BGM Helmut Bucher begrüßt die Anwesenden.
1. Erweiterung von bestehenden Hallen, Am Riederloh 6e und f, Fl.Nr. 1637/12 Gemarkung Obergermaringen
Vorstellung des Bauantrags durch 1.BGM Bucher und Herrn Pachernigg (Bauamt). Der Bauantrag entspricht den geplanten, zukünftigen Festsetzungen eines Gewerbegebiets und die Bauherren haben in der Planungsphase eng mit 1.BGM Bucher zusammengearbeitet um den Bauantrag in der vorliegenden Form zu erarbeiten. Es liegt eine Betriebsbeschreibung vor. Durch das Bauvorhaben müssen die Kanal- und Wasseranschlüsse auf dem Baugrundstück erneuert werden. Das Nachbargrundstück Fl. Nr. 1637/27, Am Riederloh 6b, 6c und 6c muss ebenfalls neu erschlossen werden, da es derzeit Leitungsmäßig über das Baugrundstück Fl. Nr. 1637/12 erschlossen ist. Diese Leitungen sind nicht durch eine Grunddienstbarkeit oder Leitungsrecht gesichert. Im Zusammenhang mit der Herstellung neuer Hausanschlüsse wird von Seiten der Gemeindeverwaltung die Versickerung der befestigten Flächen gefordert um die Kanalisation zu entlasten. Die Versickerung ist möglich, die Versickerungsfähigkeit des Baugrunds wurde durch Schürfungen bestätigt. Mehrere Gemeinderäte vermissen die Ansicht der Neubauten von Westen, die nach Prüfung der Unterlagen tatsächlich fehlt. Gemeinderat Reisach ist der Meinung, dass bei vorhergehenden Planungen in der Westseite keine Fenster sein durften, da das Gebäude direkt auf die Grundstücksgrenze gebaut werden sollte. Da aber die Nachbarn, Fl. Nr. 1637/27 die Abstandsfläche nicht übernommen haben, wurde das Gebäude um 3,0m (=Mindestabstand nach BayBO) von der Grenze abgerückt. Durch diese Änderung sind jetzt in der Westfassade Fenster möglich, die in den Grundrissplänen des Erd- und Obergeschosses, dargestellt sind.
Die gemäß Bauordnung notwendige PV-Anlage, die auf den Neubauten errichtet werden muss, darf nach Rücksprache mit dem Landratsamt auch auf die bestehenden Hallen gebaut werden und wird entsprechend angerechnet. Der Schriftverkehr mit dem Landratsamt liegt ebenfalls vor. Es ist überaus positiv zu vermerken, dass die Bauherren und auch Ihr Planer, Herr Gök, sich immer wieder mit der Gemeinde Germaringen und dem Landratsamt Ostallgäu während der Planungsphase abgestimmt haben und die Vorgaben und Empfehlungen umgesetzt wurden. Die Mitglieder des Bauausschusses stimmen dem Bauantrag zu.
2. Neubau einer Maschinenhalle, Fl.Nr. 503/1 Gemarkung Obergermaringen
1.BGM Bucher stellt den Bauantrag vor und erklärt, dass die Privilegierung durch das Amt für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten (AELF) noch nicht vorliegt. 1.BGM Helmut hat telefonisch beim AELF nachgefragt und es wurde ihm bestätigt, dass die Privilegierung erteilt wird. Die Abstandsflächenübernahme durch den Eigentümer des Nachbargrundstücks liegt vor. Die derzeit im Plan dargestellten Öffnungen werden mit Toren verschlossen, die sich dem Baustil des Gebäudes anpassen sollen. Diese Forderung wurde im Vorfeld schon mit dem Bauherrn besprochen und er sagt zu, dass die entsprechenden Tore eingebaut werden. Es folgt eine Diskussion, ob eine Eingrünung der Halle gefordert werden soll, da sich das Gebäude im Außenbereich befindet. Bei vergleichbaren Bauvorhaben in der Vergangenheit wurde eine Eingrünung gefordert. Das Gremium einigt sich bei einer Gegenstimme darauf, die Forderung nach einer Eingrünung dem Landratsamt zu überlassen und in der Stellungnahme der Gemeinde keinen diesbezüglichen Vermerk zu machen.
Nach Abstimmung erfolgt eine positive Stellungnahme ohne Auflagen, Anmerkungen und Hinweisen.
3. Anbau eines Wintergartens in Massivbauweise, Peter-Dörfler-Straße 20, Fl.Nr. 46 Gemarkung Untergermaringen
Vorstellung des Bauantrags durch 1.BGM Bucher mit einem Lageplan, Zeichnungen und Bildern der umgebenden Gebäude und einem Vergleich mit dem Anbau in der Waldstraße 2. Der Bauantrag ist vollständig, die Nachbarunterschriften liegen vor. Der Wintergarten wird unterkellert, die Außenwände gemauert und verputzt und mit einem flach geneigten Satteldach versehen. Die Dacheindeckung wird als Blechdach (Titanzink) ausgeführt. Abweichend von einem klassischen Wintergarten gibt es im Dach keine Glasflächen. Da es keine Fragen oder Anmerkungen gibt, wird dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen erteilt.