Tagesordnung:
Alle Mitglieder sind herzlich eingeladen.
Die Tagesordnung sieht eine Änderung der Vereinssatzung vor. Es wurde vorab beantragt, den aktuellen §9 Absatz 3 wie folgt zu ersetzen und die Absätze 4 und 5 anzufügen:
§9 Absatz 3:
Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen oder Entschädigungen begünstigt werden.
§9 Absatz 4:
Die satzungsgemäß bestellten Amtsträger des Vereins (Vorstandsmitglieder) üben ihr Amt ehrenamtlich aus. Für ehrenamtliche Tätigkeit kann eine angemessene Aufwandsentschädigung gezahlt werden, die nach Maßgabe eines Beschlusses der Mitgliederversammlung unter Beachtung steuerlicher Grundsätze festgelegt werden kann.
§9 Absatz 5:
Beauftragte des Vereins und die Inhaber von Vereins- und Satzungsämtern, die ehrenamtlich für den Verein tätig werden, haben einen Aufwendungsersatzanspruch (Fahrtkosten, Telefon, Porto etc.) für solche Tätigkeiten, die ihnen durch die Tätigkeit für den Verein entstanden sind. Der Vorstand ermächtigt, solche Aufwendungen im Rahmen von Pauschalen zu erstatten, sofern diese den tatsächlichen Aufwand offensichtlich nicht übersteigen. Die Einzelheiten regelt die Finanzordnung des Vereins, die vom Vorstand oder der Mitgliederversammlung erlassen wird.