
Der Gemeinderat billigt auf Grundlage der in heutiger Sitzung vorgestellten Planung (Sanierung bzw. Umbau eines Naturrasenplatzes in ein Kunstrasenspielfeld) die Teilnahme am Projektaufruf 2025 zum Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“.