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Germaringer Gemeindeblatt
Ausgabe 4/2026
Aus dem Gemeinderat
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Aus dem Gemeinderat

Gemeinderatssitzung vom 03.02.2026

Bgm. Helmut Bucher begrüßt die Anwesenden.

1. Feuerwehr Ketterschwang: Bestätigung der neugewählten Kommandanten

Bei der letzten Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Ketterschwang am 09.01.2026 wurde Hubert Zingerle zum Kommandanten und Andreas Schlayer zum Stellvertreter des Kommandanten gewählt. Kreisbrandrat Markus Barnsteiner hat zur Bestellung der beiden in Ihre Ämter jeweils das Benehmen erteilt. Beschluss Bestellung Kommandant:

Der Gemeinderat bestätigt die Bestellung von Herrn Hubert Zingerle zum Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Ketterschwang.

Beschluss Bestellung Stellvertreter:

Der Gemeinderat bestätigt die Bestellung von Herrn Andreas Schlayer zum Stellvertreter des Kommandanten

der Freiwilligen Feuerwehr Ketterschwang.

2. Germaringer Bücherkiste – Gewährung Zuschuss für Erneuerung des Medienbestandes

Die Germaringer Bücherkiste stellt den Antrag auf Bezuschussung für die Ergänzung des Buchbestandes und die anfallenden Ausgaben beim Betrieb der Bücherei. Dies ist erforderlich um das Buchangebot fortlaufend gepflegt zu halten, zu erneuern, aktualisieren und zu erweitern. Für die Aufrechterhaltung der Öffnungszeiten und die weiteren Aktionen haben 16 Helferinnen und Helfer über 936 Stunden ehrenamtliche Zeit investiert. Aktionen neben der Öffnung der Bücherkiste waren mitunter: Oster-/Adventsbasteln, Bilderbuchkino´s, Spielenachmittage oder auch die Teilnahme am Kindergarten- Sommerfest.

Die Statistik der Bücherei mit einem Anstieg der Besucherzahlen von 2.535 im Jahr 2020 auf 7.632 im vergangenen Jahr oder auch dem Anstieg der ausgeliehenen Medien von 3.240 auf 11.166 zeigen wie beliebt die Bücherkiste ist. Der Gemeinderat befürwortet einen Zuschuss in Höhe von 1.200 €.

3. Wendelwirt – Nachverpachtung, Interimslösung

Bgm. Bucher informiert die Zuhörer über den Gesundheitszustand von Frau Vuletic und die daraus resultierende Kündigung des Pachtverhältnisses. Des Weiteren teilt er mit, dass das Pächterehepaar sich bereit erklärt hat vorübergehend noch die Vermietung der Fremdenzimmer zu übernehmen, um der Gemeinde etwas Zeit zu verschaffen, einen geeigneten Nachpächter zu finden. Dadurch wäre gewährleistet, dass das Gebäude regelmäßig beheizt und gelüftet wird. Ebenso kann durch den Betrieb stehendes Wasser in den Leitungen vermieden werden. Der Gemeinderat bedauert den Verlust, setzt aber alles daran geeignete Nachpächter zu finden.

4. Sanierung Germaringer Hof: Fassaden- und Malerarbeiten; Informationen

Da die Vergabe für das Gerüst und die Malerarbeiten an der Fassade und den Holzbauteilen am Germaringer Hof in einer vergangenen nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung erfolgte, ist es dem Bürgermeister ein Anliegen vor Beginn der Arbeiten die Öffentlichkeit darüber zu informieren. Die ortsansässige Firma Schleich wurde für das Gerüst beauftragt und der Malerfachbetrieb Shala aus Dösingen wird die Malerarbeiten durchführen. In Absprache mit dem Pächter sowie dem SVO Germaringen ist geplant mit den Arbeiten Anfang April 2026 zu beginnen.

5. B12 Planfeststellung nach §§ 17 ff. Bundesfernstraßengesetz: Information

Die Regierung von Schwaben veröffentlichte die Bekanntmachung zur Planfeststellung für das Bauvorhaben Bundesstraße 12; Ausbau Hirschzell – Untergermaringen Bauabschnitt C. Die Unterlagen können in der Zeit von Dienstag, 27.01.2026 bis einschließlich Donnerstag, 26.02.2026 digital auf der Internetseite der Regierung von Schwaben eingesehen werden. Auf Verlangen eines Beteiligten während der Dauer der Beteiligung soll diesen Personen eine Zugangsmöglichkeit zu den Planunterlagen bei den betroffenen Kommunen zur Verfügung gestellt werden. Die Unterlagen umfassen ca. 120 Anlagen, allein der Erläuterungsbericht hat 186 Seiten, das Verkehrsgutachten wird auf 50 Seiten wiedergegeben. Einwendungen gegen den Plan können bis spätestens einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis zum Donnerstag, 26.03.2026 erhoben werden. Eine fachliche Beurteilung mit Stellungnahme für dieses Ausmaß an Unterlagen ist seitens der Gemeinde nicht zu stemmen. Daher soll ein Rechtsbeistand mit der Interessenswahrnehmung der Gemeinde Germaringen beauftragt werden. Einsprüche werden insbesondere beim Lärmschutz gesehen, da aus Sicht der Gemeinde die Planungen der bestehenden Bebauungen sowie rechtsgültiger Bebauungspläne in nicht ausreichender Form berücksichtigt wurden. Ebenso wird die Thematik Lärmschutzwall mit enormen Flächenverbrauch im Vergleich zu einer Lärmschutzwand unter Abwägung von Kosten, Nutzen sowie Flächenverbrauch kritisch hinterfragt. Positiv zu beurteilen ist, dass zum Schutz der betroffenen Anwohner auch im aktuellen Planungsabschnitt ein lärmmindernder Fahrbelag vorgesehen ist.

6. Bauangelegenheit: Nutzungsänderung einer landw. Scheune zu zwei Wohneinheiten, Gartenstraße 5,

Fl.Nr. 29 Gemarkung Ketterschwang

Der Antragsteller hat bereits eine formlose Bauvoranfrage bezüglich dieser Nutzungsänderung gestellt. In der Bauausschusssitzung vom 19.12.2023 wurde das Einvernehmen der Gemeinde unter Vorbehalt in Aussicht gestellt. Die jetzt eingereichten Unterlagen zeigen den Ausbau im südlichen Bereich des Gebäudes. Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines gültigen Bebauungsplans, die Bebauung erfolgt gemäß §34 BauGB. Nachbarunterschriften liegen vor, die erforderlichen Stellplätze sind nachgewiesen und der Brandschutz zum bestehenden Nachbarwohnhaus ist gewährleistet. Somit erteilt das Gremium sein Einvernehmen.