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Germaringer Gemeindeblatt
Ausgabe 5/2024
Amtliche Nachrichten
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Ausweise vor einer Reise prüfen

Rechtzeitig vor Reiseantritt sollte die Gültigkeit der Papiere gecheckt werden - auf neue Ausweisdokumente wartet man ca. vier bis fünf Wochen.

Urlaubszeit ist Reisezeit. Daher empfiehlt das Bürgerbüro der Gemeinde Germaringen, sich rechtzeitig vor Antritt einer Reise zu vergewissern, ob Reisepass und Personalausweis noch gültig sind oder neu ausgestellt werden müssen.

Beide Dokumente werden von der Bundesdruckerei in Berlin erstellt.

Dabei kann es zu einer Wartezeit von vier bis fünf Wochen kommen. Um die Urlaubsreise nicht stornieren zu müssen, ist es dann oft nicht zu vermeiden, einen Expressreisepass (Fertigstellung innerhalb von drei Werktagen) oder, falls auch dies aus Zeitgründen nicht mehr ausreicht, einen vorläufigen Reisepass oder Personalausweis zu beantragen. Das ist jedoch mit zusätzlichen Kosten verbunden.

Es sollte daher vor jeder Urlaubsreise in Ausland rechtzeitig geprüft werden, welche Ausweisdokumente benötigt werden, ob diese vorhanden und auch noch ausreichend gültig sind.

Auch Kinder (ab Geburt) müssen bei Reisen ins Ausland, auch in benachbarte EU-Länder, über ein eigenes Reisedokument verfügen.

Das Bürgerbüro empfiehlt betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder zu beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen (wie bei Erwachsenen auch) je nach Reiseziel Personalausweis oder Reisepass zur Verfügung.

Welche Unterlagen für die Beantragung der jeweiligen Ausweisdokumente nötig sind, kann im Bürgerbüro Germaringen erfragt werden.

Bei der Beantragung aller Ausweisdokumente ist das persönliche Erscheinen, sowie ein aktuelles biometrisches Passbild zwingend erforderlich.

Informationen zu den Einreisebestimmungen ausländischer Staaten für deutsche Staatsangehörige erteilen die Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland sowie das Auswärtige Amt in Berlin (www.auswaertiges-amt.de).

Bitte beachten Sie, sobald sich das Gesichtsbild (insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern) innerhalb der Gültigkeitsdauer stark verändert, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument nicht mehr möglich ist, wird das Ausweisdokument vorzeitig ungültig.

In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument (Personalausweis oder Reisepass).

Gültigkeit der Dokumente

10 Jahre Gültigkeit für Reisepass oder Personalausweis, die für Personen ab 24 Jahren ausgestellt werden.

6 Jahre Gültigkeit Reisepass oder Personalausweis für Personen unter 24 Jahren.