BGM Helmut Bucher begrüßt die Anwesenden.
1. Germaringer Bücherkiste: | |
| a) | Antrag auf Zuschuss für das Jahr 2025 |
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| Bgm. Bucher stellt den Jahresrückblick der Germaringer Bücherkiste und die anwesenden Mitglieder des Vereins vor. Die 15 Mitglieder des Vereins erbringen Ihre Tätigkeit ehrenamtlich. Der Aufwand beträgt ca. 7 Stunden pro Woche und Mitglied. Der Verein hat einen schriftlichen Antrag für einen Zuschuss in Höhe von 1.200 Euro gestellt. In den vergangenen Jahren erhielt der Verein einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 1.000 Euro. Bgm. Bucher und die Gemeinderatsmitglieder loben die Institution und das ehrenamtliche Engagement der Helferinnen. Dem beantragten Zuschuss in Höhe von Euro 1.200 stimmen die Mitglieder des Rats einstimmig zu. |
| b) | Antrag auf einen offenen Bücherschrank |
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| Dieser Punkt dient zur Information der Gemeinderatsmitglieder. Die Ehrenamtlichen der Bücherkiste haben einen sogenannten „offener Bücherschrank“ beantragt. Bgm. Bucher erteilt nach Zustimmung des Gemeinderats Frau Monika Brunauer (Ehrenamtliche Person der Bücherkiste) das Wort. Sie erklärt Sinn und Zweck und Ausgestaltung eines offenen Bücherschranks. Bgm. Bucher zeigt in der Folge den geplanten Standort links neben dem Schulgebäude (ehem. Reisachergebäude). Weiter führt er aus, dass der Bauhof den Bücherschrank baut und aufstellt. Sobald der Bücherschrank aufgestellt ist, soll mit einem Bericht im Gemeindeblatt hierüber berichtet und für die Nutzung geworben werden. |
Bgm. Bucher zeigt anhand des Grundrissplanes den Bereich der Halle der ehemaligen Schreinerei, der von der Umnutzung betroffen ist. Er verließt die Stellungnahme des Bauamts sowie die Betriebsbeschreibung der zukünftigen Nutzung. In der Halle werden die Fahrzeuge zwischengelagert und für den Verkauf vorbereitet. Es finden an den Fahrzeugen eine Eingangs- und Ausgangskontrolle sowie Qualitätskontrolle statt. In der Halle gibt es keinen Publikumsverkehr. Der Antragsteller hat im Vorfeld mit dem Landratsamt die brandschutztechnischen Auflagen geklärt. Das Gremium hat keine Fragen zum Bauantrag und stimmt der Nutzungsänderung zu.
Nach der Abstimmung zeigt Bgm. Bucher eine Hinweis- und Werbetafel, die der Antragsteller auf dem Grundstück anbringen möchte. Die Hinweistafel dient zur besseren Orientierung von Besuchern und Lieferanten, da sich die verschiedenen Bereiche der Firma in räumlich getrennten Gebäuden auf verschiedenen Grundstücken befinden. Das Aufstellen einer Tafel in beantragter Form ist in dem gültigen Bebauungsplan verfahrensfrei. Die Tafel liegt nicht an einer Hauptverkehrsstraße. Es gibt keinerlei Sichtbehinderungen, was zu einer Verkehrsgefährdung führen könnte.
3. Grundschulen Germaringen: | |
| a) | Gesetzlicher Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027 |
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| Bgm. Bucher informiert über den Anspruch für die Ganztagesbetreuung, die von den Kommunen erbracht werden muss. Neben vielen anderen Herausforderungen wie z.B. die Raumsituation, ist ein großes Problem geeignetes Personal für die Ganztagesbetreuung zu finden. Eine weitere Problematik ergibt sich aus den Standorten der jetzigen Grundschulen in den Ortsteilen Ober- und Untergermaringen sowie Ketterschwang. Es dürfte schwer werden, an allen drei Standorten die Ganztagesbetreuung vollumfänglich anzubieten. |
| b) | Bisherige Tätigkeiten und Planungen der Gemeinde |
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| Anfang 2023 wurde ein Planungsbüro damit beauftragt, die Machbarkeit zur Umsetzung des Rechtsanspruchs in Germaringen zu prüfen und nach Lösungen für einen möglichen Neubau zu suchen. Dadurch gerieten vor allem die Grundstücke, die an die Grund- und Mittelschule in Obergermaringen angrenzen, in den Fokus. Dort gibt es genug Platz. Zudem ist die Infrastruktur wie ein Sportplatz, eine Turnhalle und eine Mensa bereits vorhanden. So könnten in vielerlei Hinsicht Synergien genutzt und vor allem laufende Kosten im Unterhalt eingespart werden. Aufgrund dessen wurde bereits ein am Schulareal angrenzendes Grundstück an der Schulstraße gekauft. Für die weitere Umsetzung des Projekts wurde eine Projektsteuerung hinzugezogen sowie im Vorfeld Bestandsuntersuchungen des Grundschulgebäudes in Obergermaringen durchgeführt. |
| c) | Nächste Schritte und Maßnahmen |
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| Bei einem Termin mit der Regierung von Schwaben sollen die Planungen vorgestellt und die Fördermöglichkeit eines Neubaus besprochen werden. Die Regierung von Schwaben setzt im Vorfeld von Maßnahmen und Planungen voraus, bevor ein Termin stattfinden kann. Umfangreiche Untersuchungen (Bsp. Gutachten des Bestandsgebäudes der Grundschule Obergermaringen) sind bereits erfolgt. Die Platzverhältnisse an den jetzigen Grundschulen sprechen gegen eine Erweiterung der bestehenden Grundschulen. Für die Nachnutzung der Gebäude in Untergermaringen und Ketterschwang sieht das Gremium gute Möglichkeiten, diese Gebäude einer sinnvollen Verwendung für die Ortsteile zuzuführen. Für die Realisierung eines „Schulcampus“ ist es wichtig, auch die Verkehrssituation an der Schulstraße im Blick zu haben. Da dies ein zentrales Anliegen ist, wurde das Planungsbüro beauftragt ein Verkehrskonzept zu erstellen und hat hierfür die Werte für die Verkehrsbelastung vom staatlichen Bauamt sowie des Landkreises angefordert. |